Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1984

Rechtsprechung
   EuGH, 10.04.1984 - 324/82   

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https://dejure.org/1984,682
EuGH, 10.04.1984 - 324/82 (https://dejure.org/1984,682)
EuGH, Entscheidung vom 10.04.1984 - 324/82 (https://dejure.org/1984,682)
EuGH, Entscheidung vom 10. April 1984 - 324/82 (https://dejure.org/1984,682)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Belgien

    1 . VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN - VEREINBARKEIT NATIONALER MASSNAHMEN MIT DEM GEMEINSCHAFTSRECHT - PRÜFUNG DURCH DIE KOMMISSION - KEINE VERPFLICHTUNG ZUR DURCHFÜHRUNG BINNEN BESTIMMTER FRIST

  • EU-Kommission

    Kommission / Belgien

  • Wolters Kluwer

    Verstoß des Köngreiches Belgien gegen seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag) durch Belassen einer Sonderregelung für die Besteuerungsgrundlage der Mehrwertsteuer auf im Inland gelieferte oder eingeführte ...

  • Judicialis

    6. Richtlinie vom 17. Mai 1977 Art. 11; ; 6. Richtlinie vom 17. Mai 1977 Art. 27 Abs. 1; ; 6. Richtlinie vom 17. Mai 1977 Art. 27 Abs. 5; ; EWG-Vertrag Art. 169

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN - VEREINBARKEIT NATIONALER MASSNAHMEN MIT DEM GEMEINSCHAFTSRECHT - PRÜFUNG DURCH DIE KOMMISSION - KEINE VERPFLICHTUNG ZUR DURCHFÜHRUNG BINNEN BESTIMMTER FRIST

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 11.12.1973 - 120/73

    Lorenz GmbH / Bundesrepublik Deutschland u.a.

    Auszug aus EuGH, 10.04.1984 - 324/82
    In ihrer Gegenerwiderung wiederholt die belgische Regierung, die Kommission hätte die belgischen Maßnahmen binnen angemessener Frist untersuchen müssen; das habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 11. Dezember 1973 in der Rechtssache 120/73 (Slg. 1973, 1481) so entschieden.

    Absatz 5 der Sechsten Richtlinie möglichen Einwendungen der Kommission keine Frist setze, habe die Kommission gemäß dem Urteil des Gerichtshofes vom 11. Dezember 1973 in der Rechtssache 120/73 (Lorenz, Slg. 1973, 1471) ebenso wie in den Fällen des Artikels 27 Absätze 1 und 4 und des Artikels 93 Absatz 3 EWG-Vertrag binnen angemessener Frist zu handeln.

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.12.1984 - 5/84

    Direct Cosmetics Ltd gegen Commissioners of Customs and Excise. - Sechste

    Die Klägerin kommt aufgrund einer - auch in Ihrem Urteil vom 10. April 1984 in der Rechtssache 324/82 (Kommission/Belgien) vorgenommenen ·- restriktiven Auslegung des Artikels 27 der sechsten Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern zu einer Bejahung der ersten Frage.

    Außerdem sind die Parteien aufgefordert worden, bei ihren Stellungnahmen das bereits zitierte Urteil des Gerichtshofes vom 10. April 1984 (Rechtssache 324/82, Kommission/Belgien) zu berücksichtigen.

    Sie beruft sich außerdem auf die restriktive Auslegung des Artikels 27, die der Gerichtshof in der Rechtssache 324/82 gegeben habe, um ihren Standpunkt zu verteidigen, daß Artikel 27 ausschließlich für Maßnahmen gelte, die zur Verhütung von Steuerhinterziehungen oder -Umgehungen unbedingt erforderlich seien.

    Nach der Entstehungsgeschichte der Richtlinie, wie sie in Randnummer 26 Ihres Urteils in der Rechtssache 324/82 dargestellt sei, werde diese Form der Steuerumgehung von Artikel 27 der Richtlinie erfaßt.

    Was Ihr Urteil in der Rechtssache 324/82 angehe, so unterscheide sich der Sachverhalt im vorliegenden Fall so sehr von der dort in Frage stehenden ganz allgemeinen Maßnahme für einen ganzen Wirtschaftszweig, daß dieses Urteil im vorliegenden Fall nicht analog angewendet werden könne.

    Doch sei es möglich, allgemeine Kriterien zu entwickeln, nach denen die Gültigkeit von Sondermaßnahmen der fraglichen Art beurteilt werden müsse, z. B. den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, den der Gerichtshof in der Rechtssache 324/82 entwickelt habe.

    Neben dem bereits genannten Artikel 27 der sechsten Richtlinie zur Umsatzsteuerharmonisierung ist in der vorliegenden Sache ebenso wie in der Rechtssache 324/82 insbesondere Artikel 11 dieser Richtlinie von Bedeutung.

    Bei dieser Prüfung sind ferner auch neben Artikel 27 und neben dem in Ihrem Urteil in der Rechtssache 324/82 entwickelten Verhältnismäßigkeitsgrundsatz die wesentlichen Grundsätze der sechsten Richtlinie von Bedeutung.

  • BFH, 20.05.2015 - XI R 2/13

    Zur Anwendung der sog. Versandhandelsregelung auf Arzneimittellieferungen

    (4) Auch die von der Klägerin in diesem Zusammenhang zitierte EuGH-Rechtsprechung steht dem nicht entgegen: Zum einen hat die Klägerin selbst hervorgehoben, dass der EuGH bei seiner Entscheidung Kommission/Belgien vom 10. April 1984  324/82 (EU:C:1984:152, Slg. 1984, 1861, Rz 26, 33) eine vom Rat und von der Kommission gemeinsam abgegebene Protokollerklärung erwähnt und in seine Entscheidung einbezogen hat.
  • EuGH, 14.07.2005 - C-435/03

    British American Tobacco und Newman Shipping - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

    44 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, sind die in Artikel 27 Absatz 5 der Richtlinie geregelten nationalen Sondermaßnahmen, die zulässig sind, "um Steuerhinterziehungen oder -umgehungen zu verhüten", eng auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. April 1984 in der Rechtssache 324/82, Kommission/Belgien, Slg. 1984, 1861, Randnr. 29).

    47 Auf alle Fälle kann entgegen dem Vorbringen der griechischen Regierung die Schaffung einer Kategorie von Umsätzen, die vom Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer erfasst wird und die nicht in den Artikeln 2 und 10 der Richtlinie vorgesehen ist, nicht als strikt notwendige Abweichung zum Zweck der Verhinderung einer Gefahr von Steuerhinterziehungen oder -umgehungen verstanden werden und kann daher nicht auf der Grundlage von Artikel 27 Absatz 5 der Richtlinie erlassen oder aufrechterhalten werden (vgl. in diesem Sinne anlässlich von zu allgemeinen Änderungen der Besteuerungsgrundlage der Mehrwertsteuer Urteile Kommission/Belgien, Randnr. 31, vom 9. Juli 1992 in der Rechtssache C-131/91, "K" Line Air Service Europe, Slg. 1992, I-4513, Randnrn.

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   Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1984 - 324/82   

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Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1984 - 324/82 (https://dejure.org/1984,8225)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24.01.1984 - 324/82 (https://dejure.org/1984,8225)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24. Januar 1984 - 324/82 (https://dejure.org/1984,8225)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.

    Vertragsverletzung - Sechste Richtlinie - Besteuerungsgrundlage

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH - 95/82 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1984 - 324/82
    Rechtssache 95/82 (Kommission/Frankreich, Rennpferde).

    Ich verweise insoweit auf die Schlußanträge des Generalanwalts Mancini in der Rechtssache 95/82 vom 29. Juni 1983.

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