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   LG Hamburg, 19.02.2010 - 325 O 316/09   

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https://dejure.org/2010,10792
LG Hamburg, 19.02.2010 - 325 O 316/09 (https://dejure.org/2010,10792)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19.02.2010 - 325 O 316/09 (https://dejure.org/2010,10792)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19. Februar 2010 - 325 O 316/09 (https://dejure.org/2010,10792)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Vereins hinsichtlich einer Äußerung im Internet über Unterschlagung von Vereinsgelder für private Zwecke durch ein Vorstandsmitglied

  • kanzlei.biz

    Ex-Vereinsmitglied äußert sich unzulässig in Internet-Forum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 823, 1004 BGB; §§ 185, 186 StGB
    Was es kostet, dem 1. Vorstand des Anglervereins Untreue vorzuwerfen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Beleidigungen im Forum eines Vereins durch ehemaliges Mitglied rechtswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Äußerungen im Online-Forum eines Vereins durch Ex-Mitglied

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrecht eines Vereins

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2010 - 325 O 316/09
    Wenn es sich um nicht sachbezogene Äußerungen handelt, sondern vielmehr die Schmähung in den Vordergrund tritt, es sich also Äußerungen handelt, die den Angriff auf die Person bezwecken, ohne der sachbezogenen Kritik zu dienen, tritt der Schutz der Freiheit der Rede regelmäßig zurück (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 1990, 1 BvR 1165/89, juris = BVerfGE 82, 272).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2010 - 325 O 316/09
    Der Schutz des Rechts an der freien Rede findet seine Begründung in der für das freiheitliche Gemeinwesen grundlegenden Bedeutung der freien Meinungsbildung (vgl. nur BVerfGE 7, 198 ff.).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2010 - 325 O 316/09
    Unwahre Tatsachenbehauptungen müssen in der Regel nicht hingenommen werden (BVerfG, Beschluss vom 10. November 1998, 1 BvR 1531/96, juris = BVerfGE 99, 185).
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