Rechtsprechung
LG Hamburg, 19.08.2016 - 324 O 70/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB
Persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung auf der Internet-Seite eines Medienunternehmens: Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch eine gegenüber einem von mehreren Gläubigern abgegebene Unterlassungsverpflichtungserklärung - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 19.08.2016 - 324 O 70/16
- OLG Hamburg, 20.03.2018 - 7 U 175/16
- BGH, 04.12.2018 - VI ZR 128/18
- OLG Hamburg, 12.11.2019 - 7 U 175/16
- BGH, 28.04.2020 - VI ZR 524/19
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.12.1982 - I ZR 121/80
Rechtsschutzbedürfnis eines auf Unterlassung einer Zeitungsanzeige klagenden …
Auszug aus LG Hamburg, 19.08.2016 - 324 O 70/16
Soweit im Wettbewerbsrecht eine gegenüber einem von mehreren Gläubiger erklärte Unterlassungsverpflichtungserklärung (Drittunterwerfung) ausreichen kann, um die Wiederholungsgefahr auszuräumen (BGH, Urteil v. 2.12.1982, I ZR 121/80, Juris; BGH, Urteil v. 13.05.1987, I ZR 79/85, Juris), ist dieser Gedanke nicht auf die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts übertragbar.Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2.12.1982 (aaO.) kommt es darauf an, dass "die versprochene Verpflichtung geeignet erscheint, den Versprechenden wirklich und ernsthaft von Wiederholungen der Verletzungshandlung abzuhalten".
Hierbei vermag das Fehlen eigener Sanktionsmöglichkeiten für sich genommen keine Wiederholungsgefahr begründen, es ist jedoch unter Beachtung des jeweiligen Einzelfalls zu prüfen, ob der "Vertragsstrafegläubiger bereit und geeignet erscheint, seinerseits die nur ihm zustehenden Sanktionsmöglichkeiten auszuschöpfen, und ob dies insbesondere vom Schuldner als so wahrscheinlich befürchtet werden muss, dass deswegen keine Zweifel an der Ernsthaftigkeit seiner Unterlassungsverpflichtungserklärung aufkommen können." (BGH, Urteil v. 2.12.1982, aaO., Juris Abs. 20).
- BGH, 22.11.2011 - VI ZR 26/11
Persönlichkeitsschutz in der Presse: Identifizierende Wort- und …
Auszug aus LG Hamburg, 19.08.2016 - 324 O 70/16
Dabei ist der Schutz der Privatsphäre sowohl thematisch als auch räumlich bestimmt und umfasst insbesondere Angelegenheiten, die wegen ihres Informationsinhalts typischerweise als "privat" eingestuft werden (vgl. BGH, Urt. v. 22.11.2011, VI ZR 26/11 - Juris Rn. 10 m.w.N.). - BGH, 13.05.1987 - I ZR 79/85
"Wiederholte Unterwerfung II"; Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Abgabe …
Auszug aus LG Hamburg, 19.08.2016 - 324 O 70/16
Soweit im Wettbewerbsrecht eine gegenüber einem von mehreren Gläubiger erklärte Unterlassungsverpflichtungserklärung (Drittunterwerfung) ausreichen kann, um die Wiederholungsgefahr auszuräumen (BGH, Urteil v. 2.12.1982, I ZR 121/80, Juris; BGH, Urteil v. 13.05.1987, I ZR 79/85, Juris), ist dieser Gedanke nicht auf die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts übertragbar.
- OLG Hamburg, 20.03.2018 - 7 U 175/16
Heimliches romantisches Treffen - Persönlichkeitsrechtsverletzende …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 19. August 2016, Geschäftsnummer 324 O 70/16, wird zurückgewiesen. - OLG Hamburg, 12.11.2019 - 7 U 175/16
Persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung: Entkräftung der Vermutung der …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 19. August 2016, Geschäftsnummer 324 O 70/16, wird zurückgewiesen.