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   LG Hamburg, 27.05.2011 - 324 O 648/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10854
LG Hamburg, 27.05.2011 - 324 O 648/10 (https://dejure.org/2011,10854)
LG Hamburg, Entscheidung vom 27.05.2011 - 324 O 648/10 (https://dejure.org/2011,10854)
LG Hamburg, Entscheidung vom 27. Mai 2011 - 324 O 648/10 (https://dejure.org/2011,10854)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG; § 22 KunstUrhG, § 23 Abs. 2 KunstUrhG
    Bei nachträglicher Bildbearbeitung erneute Einwilligung zur Veröffentlichung erforderlich

  • openjur.de

    §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG; §§ 23 Abs. 2, 22 KunstUrhG
    Die Einwilligung in die Veröffentlichung eines Bildnisses umfasst nicht die Veröffentlichung mit farblichen (nicht reproduktionstechnisch bedingten) Veränderungen, die den Aussagegehalt des Bildnisses bedeutend verändern

  • kanzlei.biz

    Die geschminkte "Wahrheit' darf nicht verbreitet werden

Kurzfassungen/Presse (9)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Moderatoren-Ehefrau muss stark bearbeitete Foto-Veröffentlichung nicht hinnehmen

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    Ich will so bleiben, wie ich bin…

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Keine Einwilligung in Bildveröffentlichung bei typverändernder Nachkolorierung

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Bildmanipulation ohne Einwilligung verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung eines bearbeiteten Bildes kann Persönlichkeitsrecht verletzen

  • lawbster.de (Kurzinformation)

    Zuviel Lidschatten: Wann Bildbearbeitung die Einwilligung für eine Fotonutzung entfallen lässt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04

    Bildverfremdungen

    Auszug aus LG Hamburg, 27.05.2011 - 324 O 648/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat hinsichtlich der Veränderung von Bildnissen in der Entscheidung vom 14.2.2005 1 BvR 240/04 (NJW 2005, 3271 ff. - Ron Sommer, zitiert nach Juris, Juris Abs. 25) ausgeführt:.

    In welcher Absicht die vorgenommene Veränderung vorgenommen wurde, ist unerheblich (vgL Bundesverfassungsgericht Az. 1 BvR 240/04 vom 14.2.2005 Juris Abs. 25).

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus LG Hamburg, 27.05.2011 - 324 O 648/10
    Der Träger des Persönlichkeitsrechts hat zwar kein Recht darauf, von Dritten nur so wahrgenommen zu werden, wie er sich selbst gerne sehen möchte (vgl. BVerfGE 97, 125 ; 97, 391 ; stRspr), wohl aber ein Recht, dass ein fotografisch erstelltes Abbild nicht manipulativ entstellt ist, wenn es Dritten ohne Einwilliguno des Abgebildeten zugänglich gemacht wird.
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus LG Hamburg, 27.05.2011 - 324 O 648/10
    Der Träger des Persönlichkeitsrechts hat zwar kein Recht darauf, von Dritten nur so wahrgenommen zu werden, wie er sich selbst gerne sehen möchte (vgl. BVerfGE 97, 125 ; 97, 391 ; stRspr), wohl aber ein Recht, dass ein fotografisch erstelltes Abbild nicht manipulativ entstellt ist, wenn es Dritten ohne Einwilliguno des Abgebildeten zugänglich gemacht wird.
  • OLG Hamburg, 04.09.2012 - 7 U 56/11

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts:

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 27.05.2011, Az. 324 O 648/10, wird zurückgewiesen.
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