Rechtsprechung
LG Hamburg, 11.03.2011 - 325 O 153/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzung für den Gerichtsstand der unerlaubten Handlung nach § 32 Zivilprozessordnung (ZPO)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823; BGB § 1004
Voraussetzung für den Gerichtsstand der unerlaubten Handlung nach § 32 Zivilprozessordnung ( ZPO )
Kurzfassungen/Presse (4)
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Zahlung an Missbrauchsopfer darf nicht als »Schweigegeld« bezeichnet werden
- sueddeutsche.de (Pressebericht, 12.03.2011)
Zum Schweigen verurteilt
- webevangelisten.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Und sie dreht sich doch!
- Telepolis (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 06.03.2010)
Mehr Abmahnmissbrauch im Bistum Regensburg?
Besprechungen u.ä.
- De-legibus-Blog (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Endstation Hamburg - oder: Wie sich der fliegende Gerichtsstand selbst abschafft
Sonstiges
- Telepolis (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 03.07.2012)
Durch Abmahnungen bekannt gewordener Bischof wird Chef der Inquisitions-Nachfolgestelle
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 13.04.2010 - 325 O 105/10
- LG Hamburg, 11.03.2011 - 325 O 153/10
- OLG Hamburg, 18.10.2011 - 7 U 38/11
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 18.10.2011 - 7 U 38/11
Voraussetzungen des Anspruchs auf Unterlassung von Tatsachenbehauptungen über den …
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11. März 2011, Az. 325 O 153/10, abgeändert.unter Abänderung des am 11.3.2011 verkündeten Urteils des Landgerichts Hamburg, Az. 325 O 153/10, die Klage abzuweisen.