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LG Hamburg, 14.06.2012 - 324 O 729/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Hamburg
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Hinterlegung einer Online-Schutzschrift bei einem zentralen Schutzschriftenregister
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung der Erstattung der Kosten für die Hinterlegung einer Online-Schutzschrift als notwendige Rechtsverfolgungskosten
- schertz-bergmann.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91
Festsetzung der Erstattung der Kosten für die Hinterlegung einer Online-Schutzschrift als notwendige Rechtsverfolgungskosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- schertz-bergmann.de (Kurzinformation und Auszüge)
Kosten für die Hinterlegung einer Schutzschrift online im Schutzschriftenregister im Wege der Kostenfestsetzung erstattbar
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 14.12.1999 - 10 W 125/99
Erstattung von Kosten der Schutzschrift
Auszug aus LG Hamburg, 14.06.2012 - 324 O 729/11
Aus der vom Erinnerungsführer zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (JurBüro 2000, 423) ergibt sich nicht, dass eine Erstattung der Kosten für die Hinterlegung einer Online-Schutzschrift nicht als notwendige Rechtsverfolgungskosten festgesetzt werden könnten.
- OLG Frankfurt, 22.07.2015 - 6 W 72/15
Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine Online-Schutzschrift; Verjährung von …
Kosten für die Hinterlegung einer Online-Schutzschrift bei einem zentralen Schutzschriftenregister sind als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung erstattungsfähig, wenn es nach Einreichen eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu einem Prozessrechtsverhältnis kommt (vgl. LG Hamburg, Beschl. v. 14.6.2012, 324 O 729/11; vgl. auch OLG Düsseldorf, WRP 1995, 499 [OLG Düsseldorf 02.01.1995 - 10 W 137/94]).