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LG Hamburg, 10.08.2016 - 327 O 318/16 |
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Verfahrensgang
- LG Hamburg, 10.08.2016 - 327 O 318/16
- OLG Hamburg, 19.12.2016 - 3 W 85/16
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 19.12.2016 - 3 W 85/16
Pflaume in Schokolade - Wettbewerbsverstoß: Inverkehrbringen von …
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 30. August 2016 wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg, ZK 27, vom 10. August 2016 (Az. 327 O 318/16) abgeändert:.Das Landgericht Hamburg hat den Verfügungsantrag mit Beschluss vom 10. August 2016, Az. 327 O 318/16, zurückgewiesen und zur Begründung ausgeführt, dass es sich bei dem streitgegenständlichen Produkt um Pralinen, also ein Erzeugnis nach Nr. 10 der Anlage 1 der KakaoV handele, welche in der Aufzählung gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 1 KakaoV nicht genannt würden.
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 30. August 2016 ist daher der Beschluss des Landgerichts Hamburg, ZK 27, vom 10. August 2016 (Az. 327 O 318/16) abzuändern und die beantragte einstweilige Verfügung zu erlassen.