Rechtsprechung
LG Hamburg, 24.05.2018 - 327 O 363/17 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,25933) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 670 BGB, § 677 BGB, § 683 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB
Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb: Abmahnkostenersatzanspruch aufgrund unbegründeten Vorgehens aus einem Schutzrecht - rewis.io
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 24.05.2018 - 327 O 363/17
- OLG Hamburg - 3 U 108/18 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.04.2016 - I ZR 254/14
Kinderstube - Markenrechtsverletzung: Einheitliches Werktitelrecht für …
Auszug aus LG Hamburg, 24.05.2018 - 327 O 363/17
Da mit der Abmahnung ein einheitlicher Unterlassungsanspruch geltend gemacht worden sei, der den Vertrieb einer Matratze zum Gegenstand gehabt habe, hinsichtlich derer nunmehr rechtskräftig entschieden worden sei, dass diese von der Klägerin in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr vertrieben werden dürfe, sei der von der Klägerin gegen die von ihr, der Beklagten, gegenüber A. ausgesprochene Abmahnung geltend gemachte Unterlassungsanspruch auch unter Berücksichtigung von BGH GRUR 2016, 1300 ff. - Kinderstube unbegründet.Die Bejahung eines Unterlassungsanspruchs gegen die von der Beklagten gegenüber A. ausgesprochene Abmahnung in ihrer konkreten Form steht schließlich nicht im Widerspruch zu BGH GRUR 2016, 1300 ff. - Kinderstube , sondern vielmehr im Einklang mit dieser.
- BGH, 19.01.2006 - I ZR 98/02
Verwarnung aus Kennzeichenrecht II
Auszug aus LG Hamburg, 24.05.2018 - 327 O 363/17
Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ist ein offener Tatbestand, dessen Inhalt und Grenzen sich erst aus einer Interessen- und Güterabwägung mit der im Einzelfall konkret kollidierenden Interessensphäre anderer ergeben (st. Rspr.; vgl. nur BGH GRUR 2006, 432 f., Rn. 23 - Verschulden bei unbegründeter Schutzrechtsverwarnung m. w. N.). - BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04
Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung
Auszug aus LG Hamburg, 24.05.2018 - 327 O 363/17
Dabei legt der Beschluss des Großen Senats für Zivilsachen ( BGH [GSZ] GRUR 2005, 882 ff. - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung ) die Annahme nahe, dass dies auch bei einem unbegründeten Vorgehen aus einem Schutzrecht gilt, so dass die Rechtswidrigkeit auch eines unbegründeten Vorgehens aus einem Schutzrecht nicht ohne weiteres, sondern erst auf Grund einer Interessen- und Güterabwägung beurteilt werden kann (… BGH a. a. O., Rn. 24). - BGH, 05.06.1997 - X ZR 139/95
"Leiterplattennutzen"; Rechtsfolgen der Verletzung eines Gebrauchsmusters; …
Auszug aus LG Hamburg, 24.05.2018 - 327 O 363/17
Eine Vorbenutzung schließt bereits dann die Neuheit der beanspruchten Lehre aus, wenn sie lediglich eine tatsächliche Möglichkeit der Kenntnisnahme der beanspruchten Lehre durch die Öffentlichkeit bietet ( BGH GRUR 1997, 892, 894 - Leiterplattennutzen ).