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   LG Hamburg, 02.10.2009 - 324 O 174/09   

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https://dejure.org/2009,7682
LG Hamburg, 02.10.2009 - 324 O 174/09 (https://dejure.org/2009,7682)
LG Hamburg, Entscheidung vom 02.10.2009 - 324 O 174/09 (https://dejure.org/2009,7682)
LG Hamburg, Entscheidung vom 02. Oktober 2009 - 324 O 174/09 (https://dejure.org/2009,7682)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    §§ 1004 Abs. 1 Satz 2, 823 Abs. 1 BGB; Artt. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG

  • aufrecht.de

    Auch Promi-Söhne dürfen mal über die Stränge schlagen! Unzulässige Berichterstattung bei jugendtypischer Verfehlung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Unterlassungsansprüche zweier prominenter Brüder gegen denselben Beitrag sind kostenrechtlich "dieselbe Angelegenheit"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    Berichterstattung der BILD über jugendliche Promis oder: Informationsinteresse vs. Anonymitätsschutz

  • kanzlei.biz

    Berichterstattung der BILD über jugendliche Promis oder: Informationsinteresse vs. Anonymitätsschutz

  • aufrecht.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • afp 2010, 185
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.05.2009 - VI ZR 174/08

    Gebührenrechtliche Situation einer Abmahnungen wegen der Verletzung des

    Auszug aus LG Hamburg, 02.10.2009 - 324 O 174/09
    Allerdings hat der Geschädigte einen Anspruch auf Erstattung bzw. Freistellung von den Kosten eines mit der Sache befassten Anwalts nur unter der Voraussetzung, dass die konkrete anwaltliche Tätigkeit aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten, mit Rücksicht auf seine spezielle Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 2009, Az. VI ZR 174/08, Absatz-Nr. 28).
  • LG Hamburg, 02.10.2009 - 324 O 90/09
    Auszug aus LG Hamburg, 02.10.2009 - 324 O 174/09
    Denn für das an die Axel Springer AG bereits vor der Veröffentlichung gerichtete Schreiben besteht kein Freistellungsanspruch (vgl. Urteil der Kammer vom 2. Oktober 2009 zum Az. 324 O 90/09), so dass insoweit eine Kumulation der Streitwerte im Rahmen einer einheitlichen Abrechnung nicht in Betracht kommt.
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus LG Hamburg, 02.10.2009 - 324 O 174/09
    Soweit das Bundesverfassungsgericht - auch für den Bereich der "bloßen Unterhaltung" - darauf abstellt, dass auch die Normalität des Alltagslebens oder in keiner Weise anstößige Handlungsweisen prominenter Personen der Öffentlichkeit vor Augen geführt werden dürfen, wenn dies der Meinungsbildung zu Fragen von allgemeinem Interesse dienen kann (Absatz-Nrn. 60ff. des Beschlusses des BVerfG vom 26.2.2008, 1 BvR 1602/07, 1 BvR 1606/07 und 1 BvR 1626/07), bedeutet dies keinen Freibrief für eine Berichterstattung über jeden alltäglichen Schritt einer bekannten Persönlichkeit.
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus LG Hamburg, 02.10.2009 - 324 O 174/09
    Der einer Straftat Verdächtigte hat - nicht zuletzt wegen der mit einer Presseveröffentlichung verbundenen Prangerwirkung - ein anzuerkennendes öffentliches Interesse an Anonymitätsschutz, soweit nicht ein öffentliches Informationsinteresse überwiegt (vgl. BVerfG, Beschluss v. 24.3.1998, AfP 1998, S. 386, 388).
  • BGH, 22.03.2011 - VI ZR 63/10

    Anspruch auf Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren:

    bb) In der Rechtsprechung der Instanzgerichte wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass es sich bei einem Abschlussschreiben in der Regel nicht um ein Schreiben einfacher Art i.S. von Nr. 2302 RVG VV handele, so dass die dafür anfallende Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG VV zu bemessen sei (1,3 Geschäftsgebühr: OLG Hamm, Urteil vom 2. Juli 2009 - 4 U 39/09, juris Rn. 7; KG, Urteil vom 3. April 2008 - 10 U 245/07, OLG-Report 2008, 920, 922; OLG Hamm, Urteil vom 3. Mai 2007 - 4 U 1/07, WRP 2008, 135; 0,8 Geschäftsgebühr: OLG Hamburg, Magazindienst 2009, 762, 765; OLG Hamburg, Urteil vom 21. Mai 2008 - 5 U 75/07, ZUM-RD 2009, 382, 386, OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Oktober 2007 - 20 U 52/07, InstGE 9, 35, 38; LG Hamburg, Urteil vom 2. Oktober 2009 - 324 O 174/09, AfP 2010, 185, 187).
  • BGH, 27.07.2010 - VI ZR 261/09

    Freistellungsanspruch für außergerichtliche Rechtsanwaltskosten: Tätigkeit in

    (1) Ein einheitlicher Auftrag kann auch dann vorliegen, wenn der Anwalt von mehreren Mandanten beauftragt wird; gegebenenfalls muss durch Auslegung ermittelt werden, ob der Anwalt für die verschiedenen Auftraggeber gemeinsam oder ob er für jeden von ihnen gesondert tätig werden sollte (LG Hamburg, AfP 2010, 185, 187; AG Hamburg, AfP 2008, 233, 234; RVG-Anwaltkommentar/N. Schneider, 5. Aufl., § 15 Rn. 27 f.; Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, 19. Aufl., § 15 Rn. 8; Mayer/Kroiß/Winkler, RVG, 4. Aufl., § 15 Rn. 46; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., § 15 RVG Rn. 15).
  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 30/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung der für ein Abschlussschreiben entstandenen

    aa) In der Rechtsprechung der Instanzgerichte wird allerdings überwiegend die Auffassung vertreten, dass es sich bei einem Abschlussschreiben in der Regel nicht um ein Schreiben einfacher Art i.S. von Nr. 2302 RVG VV handele, so dass die dafür anfallende Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG VV zu bemessen sei (1,3 Geschäftsgebühr: OLG Hamm, Urt. v. 2.7.2009 - 4 U 39/09, juris Tz. 7; KG, Urt. v. 3.4.2008 - 10 U 245/07, juris Tz. 21; OLG Hamm, Urt. v. 3.5.2007 - 4 U 1/07, juris Tz. 14; 0,8 Geschäftsgebühr: OLG Hamburg [3. Zivilsenat] WRP 2009, 1152 Tz. 37; OLG Hamburg, Urt. v. 21.5.2008 - 5 U 75/07, juris Tz. 59; OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.10.2007 - 20 U 52/07, juris Tz. 25; LG Hamburg, Urt. v. 2.10.2009 - 324 O 174/09, juris Tz. 10).
  • BGH, 19.10.2010 - VI ZR 237/09

    Ersatzfähigkeit anwaltlicher Abmahnkosten nach Verletzung des

    In einem solchen Fall muss durch Auslegung ermittelt werden, ob der Anwalt für die verschiedenen Auftraggeber gemeinsam oder ob er für jeden von ihnen gesondert tätig werden sollte (LG Hamburg, AfP 2010, 185, 187; AG Hamburg, AfP 2008, 233; RVG-Anwaltkommentar/N. Schneider, 5. Aufl., § 15 Rn. 27 f.; Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, 19. Aufl., § 15 Rn. 8; Mayer/Kroiß, Winkler RVG, 4. Aufl., § 15 Rn. 46; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., § 15 RVG Rn. 15).
  • LG Berlin, 17.11.2009 - 27 S 10/09
    Auch wenn sie zu verschiedenen Firmen gehören und Abweichungen in ihren Lebensläufen zu konsternieren sind, gehören, sind sie - was die streitgegenständliche Berichterstattung angeht - über die Straftat als "Trio" so zusammengeschweißt, dass sie was die Rechtsprüfung angeht, durchaus mit Ehegatten oder Brüdern vergleichbar sind (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 5. Juni 2009 - 324 O 174/09, Seite 13, Anlage BK 9).
  • LG Berlin, 17.11.2009 - 27 S 9/09

    Wenn drei Abmahnungen nur als "dieselbe Angelegenheit" abgerechnet werden können

    Auch wenn sie zu verschiedenen Firmen gehören und Abweichungen in ihren Lebensläufen zu konsternieren sind, gehören, sind sie - was die streitgegenständliche Berichterstattung angeht - über die Straftat als "Trio" so zusammengeschweißt, dass sie was die Rechtsprüfung angeht, durchaus mit Ehegatten oder Brüdern vergleichbar sind (vgl. Landgericht Hamburg, Urteil vom 5. Juni 2009 - 324 O 174/09, Seite 13, Anlage BK 9).
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