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LG Hamburg, 20.12.2012 - 326 T 148/12 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hamburg
Insolvenzverfahren: Aufhebung der Kostenstundung wegen verspäteter Auskunft über Bewerbungsbemühungen
- zvi-online.de
InsO § 4c Nr. 4, § 296 Abs. 2
Zur Reichweite des § 4c Nr. 4 InsO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 15.11.2012 - 68g IK 218/10
- LG Hamburg, 20.12.2012 - 326 T 148/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.06.2008 - IX ZA 7/08
Kostenstundung im Insolvenzverfahren
Auszug aus LG Hamburg, 20.12.2012 - 326 T 148/12
Daneben statuiert § 4c Nr. 4 Halbs. 2 InsO durch den Verweis auf § 296 Abs. 2 Satz 3 InsO einen weiteren selbständigen Aufhebungsgrund, der unabhängig von dem Aufhebungsgrund des § 4c Nr. 1 InsO in der zweiten Alternative besteht (BGH, Beschl. v. 5. Juni 2008 - IX ZA 7/08, ZInsO 2008, 736).So wie das Amtsgericht im Abhilfeverfahren nach § 4 InsO, § 572 Abs. 1 Satz 1 ZPO neues Vorbringen, das in der Beschwerdeschrift enthalten ist, zu berücksichtigen hat (…Heßler in Zöller, ZPO, 28. Auflage 2010, § 572, Rn. 7 m.w.N.), kann der Schuldner auch in der Beschwerdeinstanz eine unterlassene Erklärung nachholen (…Kothe in FK-lnsO, 6. Auflage 2011, § 4c, Rn. 16 und 28; ebenso Umkehrschluss aus BGH, B.v. 05.06.2008 - IX ZA 7/08, ZInsO 2008, 736).
- BGH, 25.01.2007 - IX ZB 156/04
Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verletzung der Auskunftsobliegenheit
Auszug aus LG Hamburg, 20.12.2012 - 326 T 148/12
Ebenso wie dem Schuldner gemäß § 296 Abs. 2 Satz 3 InsO die Restschuldbefreiung versagt werden kann, wenn er seinen Mitwirkungsobliegenheiten bei der Auskunftserteilung nach § 296 Abs. 2 Satz 2 InsO schuldhaft nicht nachkommt (dazu BGH, Beschluss vom 25. Januar 2007 - IX ZB 156/04, NZI 2007, 534), kann das Insolvenzgericht die Stundung aufheben, wenn der Schuldner schuldhaft seine Auskunftspflicht gemäß § 4c Nr. 4 letzter Halbsatz InsO nicht erfüllt.