Rechtsprechung
   LG Hamburg, 07.07.2008 - 326 T 16/08   

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https://dejure.org/2008,14479
LG Hamburg, 07.07.2008 - 326 T 16/08 (https://dejure.org/2008,14479)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07.07.2008 - 326 T 16/08 (https://dejure.org/2008,14479)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07. Juli 2008 - 326 T 16/08 (https://dejure.org/2008,14479)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Verfahrenskostenstundung trotz Genehmigung von Lastschriften durch den Schuldner vor Insolvenzantragsstellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer gleichzeitigen Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und der Antragsstellung auf Restschuldbefreiung und Stundung der Verfahrenskosten durch einen Schuldner; Begriff der Verschwendung i.S.d. § 290 Abs. 1 Ziff. 4 Insolvenzordnung (InsO); ...

  • zvi-online.de

    InsO §§ 4a, 290 Abs. 1 Nr. 4
    Keine Versagung der Verfahrenskostenstundung bei Genehmigung von Forderungen, die infolge einer Lastschriftabrede vom Schuldnerkonto eingezogen worden sind

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 40 (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Zurückweisung der Verfahrenskostenstundung wegen Genehmigung von Einzügen durch Gläubiger vom Girokonto vor Insolvenzantragstellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2008, 570
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.03.2007 - II ZR 310/05

    Anwendung der Eigenkapitalersatzregel auf eine Gesellschafterbürgschaft;

    Auszug aus LG Hamburg, 07.07.2008 - 326 T 16/08
    Zwar stellt der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 26. März 2007 (ZIP 2007, 1006) fest, dass der Geschäftsführer einer insolvenzreifen GmbH oder GmbH und Co. KG für eine Masseerhaltungspflicht Sorge zu tragen hat.
  • BGH, 25.10.2007 - IX ZR 217/06

    Lastschriftenwiderruf in der Insolvenz

    Auszug aus LG Hamburg, 07.07.2008 - 326 T 16/08
    Auch hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 25. Oktober 2007 (ZinsO 2007, 1216) keineswegs eine grundsätzliche Verpflichtung des vorläufigen Insolvenzverwalters mit Zustimmungsvorbehalt festgestellt, im Einzugsermächtigungsverfahren erfolgten Lastschriften zu widersprechen.
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