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   LG Hamburg, 01.10.2015 - 327 O 166/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,28394
LG Hamburg, 01.10.2015 - 327 O 166/15 (https://dejure.org/2015,28394)
LG Hamburg, Entscheidung vom 01.10.2015 - 327 O 166/15 (https://dejure.org/2015,28394)
LG Hamburg, Entscheidung vom 01. Oktober 2015 - 327 O 166/15 (https://dejure.org/2015,28394)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 312a Abs 4 Nr 1 BGB, § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 8 Abs 1 UWG
    Wettbewerbsverstoß eines Online-Reisevermittlers: "Visa Entropay"-Kreditkarte als einzige unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit bei der Buchung von Flugreisen

  • webshoprecht.de

    Die Nutzung einer Visa Entropay-Karte ist keine angemessene kostenlose Zahlungsmöglichkeit

Kurzfassungen/Presse (13)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Die Kreditkarte "Visa Entropay" als einzige unentgeltliche Zahlungsart zuzulassen ist wettbewerbswidrig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Visa Entropay als einzige unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit nicht ausreichend - wettbewerbswidriger Verstoß gegen § 312 a Abs. 4 Nr. 1 BGB

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Visa Entropay darf nicht einzige kostenfreie Zahlungsart sein

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Visa Entropay als einzige kostenlose Zahlungsoption unzulässig

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Online-Reisevermittler darf Zahlungsart ohne Aufpreis nicht auf "Visa Entropay" beschränken

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Online-Reisevermittler darf Zahlungsart ohne Aufpreis nicht auf "Visa Entropay" beschränken

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Opodo.de muss eine gängige kostenfreie Bezahlmöglichkeit anbieten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gericht rüffelt opodo.de

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "VISA Entropoay" kein gängiges Zahlungsmittel

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Visa Entropay darf nicht einzige kostenlose Zahlart sein

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    "Visa Entropay" darf nicht einzige unentgeltliche Zahlungsmethode sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zahlungsmittel ohne Aufpreis bei Online-Bestellung Pflicht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Online-Reiseportal darf nicht lediglich "Visa Entropay" als einzige kostenlose Zahlungsmöglichkeit anbieten - Nur gering verbreitete Zahlungsmöglichkeit schließt erhebliche Teile der Kunden von gebührenfreier Zahlungsmöglichkeit aus

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.05.2010 - Xa ZR 68/09

    Ryanair darf Barzahlung ausschließen, aber keine zusätzlichen Gebühren für

    Auszug aus LG Hamburg, 01.10.2015 - 327 O 166/15
    Diese Regelung geht, worauf der Gesetzgeber ausdrücklich hingewiesen hat, auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zurück, wonach es zu den wesentlichen Grundgedanken des dispositiven Rechts gehört, dass jeder Rechtsunterworfene seine gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen hat, ohne dafür ein gesondertes Entgelt verlangen zu können, insbesondere wenn es darum geht, lediglich die geschuldete Leistung des Vertragspartners entgegen zu nehmen (vgl. BGH, NJW 2010, 2719, 2721 - zur Visa Electron-Karte).

    Auch vorliegend eröffnet die Beklagte als einzigen gebührenfreien Weg die Zahlung mittels einer wenig verbreiteten Karte, so dass ein nicht unerheblicher Anteil der Kunden von einer gebührenfreien Zahlungsmöglichkeit ausgeschlossen bleibt (vgl. BGH, NJW 2010, 2719, 2721) bzw. sogar über 90% der inländischen Kunden.

  • LG Frankfurt/Main, 24.06.2015 - 6 O 458/14

    Sofortüberweisung ist kein zumutbares Zahlungsmittel

    Auszug aus LG Hamburg, 01.10.2015 - 327 O 166/15
    Gegenstand dieser Regelung ist die Vorgabe, zumindest eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit, also ohne Zusatzkosten, vorsehen zu müssen (vgl. Amtl. Begründung des Regierungsentwurfs, damals noch als § 312c IV geführt, BT-Drucksache 17/12637, S. 51; ebenso LG Frankfurt/M, MMR 2015, 582, 583 - Sofortüberweisung).

    Weder aus der gesetzlichen Regelung noch aus dem tenorierten Verbot folgt im Übrigen die Verpflichtung der Beklagten, von der Zahlungsmöglichkeit mit Visa-Entropay insgesamt abzusehen, sondern lediglich es als einzige unentgeltliche Zahlungsform anzubieten (vgl. auch zur Sofortüberweisung LG Frankfurt/M, MMR 2015, 582, 584).

  • OLG Frankfurt, 24.08.2016 - 11 U 123/15

    Zumutbarkeit eines Zahlungsmittels bei erfoderlicher Eingabe von PIN und TAN in

    Ob der deutsche Gesetzgeber mit dem Erlass von § 312 a Abs. 4 Nr. 1 BGB gegen die vollharmonisierenden Vorgaben der Verbraucherrechte-Richtlinie (RL 2011/83/EU) verstößt (für die Unionsrechtskonformität OLG Dresden, Urteil vom 3.2.2015 - 14 U 1489/14; LG Hamburg, Urteil vom 1.10.2015 - 327 O 166/15; Wendehorst in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl., § 312 a Rn. 68; R. Koch in: Erman BGB, Kommentar, § 312a BGB, Rn. 44; Junker in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 312a Rn. 44; kritisch Omlor, NJW 2014, 1703, 1706), bedarf im Ergebnis keiner Entscheidung.

    Diese Einschätzung bestätigt auch das Urteil des Landgerichts Hamburg zur - gemäß den Feststellungen des Landgerichts Hamburg nur gering verbreiteten - Kreditkarte "Visa Entropay", die ebenfalls vor der Benutzung aufgeladen werden muss (Landgericht Hamburg, Urteil vom 1.10.2015 - 327 O 166/15 Rn. 21).

  • LG Hamburg, 18.11.2016 - 315 O 28/16

    Anspruch auf Unterlassung von Wettbewerbsverstößen im Zusammenhang mit der

    Das Landgericht Hamburg hat dazu im Urteil vom 01.10.2015 zum Aktenzeichen 327 O 166/15 ausgeführt ( zitiert nach BeckRS 2015, 17510:.
  • LG Aschaffenburg, 24.11.2015 - 2 HKO 16/15

    Wettbewerbsverstöße eines Flugreisevermittlers

    Die Vorschrift des § 312 a Abs. 4 Nr. 1 BGB selbst geht anders als § 312 a Abs. 4 Nr. 2 BGB nicht auf die Verbraucherrechte-Richtlinie (RL 2011/83/EU) zurück, sondern auf die Judikatur des BGH zur Klauselkontrolle gemäß § 307 BGB (MüKo BGB-Wendehorst, a.a.O., § 312 a Rz. 68; LG Hamburg, Urteil vom 01.10.2015 - 327 O 166/15 - beck-online S. 3).
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