Rechtsprechung
LG Hamburg, 27.05.2011 - 324 O 246/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bei Nichtnachweis einer angeblichen Bespitzelung besteht ein Unterlassungsanspruch bzgl. der Behauptung einer angeblichen Bespitzelung von Politikern durch eine Presseagentur; Unterlassungsanspruch bzgl. der Behauptung einer angeblichen Bespitzelung von Politikern durch ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bei Nichtnachweis einer angeblichen Bespitzelung besteht ein Unterlassungsanspruch bzgl. der Behauptung einer angeblichen Bespitzelung von Politikern durch eine Presseagentur; Unterlassungsanspruch bzgl. der Behauptung einer angeblichen Bespitzelung von Politikern durch ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Justiz Hamburg (Pressemitteilung)
Unlautere Recherchemethoden? Landgericht Hamburg verbietet Berichterstattung über Spitzelaffäre
- Justiz Hamburg (Pressemitteilung)
Unlautere Recherchemethoden? Berichterstattung über Spitzelaffäre verboten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die "Spitzelaffäre" und das Persönlichkeitsrecht des Zeitschriftenverlags
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Unlautere Recherchemethoden? Berichterstattungsverbot über "Spitzelaffäre"
- titelschutzanzeiger.de (Pressemeldung, 01.06.2011)
"Bunte" gegen "Stern" - LG Hamburg gibt Unterlassungsklage statt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Landgericht Hamburg verbietet Berichterstattung über "Spitzelaffäre" und angeblich unlautere Recherchemethoden
- ksta.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 22.08.2010)
Prozess Bunte ./. Stern: Bewegungsmelder unter der Fußmatte
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.04.1995 - VI ZR 178/94
Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache
Auszug aus LG Hamburg, 27.05.2011 - 324 O 246/10
Kein zulässiger Beweisantrag, sondern ein unzulässiger und damit unbeachtlicher Beweisermittlungsantrag liegt allerdings dann vor, wenn eine Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen "auf's Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt (BGH NJW-RR 2002, 1433 (1435 m.w.N.) vgl. auch BGH NJW 1995, 2111 (2112) und Zöller-Greger a.a.O. Vor § 284 Rn 5 m.w.N.). - BGH, 08.05.2002 - I ZR 28/00
Führen von Vergleichsverhandlungen als Anerkenntnis; Pflicht zur Vernehmung eines …
Auszug aus LG Hamburg, 27.05.2011 - 324 O 246/10
Kein zulässiger Beweisantrag, sondern ein unzulässiger und damit unbeachtlicher Beweisermittlungsantrag liegt allerdings dann vor, wenn eine Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen "auf's Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt (BGH NJW-RR 2002, 1433 (1435 m.w.N.) vgl. auch BGH NJW 1995, 2111 (2112) und Zöller-Greger a.a.O. Vor § 284 Rn 5 m.w.N.). - BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus LG Hamburg, 27.05.2011 - 324 O 246/10
Fern liegende Deutungen sind auszuscheiden; im Falle der Mehrdeutigkeit ist von einem mehrdeutigen Inhalt auszugehen (BVerfG, 1 BvR 1696/98 vom 25.10.2005, Absatz-Nr. 31 - "Stolpe"). - OLG Karlsruhe, 05.07.1972 - 6 U 158/71
Auszug aus LG Hamburg, 27.05.2011 - 324 O 246/10
Fehlt es an hinreichend substantiierten Behauptungen, so fehlt es auch an der Beweismaterie (OLG Karlsruhe VersR 1973, 130 (131), vgl. auch Zöller-Greger a.a.O. Vor § 284 Rn 5a).