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   LG Hamburg, 04.09.2008 - 327 O 436/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,33493
LG Hamburg, 04.09.2008 - 327 O 436/08 (https://dejure.org/2008,33493)
LG Hamburg, Entscheidung vom 04.09.2008 - 327 O 436/08 (https://dejure.org/2008,33493)
LG Hamburg, Entscheidung vom 04. September 2008 - 327 O 436/08 (https://dejure.org/2008,33493)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 14 MarkenG
    "Puma” oder "Pudel”? Zur Ausnutzung der Wertschätzung einer bekannten Marke / Markensatire

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02

    Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire

    Auszug aus LG Hamburg, 04.09.2008 - 327 O 436/08
    Anders als in der von der Antragsgegnerin angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshof (vgl. BGH NJW 2005, S. 2856 - Lila-Postkarte) setzt sich das hier streitgegenständlichen "Hunderasse-Logo" nicht in satirischer Art und Weise mit der Marke der Antragstellerin oder deren Werbeauftritten auseinander.
  • EuGH, 09.01.2003 - C-292/00

    Davidoff

    Auszug aus LG Hamburg, 04.09.2008 - 327 O 436/08
    Die beiden Zeichen stehen sich nach Auffassung der Kammer in verwechslungsfähiger Weise gegenüber, was auch bei bestehender Warenidentität die Annahme eines Unterlassungsanspruchs begründet (§ 14 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 5 MarkenG - vgl. EuGH GRUR 2003, S. 240 - Davidoff/Gofkid).
  • LG Hamburg, 10.02.2009 - 312 O 394/08

    Die Klägerin stellt u.a. Sportkleidung und sog. Sport-Lifestyle-Produkte her....

    Dagegen ging die Klägerin in einem gegen die Lebensgefährtin des Beklagten Lebengefährtin K. gerichteten einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Hamburg vor (Az. 327 O 436/08).

    Nicht nur die Nutzung der "Puma-Marke" durch die Klägerin für T-Shirts und andere Sportkleidung, sondern auch die Bekanntheit der klägerischen Marke ist gerichtsbekannt (vgl. auch Landgericht Hamburg, Urteil vom 04.09.2008, Az. 327 O 436/08).

    Die Anlehnung an die Marke der Antragstellerin wird zudem durch die Übereinstimmung im Wortanfang des Wortbestandteils der Marken (PU...) verstärkt (vgl. Landgericht Hamburg, Urteil vom 04.09.2008, Az. 327 O 436/08).

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