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LG Hamburg, 10.07.2017 - 326 T 181/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 290 Abs 1 Nr 6 InsO, § 85 Abs 2 ZPO
Restschuldbefreiung bei Verbraucherinsolvenz: Prüfungspflicht des Schuldners bei anwaltlich erstelltem Gläubigerverzeichnis; Versagung der Restschuldbefreiung bei unterlassener Angabe einer titulierten Forderung - IWW
§ 290 InsO
Restschuldbefreiung
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Versagung der RSB bei von Rechtsanwalt erstelltem und vom Schuldner nicht überprüftem Forderungsverzeichnis
- rabüro.de
Zur Versagung der Restschuldbefreiung wegen unterlassener Angabe einer titulierten Forderung
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Zwangsvollstreckung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)
Versagung der Restschuldbefreiung auf Grund unvollständigen Gläubigerverzeichnisses
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 08.11.2016 - 68a IK 465/15
- LG Hamburg, 10.07.2017 - 326 T 181/16
Papierfundstellen
- NZI 2017, 859
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.02.2011 - IX ZB 250/08
Restschuldbefreiungsversagung: Verschulden des Schuldners bei eigenmächtiger …
Auszug aus LG Hamburg, 10.07.2017 - 326 T 181/16
Im Rahmen des § 305 I Nr. 3 InsO kann die Frage des Verschuldens nur nach dem Verhalten des Schuldners selbst beurteilt werden, denn es kommt allein auf seine persönliche Redlichkeit an und ob in seiner Person Versagungsgründe gegeben sind (BGH IX ZB 250/08, 10.02.11).