Rechtsprechung
LG Hamburg, 18.05.2012 - 324 O 596/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur Störerhaftung für die Verlinkung von YouTube-Videos durch vermeintliches Zueigenmachen / Der Kompa-Klehr-Krieg
- openjur.de
§§ 1004 Abs. 1 Satz 2, 823 Abs. 1 BGB; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG
Zur Verantwortlichkeit eines Bloggers für den Inhalt eines verlinkten Youtube-Videos - Telemedicus
Haftung für die Einbindung von Youtube-Videos
- Telemedicus
Haftung für die Einbindung von Youtube-Videos
- kanzlei.biz
Blogger kann auch für YouTube-Video haften
- afs-rechtsanwaelte.de
Haftung eines Bloggers wegen Verlinkung auf einen Filmbeitrag des ZDF
- afs-rechtsanwaelte.de
- recht.help (Kurzinformation und Volltext)
Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Verlinkung oder Einbetten des Fotos oder Videos
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Links auf rechtswidrige YouTube-Videos sind unzulässig
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Blogger für verlinktes Video haftbar
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Blogger haftet für Verlinkung auf rechtswidriges YoutTube-Video
- welt.de (Pressebericht, 31.05.2012)
Links auf Youtube-Videos können 1000 Euro kosten
- spiegel.de (Pressebericht, 30.05.2012)
YouTube-Clip: Verlinken okay, einbinden gefährlich?
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Arzt obsiegt gegen Web-Link
- beck.de (Kurzinformation)
Verbreiterhaftung eines Bloggers für ein eingebettetes YouTube-Video
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Blogger haftet für verlinktes YouTube-Video
- anwalt.de (Kurzinformation)
Blogger haftet für eingebettetes YouTube-Video
- anwalt.de (Kurzinformation)
Blogger haftet für verlinktes YouTube-Video - Gefahr für die Meinungsfreiheit
Besprechungen u.ä. (6)
- Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)
Youtube, Verlinkung und Verbreitung
- Telemedicus (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die Haftung für eingebundene Youtube-Videos
- internet-law.de (Entscheidungsbesprechung)
Haftung eines Bloggers wegen eines Verweises auf ein YouTube-Video
- blogspot.de (Entscheidungsbesprechung)
Abmahnung für zweierlei Maß: Wenn ein Link Eindruck erweckt - im Blog und bei Gericht
- mkb-rechtsanwaelte.de (Entscheidungsbesprechung)
Blogger-Freiheit in Gefahr ?
- blogspot.de (Entscheidungsanmerkung)
Sonstiges (3)
- heise.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 31.05.2012)
Blogger will für Recht auf Einbinden fremder Videos kämpfen
- kanzleikompa.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Aktion Klehranlage
- dradio.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 11.06.2012)
Ein Blogger mit Rückendeckung
Papierfundstellen
- MMR 2012, 554
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- LG Hamburg, 18.01.2011 - 324 O 657/10
Auszug aus LG Hamburg, 18.05.2012 - 324 O 596/11
Der Beklagte reagierte daraufhin und verpflichtete sich "es künftig während der Rechtskraft der Unterlassungsverfügung, wie einstweilig ergangen am 18.01.2011 unter dem Aktenzeichen Landgericht Hamburg 324 O 657/10 in Sachen ... ./. Zweites Deutsches Fernsehen, sowie in der möglichen Hauptsache diesbezüglich, zu unterlassen", die beanstandeten Handlungen vorzunehmen (Anlage K12).Soweit sich der Beklagte für die Rechtmäßigkeit des Beitrags auf die Widerspruchsschrift vom 26.1.2012 in dem Verfahren des Klägers gegen das ZDF, Az. 324 O 657/10, sowie auf den Schriftsatz der dortigen Antragsgegnerin vom 9.3.2012 bezieht und sich deren Inhalt zu Eigen macht, so ersetzt eine derart pauschale Bezugnahme keinen substantiierten Vortrag des Beklagten.
Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, sich zu überlegen und auszusuchen, welcher Vortrag aus dem Verfahren 324 O 657/10 für die Wahrheit des hier in Rede stehenden Eindrucks bedeutsam sein könnte, und welchen Beweis der Beklagte eventuell antreten möchte, zumal in dem dortigen einstweiligen Verfügungsverfahren die Antragsgegnerin die Wahrheit lediglich glaubhaft zu machen hatte, während der Beklagte im hiesigen Verfahren den Vollbeweis führen muss.
Auch dem Antrag des Beklagten, die Verfahrensakte 324 O 657/10 beizuziehen, war mangels hinreichender Substantiierung nicht nachzugehen.
Die Kammer hat zu dieser Frage im Urteil betreffend das einstweilige Verfügungsverfahren des Klägers gegen das ZDF, Az. 324 O 657/10, ausgeführt:.
Eben jene Argumentation kommt auch im vorliegenden Fall und im Verfahren gegen das ZDF, Az. 324 O 657/10, zum Tragen.
- BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01
Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens
Auszug aus LG Hamburg, 18.05.2012 - 324 O 596/11
Die Kammer verkennt nicht, dass - selbst wenn man den Schwerpunkt der Veröffentlichung des Beklagten in dem Setzen des Hyperlinks sieht - zugunsten des Beklagten Art. 5 Abs. 1 Satz 1, 2 GG zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Urteil vom 1.4.2004, I ZR 317/01;… Urteil vom 14.10.2010, I ZR 191/08 Rz. 19ff., BVerfG…, Beschluss vom 15.12.2011, 1 BvR 1248/11 Rz. 31).Der Umfang der Prüfungspflichten, die denjenigen treffen, der einen Hyperlink setzt, richtet sich insbesondere nach dem Gesamtzusammenhang, in dem der Hyperlink verwendet wird, dem Zweck des Hyperlinks sowie danach, welche Kenntnis der den Link Setzende von Umständen hat, die dafür sprechen, dass die Webseite, auf die der Link verweist, rechtswidrigem Handeln dient, und welche Möglichkeiten er hat, die Rechtswidrigkeit dieses Handelns in zumutbarer Weise zu erkennen (BGH, Urteil vom 1.4.2004, I ZR 317/01, Rz. 35).
- BGH, 01.10.1996 - VI ZR 206/95
Verbreitung des Bildes eines Künstlers mit nicht autorisierten Tonträgern
Auszug aus LG Hamburg, 18.05.2012 - 324 O 596/11
Der Wirksamkeit einer Unterlassungsverpflichtungserklärung steht in der Regel zwar nicht entgegen, "wenn sie unter der auflösenden Bedingung einer allgemeinverbindlichen, auf Gesetz oder höchstrichterlicher Rechtsprechung beruhenden eindeutigen Klärung des zu unterlassenden Verhaltens als rechtsmäßig abgegeben wird" (BGH, Urteil v. 1.10.1996, VI ZR 206/95, GRUR 1997, 125, 127f).
- BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
Auszug aus LG Hamburg, 18.05.2012 - 324 O 596/11
Auf der einen Seite kommt es auf den Zweck der strittigen Äußerung an: Dem Grundrecht der Meinungsfreiheit kommt um so größeres Gewicht zu, je mehr es sich nicht um eine unmittelbar gegen ein privates Rechtsgut gerichtete Äußerung im privaten, namentlich im wirtschaftlichen Verkehr und in Verfolgung eigennütziger Ziele, sondern um einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage handelt (BVerfGE 7, 198 (212), st. Rspr.; vgl. etwa noch BVerfGE 61, 1 (11)). - BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03
Haftung für Pressespiegel
Auszug aus LG Hamburg, 18.05.2012 - 324 O 596/11
Das Bundesverfassungsgericht hat ausgeführt, dass eine Recherchepflicht in Bezug auf wiedergegebene Tatsachenbehauptungen auf ihren Wahrheitsgehalt hin jedenfalls dann maßgeblich auf den Kommunikationsprozess einwirkten, wenn zugleich hohe Anforderungen an eine haftungsbefreiende Distanzierung gestellt würden (BVerfG, Beschluss vom 25.6.2009, 1 BvR 134/03, juris Absatz Nr. 67). - BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus LG Hamburg, 18.05.2012 - 324 O 596/11
Auf der einen Seite kommt es auf den Zweck der strittigen Äußerung an: Dem Grundrecht der Meinungsfreiheit kommt um so größeres Gewicht zu, je mehr es sich nicht um eine unmittelbar gegen ein privates Rechtsgut gerichtete Äußerung im privaten, namentlich im wirtschaftlichen Verkehr und in Verfolgung eigennütziger Ziele, sondern um einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage handelt (BVerfGE 7, 198 (212), st. Rspr.; vgl. etwa noch BVerfGE 61, 1 (11)). - BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00
Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy
Auszug aus LG Hamburg, 18.05.2012 - 324 O 596/11
Die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in dem sog. Paperboy-Urteil (Urteil vom 17.7.2003, Az. I ZR 259/00), auf die sich der Beklagte beruft, sind auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar. - BGH, 14.10.2010 - I ZR 191/08
AnyDVD
Auszug aus LG Hamburg, 18.05.2012 - 324 O 596/11
Die Kammer verkennt nicht, dass - selbst wenn man den Schwerpunkt der Veröffentlichung des Beklagten in dem Setzen des Hyperlinks sieht - zugunsten des Beklagten Art. 5 Abs. 1 Satz 1, 2 GG zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Urteil vom 1.4.2004, I ZR 317/01; Urteil vom 14.10.2010, I ZR 191/08 Rz. 19ff., BVerfG…, Beschluss vom 15.12.2011, 1 BvR 1248/11 Rz. 31). - BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81
Springer/Wallraff
Auszug aus LG Hamburg, 18.05.2012 - 324 O 596/11
(Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 25.1. 1984 Az. 1 BvR 272/81 - Wallraff, Juris Abs. 57) Diese Grundsätze sind von allgemeiner Bedeutung und beanspruchen auch Geltung für die heimliche Erstellung von Filmaufnahmen, die gerade besonders intensiv und unmittelbar in die Rechte des Getäuschten eingreift (…ebenso bezüglich Filmaufnahmen im Ergebnis LG Berlin aaO, Juris Abs. 49 ff.). - BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus LG Hamburg, 18.05.2012 - 324 O 596/11
Die Veröffentlichung ist gerade nicht unwidersprochen geblieben, wovon der Beklagte auch Kenntnis hatte (vgl. zu unwidersprochenen Pressemitteilungen BVerfG, Entscheidung vom 9.10.1991, 1 BvR 1555/88). - BVerfG, 15.12.2011 - 1 BvR 1248/11
Nichtannahmebeschluss AnyDVD
- LG Berlin, 14.05.2009 - 27 O 250/09
Rechtsprechung
LG Hamburg, 09.03.2012 - 324 O 657/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- buskeismus.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Arzt obsiegt gegen Web-Link
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Haftung für Verlinkung auf rechtswidrigen Beitrag
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 18.01.2011 - 324 O 657/10
- LG Hamburg, 09.03.2012 - 324 O 657/10
- OLG Hamburg, 06.05.2014 - 7 U 47/12
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 06.05.2014 - 7 U 47/12
Der für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 9. März 2012, Az. 324 O 657/10, abgeändert und wie folgt neu gefasst:.das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 9.3.2012, 324 O 657/10 sowie die einstweilige Verfügung des Landgerichts vom 18.1.2011 aufzuheben und den auf ihren Erlass gerichteten Antrag zurückzuweisen.