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LG Hamburg, 11.10.2011 - 326 T 102/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintrag des unspezifischen Gläubigerantrags gegen eine natürliche Person im Regelinsolvenzverfahren bei Fehlen von Auslegungsanhaltspunkten ist sachgerecht; Anforderungen an die Sachdienlichkeit des Eintrags eines unspezifischen Gläubigerantrags gegen eine natürliche ...
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zum Verfahren bei unspezifischem Insolvenzantrag eines Gläubigers gegen eine natürliche Person
- zvi-online.de
InsO §§ 14, 304; ZPO § 139
Zum Verfahren bei unspezifischem Gläubigerantrag gegen eine natürliche Person - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 09.06.2011 - 67c IN 155/11
- LG Hamburg, 11.10.2011 - 326 T 102/11
Papierfundstellen
- ZIP 2012, 288
- NZI 2012, 29
Wird zitiert von ...
- LG Hamburg, 12.04.2016 - 326 T 33/16
Insolvenzsache: Wechsel der Verfahrensart im Beschwerdeverfahren
Ergibt die Amtsermittlung, dass die ursprünglich vom Insolvenzgericht ausgewählte Verfahrensart für den betroffenen Schuldner nicht in Betracht kommt, enthält die Insolvenzordnung keine speziellen Regelungen, so dass allgemeine Verfahrensgrundsätzen anzuwenden sind (LG Hamburg, Beschluss vom 11.10.2011, Az. 326 T 102/11, ZInsO 2012, 180).