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   LG Hamburg, 07.08.2014 - 327 O 118/14   

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https://dejure.org/2014,27752
LG Hamburg, 07.08.2014 - 327 O 118/14 (https://dejure.org/2014,27752)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07.08.2014 - 327 O 118/14 (https://dejure.org/2014,27752)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07. August 2014 - 327 O 118/14 (https://dejure.org/2014,27752)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Hamburg

    Anlegerschutzanwälte vor Ort

    § 3 UWG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 3 UWG
    Wettbewerbswidrige Rechtsanwaltswerbung: Irreführung bei Internetwerbung einer Kanzlei mit der Rubriksüberschrift "Hamburg, Berlin, München, Karlsruhe, Leipzig... Rechtsanwälte vertreten ihren Fall"

  • JurPC

    Verbotene Werbung für Rechtsanwälte im Internet

  • online-und-recht.de

    Anwaltswerbung mit Städtenamen nur zulässig, wenn auch Niederlassung vor Ort

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Internet-Werbung eines Anwalts mit Städtenamen ist unzulässig

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Anwalt wirbt auf seiner Webseite mit Städtenamen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kanzleiwerbung - Werbung mit Städtenamen unzulässig

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 3 UWG 2004, § 5 UWG 2004
    Irreführende Werbung mit Städtenamen auf Webseite

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)

    UWG §§ 3, 5 I 2 Nr. 3
    Unzulässige Werbung mit Städtenamen

  • blogspot.de (Kurzinformation)

    In Deutschland zuhause, fremd in der Welt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Werbung mit Städtenamen durch Anwalt nur bei Niederlassung vor Ort erlaubt

  • blogspot.de (Kurzinformation)

    Vorsicht vor irreführender Werbung im Internet!!!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Werbung eines Rechtsanwalts mit Städtenamen - Bei Werbung mit Städtenamen muss der Rechtsanwalt dort eine Niederlassung haben

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 3 UWG 2004, § 5 UWG 2004
    Irreführende Werbung mit Städtenamen auf Webseite

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 27
  • AnwBl 2015, 98
  • AnwBl Online 2015, 15
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.02.2013 - I ZR 146/12

    auch zugelassen am OLG Frankfurt

    Auszug aus LG Hamburg, 07.08.2014 - 327 O 118/14
    Nach der aktuellen BGH-Rechtsprechung (NJW 2013, 2671) sei klargestellt, dass die Aufhebung der Beschränkungen der Postulationsfähigkeit nicht jedermann bekannt sei.

    Dem steht auch nicht die Entscheidung des BGH zur Werbung mit einer OLG-Zulassung entgegen (NJW 2013, 2671), denn es geht vorliegend nicht um objektiv richtige Angaben, die, weil selbstverständlich oder nicht, möglicherweise irreführend sein können, sondern um - im Lichte des obigen Verkehrsverständnisses - schlicht unrichtige Angaben.

  • LG Hamburg, 10.12.2013 - 327 O 635/13
    Auszug aus LG Hamburg, 07.08.2014 - 327 O 118/14
    Die Klägerin erwirkte daraufhin die einstweilige Verfügung der Kammer vom 10.12.2013 zum Az. 327 O 635/13, mit der der Beklagten bei Meidung der gesetzlichen Ordnungsmittel verboten worden ist,.

    Unter der von der Klägerin berücksichtigten teilweisen Festsetzung im vorangegangene einstweiligen Verfügungsverfahren zum Az. 327 O 635/13 mündet dies in folgende Berechnung:.

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus LG Hamburg, 07.08.2014 - 327 O 118/14
    Bei der Beurteilung der sich an den allgemeinen Verkehr wendenden Werbung ist auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Marktteilnehmers abzustellen, der die Werbung mit einer der Situation entsprechend angemessenen Aufmerksamkeit zur Kenntnis nimmt (vgl. BGH GRUR 2004, 244, 245- Marktführerschaft; BGH NJW-RR 2004, 1487, 1489- Größter Online-Dienst).
  • BGH, 17.06.2004 - I ZR 284/01

    Größter Online-Dienst

    Auszug aus LG Hamburg, 07.08.2014 - 327 O 118/14
    Bei der Beurteilung der sich an den allgemeinen Verkehr wendenden Werbung ist auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Marktteilnehmers abzustellen, der die Werbung mit einer der Situation entsprechend angemessenen Aufmerksamkeit zur Kenntnis nimmt (vgl. BGH GRUR 2004, 244, 245- Marktführerschaft; BGH NJW-RR 2004, 1487, 1489- Größter Online-Dienst).
  • KG, 24.08.2018 - 5 U 134/17

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung der Rechtssuchenden durch die Bezeichnung

    In dem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 7. August 2014, 327 O 11/14 (= GRUR-RR 2015, 27), auf das der Kläger sich beruft, ist der Selbstauftrag nicht problematisiert worden, so dass nicht zu erkennen ist, ob das Landgericht Hamburg das Problem überhaupt erkannt hat.

    In dem Rechtsstreit, in dem die in der GRUR-RR 2015, 27, veröffentlichte Entscheidung des Landgerichts Hamburg ergangen ist, ist ein anderer Auskunftsantrag gestellt worden, der auf Informationen über die Verbreitung der beanstandeten Werbung gerichtet war.

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 17.04.2015 - 1 AGH 38/14

    Verwendung des Wortes "Standorte" auf der Homepage einer Kanzlei

    In der Sache nimmt die Beklagte Bezug auf ihren Bescheid sowie auf eine in BRAK-Mitt. 2014, 320 veröffentlichte Entscheidung des Landgerichts Hamburg.
  • LG Köln, 30.04.2019 - 33 O 114/17
    Die Platzierung der Städtenamen im Briefkopf erweckt beim angesprochenen Verkehrskreis den Eindruck, dass die Beklagte zu 1) dort Standorte unterhält (vgl. hierzu auch LG Hamburg, Urt. v. 07.08.2014, Az. 327 O 118/14; Anwaltsgerichtshof Hamm, Urt. v. 30.09.2016, Az. 1 AGH 49/15 -, jeweils zitiert nach juris), was nach dem unbestrittenen Vortrag der Klägerin aber (mit Ausnahme von Hamburg) nicht der Fall ist.
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