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   LG Hamburg, 08.08.2005 - 325 O 166/99   

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https://dejure.org/2005,12437
LG Hamburg, 08.08.2005 - 325 O 166/99 (https://dejure.org/2005,12437)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08.08.2005 - 325 O 166/99 (https://dejure.org/2005,12437)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08. August 2005 - 325 O 166/99 (https://dejure.org/2005,12437)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines bürgerlich-rechtlichen Anspruchs auf Unterlassung des Betriebs eines baurechtlich genehmigten Kindergartens; Auslegung des Begriffs "unwesentliche Beeinträchtigung" i.S. des § 906 Abs. 1 S. 2 BGB bezüglich "Kinderlärms"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nomos.de PDF, S. 27 (Zusammenfassung und Entscheidungsbesprechung)

    Kindergartenlärm

  • abendblatt.de (Auszüge)
  • 80.98 (Kurzinformation)

    Kinderlärm im Freien: Welche Lautstärke ist erlaubt?

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 27 (Zusammenfassung und Entscheidungsbesprechung)

    Kindergartenlärm

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

    Auszug aus LG Hamburg, 08.08.2005 - 325 O 166/99
    206 d.A. ausgeführt hat (vgl. auch BGH NJW 1993, 1656, 1657).

    Auch wenn der Beklagte die Einhaltung der sich aus der TA-Lärm ergebenden Immissionsrichtwerte nicht nachgewiesen hat, so ergibt sich daraus noch nicht zwangsläufig, dass die vom Kindergarten ausgehenden Beeinträchtigungen im Sinne von § 906 Abs. 1 S. 1 B GB unwesentlich sind: Grundsätzlich bietet das Messverfahren nur einen Anhaltspunkt, der Tatrichter hat bei der Beurteilung seine eigenen Empfindungen zu Grunde zu legen (vgl. Staudinger, a.a.O. Rn. 193; MünchKomm, a.a.O., Rn. 43; BGH NJW 1993, 1656, 1658; BVerwG BauR 1989, 172).

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

    Auszug aus LG Hamburg, 08.08.2005 - 325 O 166/99
    Auch wenn der Beklagte die Einhaltung der sich aus der TA-Lärm ergebenden Immissionsrichtwerte nicht nachgewiesen hat, so ergibt sich daraus noch nicht zwangsläufig, dass die vom Kindergarten ausgehenden Beeinträchtigungen im Sinne von § 906 Abs. 1 S. 1 B GB unwesentlich sind: Grundsätzlich bietet das Messverfahren nur einen Anhaltspunkt, der Tatrichter hat bei der Beurteilung seine eigenen Empfindungen zu Grunde zu legen (vgl. Staudinger, a.a.O. Rn. 193; MünchKomm, a.a.O., Rn. 43; BGH NJW 1993, 1656, 1658; BVerwG BauR 1989, 172).

    Auch das BVerwG hat darauf hingewiesen, dass z.B. Lärm mit einem relativ niedrigen und gleichmäßigen Grundgeräusch zu einer erheblichen und damit unzumutbaren Geräuschbelästigung werden kann, wenn besonders hohe Einzelgeräusche herausragen (BauR 1989, 172).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.1994 - 10 B 2923/93

    Ist eine Kindertagesstätte im reinen Wohngebiet unzulässig?

    Auszug aus LG Hamburg, 08.08.2005 - 325 O 166/99
    Es ist allerdings nicht ganz unumstritten, ob die TA-Lärm nicht nur auf technische Anlagen, sondern auch auf Lärmbeeinträchtigungen anderer Art anzuwenden ist, bei denen es auch auf das Maß der empfundenen Lästigkeit der Lärmbeeinträchtigung ankommt (ablehnend MünchKomm-Säcker, BGB, 4. Aufl., § 906 Rn. 43, 51; OVG Nordrhein-Westfalen, BauR 1995, 66, 68).

    Hinzukommen die vom Beklagten selbst geschilderten nicht seltenen Aktivitäten auf dem Grundstück außerhalb der eigentlichen Kindergartenzeiten, wobei auch das durch das Bringen und Abholen der Kinder erhöhte Verkehrsaufkommen insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass es sich bei der Straße N. um eine Sackgasse (Wendehammer) handelt, nicht außer Acht gelassen werden kann (vgl. OVG Nordrhein Westfalen, BauR 1995, 66, 67).

  • OLG Celle, 27.06.1997 - 4 U 47/94

    Ausmaß der von einem Kindergarten ausgehenden Lärmbelästigung; Interesse der

    Auszug aus LG Hamburg, 08.08.2005 - 325 O 166/99
    Dem hat auch das OLG Celle zugestimmt, hat aber zu bedenken gegeben, ob das noch so verständliche kindliche Verhalten auf Dauer wenigen Bürgern als Sonderopfer zugemutet werden kann (MDR 1997, 1023, 1024).

    Bei den im Kindergarten betreuten Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren hätte allein durch die Anwesenheit des Gerichts und ggf. auch der Prozessbevollmächtigten eine - letztlich für die Beurteilung erforderliche - unbefangene Spielsituation im Garten nicht mehr bestanden (vgl. zum Problem der Augenscheinseinnahme Staudinger, a.a.O., Rn. 204; OLG Celle MDR 1997, 1023, 1024).

  • BGH, 14.10.1994 - V ZR 76/93

    Bildung von Immissions-Richtwerten in Gebieten unterschiedlicher Qualität; Lauf

    Auszug aus LG Hamburg, 08.08.2005 - 325 O 166/99
    Dass der Betrieb des Kindergartens in der heutigen Form durch die Bescheide des Amts für Jugend und des Bauamts genehmigt worden ist, steht dem Anspruch der Kläger nicht entgegen (vgl. Erman-Lorenz, BGB, 11. Aufl., § 906 Rn. 29; BGH NJW 1999, 356 und NJW 1995, 132).
  • BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98

    Formulierung eines Unterlassungsgebots betreffend Geruchsbelästigungen;

    Auszug aus LG Hamburg, 08.08.2005 - 325 O 166/99
    Dass der Betrieb des Kindergartens in der heutigen Form durch die Bescheide des Amts für Jugend und des Bauamts genehmigt worden ist, steht dem Anspruch der Kläger nicht entgegen (vgl. Erman-Lorenz, BGB, 11. Aufl., § 906 Rn. 29; BGH NJW 1999, 356 und NJW 1995, 132).
  • OLG Koblenz, 04.09.2003 - 5 U 279/01

    Schutz der Nachbarn vor Geräuschimmissionen aus einem Dorfgemeinschaftshaus

    Auszug aus LG Hamburg, 08.08.2005 - 325 O 166/99
    Nach Ansicht des Gericht erscheint es aber gerechtfertigt, die TA-Lärm heranzuziehen, weil sie einen gewissen Anhaltspunkt für die Beurteilung des Grades der Beeinträchtigung geben kann (vgl. auch Soergel-Baur, BGB, 12. Aufl., § 906 Rn. 49; OVG Koblenz, OLGR Koblenz 2003, 417= WuM 2003, 573).
  • OVG Thüringen, 13.04.2011 - 1 EO 560/10

    Zumutbarkeit von Lärm aus Kindertagesstätten

    Zwar erscheint es nicht ausgeschlossen, dass der Kinderlärm - entsprechend der Vermutung der Antragstellerseite - den nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm - vom 26.08.1998 (GMBl Nr. 26/1998, S. 503) für allgemeine Wohngebiete vorgesehenen Immissionsrichtwert von tags 55 dB(A) - z. T. auch erheblich - übersteigen könnte, wenn insbesondere eine größere Anzahl von Kindern im Freien spielt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.04.1990 - 8 S 1820/89 - LG Hamburg, Urteil vom 08.08.2005 - 325 O 166/99 -).
  • VG Weimar, 24.02.2010 - 1 E 66/10

    Baurechtliche Nachbarklage

    Eine Anwendung der in der TA Lärm vorgesehenen Grenzwerte kommt nicht in Betracht (a.A.: LG Hamburg, Urteil vom 8. August 2005 - 325 O 166/99 -, [...]; ).

    Auch durch den Zu- und Abfahrtsverkehr zum Kindergarten, der zugunsten des Antragstellers zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. August 1998, NVwZ 1999, 523 [BVerwG 27.08.1998 - 4 C 5.98] für Verkehrslärm in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach § 34 Abs. 1 BauGB ) wird keine beachtliche Beeinträchtigung des Antragstellers verursacht (anderes bei: LG Hamburg, Urteil vom 8. August 2005 - 325 O 166/99 -, [...] ).

    Zum einem ist eine solche Nutzung des Kindergartens insbesondere am Wochenende, mit Ausnahme der im Rahmen des Erörterungstermins genannten seltenen Ereignisse, anders als im Falle des LG Hamburg ( Urteil vom 8. August 2005 - 325 O 166/99 -, [...] ) nicht vorgesehen und eine künftige Änderung des Betriebskonzeptes in eine entsprechende Richtung gegenwärtig spekulativ.

  • VG Hamburg, 30.12.2005 - 11 E 3265/05

    TA Lärm nicht auf Kindertagesstätte anwendbar; Reichweite des

    Zwar erscheint es nicht ausgeschlossen, dass der Kinderlärm - entsprechend der Vermutung der Antragsteller - den nach der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete vorgesehenen Immissionsrichtwert von tags 55 dB(A) übersteigen könnte, wenn insbesondere eine größere Anzahl von Kindern im Freien spielt (vgl. etwa die Schrift des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz "Geräusche von Kinderspielplätzen" = www.bayern.de/lfu/laerm/veroeffentlichungen/kinderspielplaetze.pdf sowie LG Hamburg, Urt. v. 8.08.2005, 325 O 166/99, in: beck-online).
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