Rechtsprechung
LG Hamburg, 02.10.2014 - 327 O 251/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hamburg
Helene Fischer Konzertkarten
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 2 UWG, § 307 Abs 1 BGB
Wettbewerbswidriger Verkauf von Konzerttickets: Gestaltung von Konzerttickets als unbenannte qualifizierte Legitimationspapiere; Wirksamkeit eines Verbots der Abtretung bei Weitergabe der Tickets zu einem höheren als dem aufgedruckten Preis - online-und-recht.de
Gewerblicher Weiterverkauf von Konzertkarten kann in den AGB eines Anbieters wirksam ausgeschlossen werden
- rabüro.de
Konzertveranstalter darf gewerblichen Weiterkauf von Konzerttickets in AGB untersagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Gewerblicher Weiterverkauf von Konzertkarten
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kommerzieller Weiterverkauf von Konzert-Tickets kann untersagt werden
- rechtsportlich.net (Kurzinformation)
Verbot des gewerblichen Weiterkaufs von Konzerttickets in Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtmässig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Helene Fischer Tournee: Kein überteuerter Weiterverkauf der Eintrittskarten auf eBay
- ipcl-rieck.com (Kurzinformation)
Gewerblicher Weiterverkauf von Tickets & Eintrittskarten.
- rechtsanwalt-harzewski.de (Kurzinformation)
Zum Verbot des Weiterverkaufs von Tickets
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 02.10.2014 - 327 O 251/14
- OLG Hamburg - 5 U 99/14 (anhängig)
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2015, 72
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamburg, 13.06.2013 - 3 U 31/10
Weitergabebeschränkungen für Eintrittskarten in den AGB eines …
Auszug aus LG Hamburg, 02.10.2014 - 327 O 251/14
Die Papiere bezeichnen so zwar den Gläubiger des verbrieften Rechts, enthalten aber gleichzeitig eine Inhaberklausel (OLG Hamburg, Urt. v. 13.06.2013, 3 U 31/10).Ein qualifiziertes Legitimationspapier kann auch ohne Namensnennung vorliegen, und zwar insbesondere dann, wenn der Aussteller nur dem Berechtigten verpflichtet sein will (OLG Hamburg, 3 U 31/10, Urt. v. 13.06.2013).
Der Aussteller ist zwar berechtigt, nicht aber verpflichtet, die materielle Anspruchsberechtigung vor dem Einlass zu prüfen (OLG Hamburg, 3 U 31/10, Urt. v. 13.06.2013).
- BGH, 13.07.2006 - VII ZR 51/05
Formularmäßige Vereinbarung eines abgeschwächten und eines uneingeschränkten …
Auszug aus LG Hamburg, 02.10.2014 - 327 O 251/14
Eine Verfügungsbeschränkung auf dem Ticket dahin, dass der Aussteller die notwendige Zustimmung zur Abtretung der Rechte aus dem Veranstaltungsvertrag an Dritte nicht für Eintrittskarten erteilt, die für einen höheren als den aufgedruckten Preis weitergegeben worden sind, ist als AGB nur dann nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn ein schützenswertes Interesse des Verwenders an dem Abtretungsverbot nicht besteht oder die berechtigten Belange des Vertragspartners an der freien Abtretbarkeit vertraglicher Ansprüche das entgegenstehende Interesse des Verwenders überwiegen (vgl. BGH, 13. Juli 2006, VII ZR 51/05, NJW 2006, 3486, 3487, Tz. 14 m. w. Nachw.).(Rn.37).Eine solche Klausel ist nur dann nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn ein schützenswertes Interesse des Verwenders an dem Abtretungsverbot nicht besteht oder die berechtigten Belange des Vertragspartners an der freien Abtretbarkeit vertraglicher Ansprüche das entgegenstehende Interesse des Verwenders überwiegen(BGH, NJW 2006, 3486, 3487, Tz. 14 m. w. Nachw.).
- LG München I, 08.10.2021 - 3 HKO 5593/20
Tickets Oktoberfest
Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus der Entscheidung des LG Hamburg vom 02.10.2014 - 327 O 251/14.Im Übrigen ist der Aussteller zwar berechtigt, nicht aber verpflichtet, die materielle Anspruchsberechtigung vor dem Einlass zu prüfen (OLG Hamburg, Urteil vom 13.06.2013 - 3 U 31/10; LG Hamburg, Urteil vom 02.10.2014 - 327 O 251/14; LG München, Urteil vom 02.08.2017 - 37 O 17726/16).
- LG Hamburg, 22.05.2015 - 320 S 102/14
Allgemeine Geschäftsbedingungen: wirksame Einbeziehung; Rechtmäßigkeit eines …
Diese anerkannten Interessen überwiegen zudem das Interesse des Käufers an einer freien Verkehrsfähigkeit der Eintrittskarten (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 02. Oktober 2014 - 327 O 251/14; zit. nach juris).