Rechtsprechung
EuGH, 10.04.1984 - 324/82 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- EU-Kommission
Kommission / Belgien
1 . VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN - VEREINBARKEIT NATIONALER MASSNAHMEN MIT DEM GEMEINSCHAFTSRECHT - PRÜFUNG DURCH DIE KOMMISSION - KEINE VERPFLICHTUNG ZUR DURCHFÜHRUNG BINNEN BESTIMMTER FRIST
- EU-Kommission
Kommission / Belgien
- Wolters Kluwer
Verstoß des Köngreiches Belgien gegen seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag) durch Belassen einer Sonderregelung für die Besteuerungsgrundlage der Mehrwertsteuer auf im Inland gelieferte oder eingeführte ...
- Judicialis
6. Richtlinie vom 17. Mai 1977 Art. 11; ; 6. Richtlinie vom 17. Mai 1977 Art. 27 Abs. 1; ; 6. Richtlinie vom 17. Mai 1977 Art. 27 Abs. 5; ; EWG-Vertrag Art. 169
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN - VEREINBARKEIT NATIONALER MASSNAHMEN MIT DEM GEMEINSCHAFTSRECHT - PRÜFUNG DURCH DIE KOMMISSION - KEINE VERPFLICHTUNG ZUR DURCHFÜHRUNG BINNEN BESTIMMTER FRIST
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung - Sechste Richtlinie - Besteuerungsgrundlage.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1984 - 324/82
- EuGH, 10.04.1984 - 324/82
Wird zitiert von ... (45) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 11.12.1973 - 120/73
Lorenz GmbH / Bundesrepublik Deutschland u.a.
Auszug aus EuGH, 10.04.1984 - 324/82
In ihrer Gegenerwiderung wiederholt die belgische Regierung, die Kommission hätte die belgischen Maßnahmen binnen angemessener Frist untersuchen müssen; das habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 11. Dezember 1973 in der Rechtssache 120/73 (Slg. 1973, 1481) so entschieden.Absatz 5 der Sechsten Richtlinie möglichen Einwendungen der Kommission keine Frist setze, habe die Kommission gemäß dem Urteil des Gerichtshofes vom 11. Dezember 1973 in der Rechtssache 120/73 (Lorenz, Slg. 1973, 1471) ebenso wie in den Fällen des Artikels 27 Absätze 1 und 4 und des Artikels 93 Absatz 3 EWG-Vertrag binnen angemessener Frist zu handeln.
- Generalanwalt beim EuGH, 04.12.1984 - 5/84
Direct Cosmetics Ltd gegen Commissioners of Customs and Excise. - Sechste …
Die Klägerin kommt aufgrund einer - auch in Ihrem Urteil vom 10. April 1984 in der Rechtssache 324/82 (Kommission/Belgien) vorgenommenen ·- restriktiven Auslegung des Artikels 27 der sechsten Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern zu einer Bejahung der ersten Frage.Außerdem sind die Parteien aufgefordert worden, bei ihren Stellungnahmen das bereits zitierte Urteil des Gerichtshofes vom 10. April 1984 (Rechtssache 324/82, Kommission/Belgien) zu berücksichtigen.
Sie beruft sich außerdem auf die restriktive Auslegung des Artikels 27, die der Gerichtshof in der Rechtssache 324/82 gegeben habe, um ihren Standpunkt zu verteidigen, daß Artikel 27 ausschließlich für Maßnahmen gelte, die zur Verhütung von Steuerhinterziehungen oder -Umgehungen unbedingt erforderlich seien.
Nach der Entstehungsgeschichte der Richtlinie, wie sie in Randnummer 26 Ihres Urteils in der Rechtssache 324/82 dargestellt sei, werde diese Form der Steuerumgehung von Artikel 27 der Richtlinie erfaßt.
Was Ihr Urteil in der Rechtssache 324/82 angehe, so unterscheide sich der Sachverhalt im vorliegenden Fall so sehr von der dort in Frage stehenden ganz allgemeinen Maßnahme für einen ganzen Wirtschaftszweig, daß dieses Urteil im vorliegenden Fall nicht analog angewendet werden könne.
Doch sei es möglich, allgemeine Kriterien zu entwickeln, nach denen die Gültigkeit von Sondermaßnahmen der fraglichen Art beurteilt werden müsse, z. B. den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, den der Gerichtshof in der Rechtssache 324/82 entwickelt habe.
Neben dem bereits genannten Artikel 27 der sechsten Richtlinie zur Umsatzsteuerharmonisierung ist in der vorliegenden Sache ebenso wie in der Rechtssache 324/82 insbesondere Artikel 11 dieser Richtlinie von Bedeutung.
Bei dieser Prüfung sind ferner auch neben Artikel 27 und neben dem in Ihrem Urteil in der Rechtssache 324/82 entwickelten Verhältnismäßigkeitsgrundsatz die wesentlichen Grundsätze der sechsten Richtlinie von Bedeutung.
- BFH, 20.05.2015 - XI R 2/13
Zur Anwendung der sog. Versandhandelsregelung auf Arzneimittellieferungen
(4) Auch die von der Klägerin in diesem Zusammenhang zitierte EuGH-Rechtsprechung steht dem nicht entgegen: Zum einen hat die Klägerin selbst hervorgehoben, dass der EuGH bei seiner Entscheidung Kommission/Belgien vom 10. April 1984 324/82 (EU:C:1984:152, Slg. 1984, 1861, Rz 26, 33) eine vom Rat und von der Kommission gemeinsam abgegebene Protokollerklärung erwähnt und in seine Entscheidung einbezogen hat. - EuGH, 14.07.2005 - C-435/03
British American Tobacco und Newman Shipping - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - …
44 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, sind die in Artikel 27 Absatz 5 der Richtlinie geregelten nationalen Sondermaßnahmen, die zulässig sind, "um Steuerhinterziehungen oder -umgehungen zu verhüten", eng auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. April 1984 in der Rechtssache 324/82, Kommission/Belgien, Slg. 1984, 1861, Randnr. 29).47 Auf alle Fälle kann entgegen dem Vorbringen der griechischen Regierung die Schaffung einer Kategorie von Umsätzen, die vom Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer erfasst wird und die nicht in den Artikeln 2 und 10 der Richtlinie vorgesehen ist, nicht als strikt notwendige Abweichung zum Zweck der Verhinderung einer Gefahr von Steuerhinterziehungen oder -umgehungen verstanden werden und kann daher nicht auf der Grundlage von Artikel 27 Absatz 5 der Richtlinie erlassen oder aufrechterhalten werden (vgl. in diesem Sinne anlässlich von zu allgemeinen Änderungen der Besteuerungsgrundlage der Mehrwertsteuer Urteile Kommission/Belgien, Randnr. 31, vom 9. Juli 1992 in der Rechtssache C-131/91, "K" Line Air Service Europe, Slg. 1992, I-4513, Randnrn.
- EuGH, 29.05.1997 - C-63/96
Finanzamt Bergisch Gladbach / Skripalle
24 Wie der Gerichtshof jedoch bereits entschieden hat, sind abweichende nationale Maßnahmen, die Steuerhinterziehungen oder -umgehungen verhüten sollen, eng auszulegen und dürfen von der in Artikel 11 der Sechsten Richtlinie geregelten Besteuerungsgrundlage nur insoweit abweichen, als dies für die Erreichung dieses Zieles unbedingt erforderlich ist (Urteil vom 10. April 1984 in der Rechtssache 324/82, Kommission/Belgien, Slg. 1984, 1861, Randnr. 29). - EuGH, 19.09.2000 - C-177/99
Ampafrance
Der Gerichtshof hat insbesondere bereits entschieden, dass eine auf Artikel 27 der Sechsten Richtlinie gestützte Maßnahme zur Verhütung von Steuerhinterziehungen oder -umgehungen von einem Grundsatz der Sechsten Richtlinie nur insoweit abweichen darf, als dies für die Erreichung dieses Zieles unbedingt erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. April 1984 in der Rechtssache 324/82, Kommission/Belgien, Slg. 1984, 1861, Randnr. 29), und somit den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten muss. - EuGH, 08.01.2002 - C-409/99
Metropol und Stadler
Artikel 17 Absatz 7 der Sechsten Richtlinie sieht somit eine Verfahrensverpflichtung vor, der die Mitgliedstaaten genügen müssen, um sich auf die Ausnahmeregelung berufen zu können, die diese Bestimmung aufstellt (vgl. entsprechend zu Artikel 27 Absatz 5 der Sechsten Richtlinie, der ebenfalls Ausnahmen vom System der Richtlinie vorsieht, Urteil vom 10. April 1984 in der Rechtssache 324/82, Kommission/Belgien, Slg. 1984, 1861, Randnr. 28). - EuGH, 01.02.2001 - C-333/99
Kommission / Frankreich
Nach ständiger Rechtsprechung finden die Bestimmungen des Artikels 226 EG Anwendung, ohne dass die Kommission eine bestimmte Frist zu wahren hätte (Urteile vom 10. April 1984 in der Rechtssache 324/82, Kommission/Belgien, Slg. 1984, 1861, Randnr. 12, und vom 16. Mai 1991 in der Rechtssache C-96/89, Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-2461, Randnr. 15).Das Verfahren nach Artikel 226 EG hängt von der objektiven Feststellung des Verstoßes gegen die Verpflichtungen ab, die einem Mitgliedstaat nach dem EG-Vertragoder einem sekundären Rechtsakt obliegen (Urteile vom 1. März 1983 in der Rechtssache 301/81, Kommission/Belgien, Slg. 1983, 467, Randnr. 8, und vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-71/97, Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-5991, Randnr. 14).
- BFH, 13.12.1995 - XI R 8/86
Umsatzsteuer; Vereinbarkeit der Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 …
Sie dürfen gemessen am angestrebten Ziel nicht unverhältnismäßig sein (Urteile vom 12. Juli 1988 Rs. 138, 139/86, Umsatzsteuer-Rundschau --UR 1990, 286; vom 13. Februar 1985 Rs. 5/84, UR 1986, 8, und vom 10. April 1984 Rs. 324/82, UR 1984, 252). - Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2002 - C-17/01
Sudholz
Im Urteil Kommission/Belgien (19) hat der Gerichtshof auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hingewiesen und festgestellt, dass von dem in der Richtlinie festgelegten Maßstab für die Steuererhebung nur insoweit abgewichen werden dürfe, als dies unbedingt notwendig sei, um das angestrebte Ziel zu erreichen, nämlich Steuerhinterziehungen und -umgehungen vorzubeugen.19 - Urteil vom 10. April 1984 in der Rechtssache 324/82 (Kommission/Belgien, Slg. 1984, 1861, Randnr. 24).
- EuGH, 03.07.1997 - C-330/95
Goldsmiths
Erstens dürfen zur Verhütung von Steuerhinterziehungen oder -umgehungen geeignete Maßnahmen gemäß dem Urteil vom 10. April 1984 in der Rechtssache 324/82 (Kommission/Belgien, Slg. 1984, 1861, Randnr. 29) grundsätzlich von der in Artikel 11 der Sechsten Richtlinie geregelten Besteuerungsgrundlage für die Mehrwertsteuer nur insoweit abweichen, als dies für die Erreichung dieses spezifischen Zieles unbedingt erforderlich ist. - Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2003 - C-308/01
GIL Insurance u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2000 - C-177/99
Ampafrance
- Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2005 - C-255/02
Halifax u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 Nummer 1, 4 Absätze 1 …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-330/95
Goldsmiths (Jewellers) Ltd gegen Commissioners of Customs & Excise.
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2000 - C-181/99
Sanofi
- EuGH, 16.05.1991 - C-96/89
Kommission / Niederlande
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1998 - C-35/96
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
- EuGH, 15.06.2006 - C-494/04
Heintz van Landewijck - Steuerrecht - Harmonisierung - Richtlinie 92/12/EWG - …
- EuGH, 13.07.1989 - 93/88
Wisselink u.a. / Staatssecretaris van Financiën
- Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1994 - C-359/93
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande. - …
- EuGH, 27.01.2011 - C-489/09
Vandoorne - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 11 Teil C Abs. 1 und Art. 27 …
- EuGH, 28.10.2010 - C-350/08
Kommission / Litauen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Beitrittsakte …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2004 - C-475/01
Kommission / Griechenland
- EuGH, 14.12.2017 - C-305/16
Avon Cosmetics - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Sechste …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2010 - C-526/08
Kommission / Luxemburg - Sprachenregime - Verteidigungsrechte - ne bis in idem - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2006 - C-523/04
Kommission / Niederlande - 'Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Abschluss …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2005 - C-435/03
British American Tobacco und Newman Shipping - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2008 - C-25/07
Sosnowska - Festsetzung - Mehrwertsteuer - Richtlinien 67/227/EWG und 77/388/EWG …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2006 - C-494/04
Heintz van Landewijck - Mehrwertsteuer - Verbrauchsteuerpflichtige Waren - Vor …
- EuGH, 09.07.1992 - C-131/91
"K" Line Air Service Europe / Eulaerts und Belgischer Staat
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-63/96
Finanzamt Bergisch Gladbach gegen Werner Skripalle. - Steuerrecht - Sechste …
- EuGH, 12.07.1988 - 138/86
Direct Cosmetics Ltd / Kommissioners of Customs und Excise
- EuGH, 13.02.1985 - 5/84
Direct Cosmetics / Kommissioners of Customs und Excise
- EuG, 20.07.2006 - T-114/06
Globe / Kommission - Öffentliche Aufträge - Gemeinschaftliches …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1993 - C-317/92
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. - …
- EuGH, 04.02.1988 - 391/85
Kommission / Belgien
- Generalanwalt beim EuGH, 06.11.1990 - C-96/89
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-305/16
Avon Cosmetics
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-286/94
Garage Molenheide BVBA (C-286/94), Peter Schepens (C-340/95), Bureau Rik …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.06.1992 - C-131/91
"K" Line Air Service Europe BV gegen Eulaerts NV und Belgischer Staat. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.03.1995 - C-62/93
BP Soupergaz Anonimos Etairia Geniki Emporiki-Viomichaniki kai Antiprossopeion …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.1988 - 138/86
Direct Cosmetics Ltd und Laughtons Photographs Ltd gegen Commissioners of Customs …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.10.1987 - 391/85
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.04.1989 - 93/88
Wisselink en Co. BV und andere gegen Staatssecretaris van Financiën. - Erste, …
- Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 123/87
Léa Jeunehomme und Société anonyme d'étude et de gestion immobilière "EGI" gegen …
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1984 - 324/82 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.
Vertragsverletzung - Sechste Richtlinie - Besteuerungsgrundlage
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1984 - 324/82
- EuGH, 10.04.1984 - 324/82
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH - 95/82 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Kommission / Frankreich
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1984 - 324/82
Rechtssache 95/82 (Kommission/Frankreich, Rennpferde).Ich verweise insoweit auf die Schlußanträge des Generalanwalts Mancini in der Rechtssache 95/82 vom 29. Juni 1983.