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   LG Hamburg, 31.07.2009 - 325 O 85/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2040
LG Hamburg, 31.07.2009 - 325 O 85/09 (https://dejure.org/2009,2040)
LG Hamburg, Entscheidung vom 31.07.2009 - 325 O 85/09 (https://dejure.org/2009,2040)
LG Hamburg, Entscheidung vom 31. Juli 2009 - 325 O 85/09 (https://dejure.org/2009,2040)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    §§ 823 Abs. 1, 1004 analog BGB
    Veröffentlichung eines anprangernden Urteils verstößt gegen Persönlichkeitsrechte

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung ungeschwärzter Urteile und Providerhaftung

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung eines ungeschwärzten Urteils kann Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen

  • offenenetze.de (Kurzinformation)

    Störerhaftung des Webhosters

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Veröffentlichung eines nicht anonymisierten Urteils

  • webhosting-und-recht.de (Kurzinformation)

    Online-Veröffentlichung eines Urteils mit Namensnennung kann unzulässig sein

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Strenge Haftung für Webhoster bei Persönlichkeitsverletzungen

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung eines ungeschwärzten Urteils verletzt allgemeines Persönlichkeitsrecht des Genannten

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Verletzung des Persönlichkeitsrechtes durch Veröffentlichung ungeschwärzten Urteils und Störerhaftung des Hostproviders

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung ungeschwärzter Urteile

Besprechungen u.ä. (2)

  • dr-bahr.com (Kurzanmerkung)

    Webhoster haftet als Mitstörer für nicht anonymisierte Gerichtsentscheidung

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Strenge Haftung für Webhoster bei Persönlichkeitsverletzungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 60 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • VG Berlin, 15.07.2014 - 3 L 441.14

    Zugang zu einer auf einer Internetseite platzierten Datei

    Von daher liegt es nahe anzunehmen, dass die Veröffentlichung des gegen ihn erwirkten nicht anonymisierten Urteils in erster Linie dazu dienen soll, die dortigen Kläger wegen des Vorgehens gegen ihn öffentlich anzuprangern (vergleiche hierzu Urteil des Landgerichts Hamburg vom 31. Juli 2009 - 325 O 85/09 -, Juris).
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