Rechtsprechung
LG Hamburg, 28.01.2011 - 325 O 196/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- damm-legal.de
§§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog
Zu der Frage, wann die Berichterstattung über einen prominenten Medienanwalt zulässig ist - openjur.de
§§ 1004 Abs. 1 Satz 2, 823 Abs. 1 BGB; Artt. 5, 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG
Gerichtsberichterstattung; Berichte über eigene Verfahren; Verlinkung anonymisierter Entscheidungen auf telemedicus und openJur - Telemedicus
Links auf Telemedicus und OpenJur
- Telemedicus
Links auf Telemedicus und OpenJur
- aufrecht.de
Buskeismus: Zur Zulässigkeit der Berichterstattung über Gerichtsverfahren mittels anonymisierter Urteile
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Hyperlinks auf gerichtliche Entscheidungen sind erlaubt
- Telemedicus (Kurzinformation)
Links auf Telemedicus sind erlaubt
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Online-Berichterstattung in anonymisierter Form über Gerichtsprozess zulässig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Wahrheitsgemäßer Internet-Bericht über Gerichtsverfahren zulässig
- medienrecht-blog.com (Kurzinformation)
Wasch mich - aber mach mich nicht nass…
Sonstiges
- blogspot.com (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Links auf gerichtliche Entscheidungen erlaubt
Verfahrensgang
- LG Berlin, 23.06.2009 - 27 O 647/09
- LG Hamburg, 28.01.2011 - 325 O 196/10
- LG Hamburg, 06.05.2011 - 325 O 196/10
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (14)
- LG Berlin, 20.01.2009 - 27 O 1305/08
Auszug aus LG Hamburg, 28.01.2011 - 325 O 196/10
Ebenfalls unter der Überschrift "Siebzehnfache Abwehr von Angriffen verurteilter Mörder und einiger Medienanwälte gegen den Betreiber der Bu...-Site" verwies der Beklagte unter der gleichen Bezeichnung "Äußerungsverfahren" mit Angabe von Aktenzeichen und Entscheidungsdaten auf ein Verfahren, welches beim Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 27 O 1305/08 und beim Kammergericht unter dem Aktenzeichen 9 W 39/09 geführt wurde.b) die Beschlüsse des Landgerichts Berlin vom 20.1.2009, Az. 27 O 1305/08 und des Kammergerichts, Az. 9 W 39/09 vom 20.2.2009 zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen.
den Beklagten zu verurteilen, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250, 000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, a) die Beschlüsse des Landgerichts Berlin vom 15.1.2009, Az. 27 O 11/09 und des Kammergerichts, Az. 9 W 33/09 vom 18.2.2009, zu veröffentichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen, wie auf der Internetseite www.b...de unter der Überschrift "Siebzehnfache Abwehr von Angriffen verurteilter Mörder und einiger Medienanwälte gegen den Betreiber der B...-Site" geschehen, b) aa) den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 20.1.2009 - Az. 27 O 1305/08 - zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen, bb) auf den auf der Internetseite "telemedicus" eingestellten Beschluss des Kammergerichts vom 20.2.2009 - Az. 9 W 39/09 - zu verlinken und/der verlinken zu lassen.
- LG Berlin, 31.03.2009 - 27 O 300/09
Auszug aus LG Hamburg, 28.01.2011 - 325 O 196/10
Schließlich wies der Beklagte unter der Überschrift "Siebzehnfache Abwehr von Angriffen verurteilter Mörder und einiger Medienanwälte gegen den Betreiber der Bu...-Site" mit den Worten "Das Verbot hat nicht geklappt" unter der Bezeichnung "Äußerungsverfahren" mit Angabe von Aktenzeichen und Entscheidungsdaten auf ein Verfahren, welches beim Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 27 O 300/09 und beim Kammergericht unter dem Aktenzeichen 9 W 91/09 geführt wurde.c) die Beschlüsse des Landgerichts Berlin vom 31.3.2009, Az. 27 O 300/09 und des Kammergerichts, Az. 9 W 91/09 vom 25.5.2009 zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen.
c) aa) auf den auf der Internetseite "openJur" eingestellten Beschluss des Landgerichts Berlin vom 31.3.2009 - Az. 27 O 300/09 zu verlinken und oder verlinken zu lassen, bb) auf den auf der Internetseite "telemedicus" eingestellten Beschluss des Kammergerichts vom 25.5.2009 - Az. 9 W 91/09 zu verlinken und/oder verlinken zu lassen.
- KG, 25.05.2009 - 9 W 91/09
Identifizierende Berichterstattung über Rechtsanwälte
Auszug aus LG Hamburg, 28.01.2011 - 325 O 196/10
Schließlich wies der Beklagte unter der Überschrift "Siebzehnfache Abwehr von Angriffen verurteilter Mörder und einiger Medienanwälte gegen den Betreiber der Bu...-Site" mit den Worten "Das Verbot hat nicht geklappt" unter der Bezeichnung "Äußerungsverfahren" mit Angabe von Aktenzeichen und Entscheidungsdaten auf ein Verfahren, welches beim Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 27 O 300/09 und beim Kammergericht unter dem Aktenzeichen 9 W 91/09 geführt wurde.c) die Beschlüsse des Landgerichts Berlin vom 31.3.2009, Az. 27 O 300/09 und des Kammergerichts, Az. 9 W 91/09 vom 25.5.2009 zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen.
c) aa) auf den auf der Internetseite "openJur" eingestellten Beschluss des Landgerichts Berlin vom 31.3.2009 - Az. 27 O 300/09 zu verlinken und oder verlinken zu lassen, bb) auf den auf der Internetseite "telemedicus" eingestellten Beschluss des Kammergerichts vom 25.5.2009 - Az. 9 W 91/09 zu verlinken und/oder verlinken zu lassen.
- KG, 20.02.2009 - 9 W 39/09
Namentliche Berichterstattung über Rechtsanwälte
Auszug aus LG Hamburg, 28.01.2011 - 325 O 196/10
Ebenfalls unter der Überschrift "Siebzehnfache Abwehr von Angriffen verurteilter Mörder und einiger Medienanwälte gegen den Betreiber der Bu...-Site" verwies der Beklagte unter der gleichen Bezeichnung "Äußerungsverfahren" mit Angabe von Aktenzeichen und Entscheidungsdaten auf ein Verfahren, welches beim Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 27 O 1305/08 und beim Kammergericht unter dem Aktenzeichen 9 W 39/09 geführt wurde.b) die Beschlüsse des Landgerichts Berlin vom 20.1.2009, Az. 27 O 1305/08 und des Kammergerichts, Az. 9 W 39/09 vom 20.2.2009 zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen.
den Beklagten zu verurteilen, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250, 000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, a) die Beschlüsse des Landgerichts Berlin vom 15.1.2009, Az. 27 O 11/09 und des Kammergerichts, Az. 9 W 33/09 vom 18.2.2009, zu veröffentichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen, wie auf der Internetseite www.b...de unter der Überschrift "Siebzehnfache Abwehr von Angriffen verurteilter Mörder und einiger Medienanwälte gegen den Betreiber der B...-Site" geschehen, b) aa) den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 20.1.2009 - Az. 27 O 1305/08 - zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen, bb) auf den auf der Internetseite "telemedicus" eingestellten Beschluss des Kammergerichts vom 20.2.2009 - Az. 9 W 39/09 - zu verlinken und/der verlinken zu lassen.
- LG Berlin, 19.05.2009 - 27 O 1207/08
Auszug aus LG Hamburg, 28.01.2011 - 325 O 196/10
Sie wurden unter dem Text "Ordnungsmittelverfahren" und "LG Berlin" mit einer weiteren Seite des Internetangebots des Beklagten verlinkt, auf der sich die zu den angegebenen Verfahren ergangenen Beschlüsse des Landgerichts Berlin vom 19. Mai 2009 zu den Aktenzeichen 27 O 1207/08 und 27 O 130/09 befanden.a) den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 19.5.2009, Az. 27 O 1207/08, zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen, wie auf der Internetseite www.b...de unter der Überschrift "Sechzehnfache Abwehr von Angriffen verurteilter Mörder und einiger Medienanwälte gegen den Betreiber der B...-Site" geschehen,.
d) den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 19.5.2009, Az. 27 O 1207/08, zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen, wie auf der Internetseite www.b...de unter der Überschrift "Sechzehnfache Abwehr von Angriffen verurteilter Mörder und einiger Medienanwälte gegen den Betreiber der B...-Site" geschehen.
- LG Berlin, 19.05.2009 - 27 O 130/09
Auszug aus LG Hamburg, 28.01.2011 - 325 O 196/10
Sie wurden unter dem Text "Ordnungsmittelverfahren" und "LG Berlin" mit einer weiteren Seite des Internetangebots des Beklagten verlinkt, auf der sich die zu den angegebenen Verfahren ergangenen Beschlüsse des Landgerichts Berlin vom 19. Mai 2009 zu den Aktenzeichen 27 O 1207/08 und 27 O 130/09 befanden.b) den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 19.5.2009, Az. 27 O 130/09, zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen, wie auf der Internetseite www.b...de unter der Überschrift "Sechzehnfache Abwehr von Angriffen verurteilter Mörder und einiger Medienanwälte gegen den Betreiber der B...-Site" geschehen.
e) den Beschluss des Landgerichts BerBn vom 19.5.2009, Az. 27 O 130/09, zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen, wie auf der Internetseite www.b...de unter der Überschrift "Sechzehnfache Abwehr von Angriffen verurteilter Mörder und einiger Medienanwälte gegen den Betreiber der B...-Site" geschehen.
- LG Köln, 18.08.2009 - 27 O 11/09
Abzug der nicht erbrachten Positionen vom Einheitspreis
Auszug aus LG Hamburg, 28.01.2011 - 325 O 196/10
Weiterhin wies der Beklagte auf der gleichen Internetseite unter der Überschrift "Siebzehnfache Abwehr von Angriffen verurteilter Mörder und einiger Medienanwälte gegen den Betreiber der B...-Site" unter der Bezeichnung "Äußerungsverfahren" mit Angabe von Aktenzeichen und Entscheidungsdaten auf ein Verfahren hin, welches beim Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 27 O 11/09 und beim Kammergericht unter dem Aktenzeichen 9 W 33/09 geführt wurde.a) die Beschlüsse des Landgerichts Berlin vom 15.1.2009, Az. 27 O 11/09 und des Kammergerichts, Az. 9 W 33/09 vom 18.2.2009, zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen, wie auf der Internetseite www.b...de unter der Überschrift "Siebzehnfache Abwehr von Angriffen verurteilter Mörder und einiger Medienanwälte gegen den Betreiber der B...-Site" geschehen,.
den Beklagten zu verurteilen, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250, 000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, a) die Beschlüsse des Landgerichts Berlin vom 15.1.2009, Az. 27 O 11/09 und des Kammergerichts, Az. 9 W 33/09 vom 18.2.2009, zu veröffentichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen, wie auf der Internetseite www.b...de unter der Überschrift "Siebzehnfache Abwehr von Angriffen verurteilter Mörder und einiger Medienanwälte gegen den Betreiber der B...-Site" geschehen, b) aa) den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 20.1.2009 - Az. 27 O 1305/08 - zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen, bb) auf den auf der Internetseite "telemedicus" eingestellten Beschluss des Kammergerichts vom 20.2.2009 - Az. 9 W 39/09 - zu verlinken und/der verlinken zu lassen.
- BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08
Zur Zulässigkeit von Zitaten aus E-Mails
Auszug aus LG Hamburg, 28.01.2011 - 325 O 196/10
Es vermittelt seinem Inhaber gerade nicht den Anspruch, in der Öffentlichkeit nur so dargestellt zu werden, wie er sich dargestellt sehen möchte (BVerfG, Beschluss v. 18.02.2010, 1 BvR 2477/08, NJW 2010 1587; Beschluss vom 8.6.2010, 1 BvR 1745/06, NJW 2011, 47).Eine Prangerwirkung liegt mit den Worten des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 18.2.2010 - 1 BvR 2477/08, NJW 2010, 1587) dann vor, wenn.
- BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05
Klinik-Geschäftsführer
Auszug aus LG Hamburg, 28.01.2011 - 325 O 196/10
Wer sich beruflich in einem solchen Umfeld bewegt, muss damit rechnen, dass auch sein persönliches Verhalten zum Gegenstand öffentlicher Erörterungen wird (vgl. BGH, Urteil vom 21.11.2006 - VI ZR 259/05, NJW-RR 2007, 619; KG, Urteil vom 18, 3.2010 - 10 U 139/09)."ein - nach Auffassung des Äußernden - beanstandungswürdiges Verhalten aus der Sozialsphäre einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht wird und sich dies schwerwiegend auf Ansehen und Persönlichkeitsentfaltung des Betroffenen auswirkt (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 2006 - VI ZR 259/05 -, NJW-RR 2007, S. 619 : Urteil vom 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08 -, NJW 2009, S. 2888 ), was insbesondere dort in Betracht kommt, wo eine Einzelperson aus der Vielzahl derjenigen, die das vom Äußernden kritisierte Verhalten gezeigt haben, herausgehoben wird, um die Kritik des als negativ bewerteten Geschehens durch Personalisierung zu verdeutlichen (vgl. BGH…, Urteil vom 12. Juli 1994 - VI ZR 1/94 -, VersR 1994, S. 1116 ).".
- BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08
Lehrerbewertungen im Internet
Auszug aus LG Hamburg, 28.01.2011 - 325 O 196/10
"ein - nach Auffassung des Äußernden - beanstandungswürdiges Verhalten aus der Sozialsphäre einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht wird und sich dies schwerwiegend auf Ansehen und Persönlichkeitsentfaltung des Betroffenen auswirkt (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 2006 - VI ZR 259/05 -, NJW-RR 2007, S. 619 : Urteil vom 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08 -, NJW 2009, S. 2888 ), was insbesondere dort in Betracht kommt, wo eine Einzelperson aus der Vielzahl derjenigen, die das vom Äußernden kritisierte Verhalten gezeigt haben, herausgehoben wird, um die Kritik des als negativ bewerteten Geschehens durch Personalisierung zu verdeutlichen (vgl. BGH…, Urteil vom 12. Juli 1994 - VI ZR 1/94 -, VersR 1994, S. 1116 ).". - BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 1745/06
Bundesverfassungsgericht hebt gerichtliche Untersagung einer Protestaktion gegen …
- BGH, 12.07.1994 - VI ZR 1/94
Zulässigkeit der Veröffentlichung angeblicher inoffizieller Mitarbeiter des MfS
- KG, 18.03.2010 - 10 U 139/09
Namentliche Berichterstattung über Rechtsanwalt
- LG Berlin, 23.06.2009 - 27 O 647/09
- OLG Köln, 13.12.2018 - 15 U 42/18 Wegen des Rahmenrechtscharakters des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist die Rechtswidrigkeit eines Eingriffs im Wege einer umfassenden Interessenabwägung zu prüfen; ein "absolutes Bestimmungsrecht" gibt es anerkanntermaßen hier gerade nicht - auch nicht mit Blick auf das hier ausgesprochene Veröffentlichungsverbot - und insofern gerade kein absolutes Verbot eines (wörtlichen) Zitierens aus Anwaltsschriftsätzen (so deutlich auch OLG München v. 16.10.2007 -- 29 W 2325/07, NJW 2008, 768; KG v. 12.01.2007 - 9 U 102/06, AfP 2007, 234; KG v. 03.06.2006 - 9 U 117/05, n.v., Anlage K 11; KG v. 31.10.2008 - 9 W 152/06, BeckRS 2009, 07821; LG Hamburg v. 28.01.2011 - 325 O 196/10, juris Rn. 51;… LG Hamburg v. 08.12.2016 - 310 O 124/16, BeckRS 2016, 126589 Rn. 43; LG Berlin v. 24.08.2010 - 27 O 184/07, BeckRS 2011, 17881).
- OLG Köln, 13.12.2018 - 15 U 53/18 Wegen des Rahmenrechtscharakters des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist die Rechtswidrigkeit eines Eingriffs im Wege einer umfassenden Interessenabwägung zu prüfen; ein "absolutes Bestimmungsrecht" gibt es anerkanntermaßen hier gerade nicht - auch nicht mit Blick auf das hier ausgesprochene Veröffentlichungsverbot - und insofern gerade kein absolutes Verbot eines (wörtlichen) Zitierens aus Anwaltsschriftsätzen (so deutlich auch OLG München, Beschl. v. 16.10.2007 -- 29 W 2325/07, NJW 2008, 768;… KG, Urt. v. 12.1.2007 - 9 U 102/06, AfP 2007, 234;… KG, Urt. v. 3.6.2006 - 9 U 117/05, n.v., Anlage K 11; KG, Beschl. v. 31.10.2008 - 9 W 152/06, BeckRS 2009, 07821; LG Hamburg, Urt. v. 28.1.2011 - 325 O 196/10, juris Rn. 51;… LG Hamburg, Urt. v. 8.12.2016 - 310 O 124/16, BeckRS 2016, 126589 Rn. 43;… LG Berlin, Urt. v. 24.8.2010 - 27 O 184/07, BeckRS 2011, 17881).
- OLG Hamm, 19.09.2019 - 13 U 53/18
Abgasskandal: Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises erfordert Irrtum
Wegen des Rahmenrechtscharakters des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist die Rechtswidrigkeit eines Eingriffs im Wege einer umfassenden Interessenabwägung zu prüfen; ein "absolutes Bestimmungsrecht" gibt es anerkanntermaßen hier gerade nicht - auch nicht mit Blick auf das hier ausgesprochene Veröffentlichungsverbot - und insofern gerade kein absolutes Verbot eines (wörtlichen) Zitierens aus Anwaltsschriftsätzen (so deutlich auch OLG München, Beschl. v. 16.10.2007 -- 29 W 2325/07, NJW 2008, 768;… KG, Urt. v. 12.1.2007 - 9 U 102/06, AfP 2007, 234;… KG, Urt. v. 3.6.2006 - 9 U 117/05, n.v., Anlage K 11; KG, Beschl. v. 31.10.2008 - 9 W 152/06, BeckRS 2009, 07821; LG Hamburg, Urt. v. 28.1.2011 - 325 O 196/10, juris Rn. 51;… LG Hamburg, Urt. v. 8.12.2016 - 310 O 124/16, BeckRS 2016, 126589 Rn. 43;… LG Berlin, Urt. v. 24.8.2010 - 27 O 184/07, BeckRS 2011, 17881).
Rechtsprechung
LG Hamburg, 06.05.2011 - 325 O 196/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
§ 91 Abs. 2 ZPO
Zur Erstattungsfähigkeit der Vertretung durch einen nicht ortsansässigen Rechtsanwalt - buskeismus.de
Kurzfassungen/Presse (2)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Auszüge)
§ 91 Abs. 2 ZPO
Die Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts sind zu erstatten, wenn dieser im Rahmen einer Kette von gerichtlichen Unterlassungsverfahren an unterschiedlichen Gerichtsstandorten für den Erstattungsberechtigten tätig war - online-und-recht.de (Kurzinformation)
Kosten für nicht ortsansässigen Anwalt können erstattungsfähig sein
Besprechungen u.ä.
- kanzleikompa.de (Kurzanmerkung)
Dem fliegenden Gerichtsstand hinterher fliegen …
Verfahrensgang
- LG Berlin, 23.06.2009 - 27 O 647/09
- LG Hamburg, 28.01.2011 - 325 O 196/10
- LG Hamburg, 06.05.2011 - 325 O 196/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.05.2008 - VIII ZB 92/07
Erstattung der Kosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten
Auszug aus LG Hamburg, 06.05.2011 - 325 O 196/10
Allein der Umstand, dass die Partei zu einem nicht ortsansässigen Rechtsanwalt eine besondere Vertrauensstellung aufgebaut hat, rechtfertigt es nicht, die durch die Beauftragung dieses Anwalts entstehenden zusätzlichen Fahrtkosten der Gegenseite zu überbürden (vgl. BGH, Beschluss v. 22.4.2008 - XI ZB 20/07; Beschluss v. 20.5.2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283). - BGH, 22.04.2008 - XI ZB 20/07
Erstattungsfähigkeit der Kosten auswärtiger Rechtsanwälte
Auszug aus LG Hamburg, 06.05.2011 - 325 O 196/10
Allein der Umstand, dass die Partei zu einem nicht ortsansässigen Rechtsanwalt eine besondere Vertrauensstellung aufgebaut hat, rechtfertigt es nicht, die durch die Beauftragung dieses Anwalts entstehenden zusätzlichen Fahrtkosten der Gegenseite zu überbürden (vgl. BGH, Beschluss v. 22.4.2008 - XI ZB 20/07; Beschluss v. 20.5.2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283).