Rechtsprechung
LG Hamburg, 30.04.2015 - 327 O 257/14 |
Volltextveröffentlichung
- ratgeberrecht.eu (Äußerung von Verfahrensbeteiligten und Volltext)
Abmahnmissbrauch durch Carola Gonzalez bestätigt
Kurzfassungen/Presse
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Abmahnung Carola Gonzalez - Heine Apotheke Blankenese - rechtsmissbräuchlich
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 30.04.2015 - 327 O 257/14
- OLG Hamburg, 11.08.2016 - 3 U 56/15
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 11.08.2016 - 3 U 56/15
Wettbewerbsrecht: Beweisanzeichen für eine rechtsmissbräuchliche Abmahntätigkeit …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, ZK 27, vom 30. April 2015, Az.: 327 O 257/14, wird zurückgewiesen.Mit Urteil vom 30. April 2015, Az. 327 O 257/14, hat das Landgericht Hamburg, ZK 27, die Klage abgewiesen und auf die Widerklage die Klägerin sowie den Drittwiderbeklagten verurteilt, als Gesamtschuldner an die Beklagte EUR 550, 00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 21. Januar 2015 zu zahlen.
das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 30. April 2015, Az. 327 O 257/14, abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin EUR 984, 60 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 5. Juni 2014 zu zahlen, wegen des Ausspruchs der Abmahnung vom 5. Mai 2014 sowie die Widerklage abzuweisen.
das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 30. April 2015, Az. 327 O 257/14, abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an den Drittwiderbeklagten EUR 556, 91 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Zustellung der Berufungsbegründung (zurück) zu zahlen,.