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LG Hamburg, 15.10.2010 - 325 O 18/10 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 15.10.2010 - 325 O 18/10
- OLG Hamburg, 02.08.2011 - 7 U 134/10
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 02.08.2011 - 7 U 134/10
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Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 15. Oktober 2010, Az. 325 O 18/10, wird zurückgewiesen.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 15. Oktober 2010, Az. 325 O 18/10, abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 15.10.2010 (Az.: 325 O 18/10) aufzuheben, soweit es den Kläger beschwert, und es der Beklagten bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250.000,00, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), zu verbieten, über die URL http://...com selbst oder durch Dritte zu veröffentlichen und / oder zu verbreiten: den Namen des Klägers, einschließlich seines Geburtsnamens.
unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Hamburg zum Aktenzeichen 325 O 18/10 vom 15. Oktober 2010 die Klage abzuweisen.