Rechtsprechung
LG Hamburg, 22.10.2009 - 327 O 529/08 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Hamburg, 22.10.2008 - 327 O 529/08
- LG Hamburg, 22.01.2009 - 327 O 529/08
- LG Hamburg, 22.10.2009 - 327 O 529/08
Rechtsprechung
LG Hamburg, 22.01.2009 - 327 O 529/08 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kurzfassungen/Presse (3)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Abgesprochene Mehrfachabmahnung gegen einen Mitbewerber unzulässig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Gezielte Parallel-Abmahnungen durch mehrere Firmen rechtswidrig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verbot gezielter und abgesprochener Abmahnungen
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 22.10.2008 - 327 O 529/08
- LG Hamburg, 22.01.2009 - 327 O 529/08
- LG Hamburg, 22.10.2009 - 327 O 529/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98
Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von …
Auszug aus LG Hamburg, 22.01.2009 - 327 O 529/08
Die mehrfache Inanspruchnahme kann sich jedoch insbesondere dann als missbräuchlich erweisen, wenn sie auf einem abgestimmten Vorgehen der Unterlassungsgläubiger beruht und wenn - ohne dass hierfür ein vernünftiger Grund ersichtlich wäre - die Vervielfachung des mit der Rechtsverteidigung verbundenen Kostenrisikos sowie die Bindung personeller und finanzieller Kräfte eine unangemessene Belastung des Anspruchsgegners zur Folge hat ( BGH, GRUR 2000, 1089, 1091 [BGH 06.04.2000 - I ZR 76/98] - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung - m.w. Nachw.).
Rechtsprechung
LG Hamburg, 22.10.2008 - 327 O 529/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
§ 8 UWG
- webshoprecht.de
Rechtsmissbrauch bei koordiniertem Abmahnverhalten mehrerer Firmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 8 Abs. 4 UWG
Abgestimmte Abmahnung eines Wettbewerbers durch mehrere Unternehmen ist rechtsmissbräuchlich
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 22.10.2008 - 327 O 529/08
- LG Hamburg, 22.01.2009 - 327 O 529/08
- LG Hamburg, 22.10.2009 - 327 O 529/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98
Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von …
Auszug aus LG Hamburg, 22.10.2008 - 327 O 529/08
Die mehrfache Inanspruchnahme kann sich jedoch insbesondere dann als missbräuchlich erweisen, wenn sie auf einem abgestimmten Vorgehen der Unterlassungsgläubiger beruht und wenn - ohne dass hierfür ein vernünftiger Grund ersichtlich wäre - die Vervielfachung des mit der Rechtsverteidigung verbundenen Kostenrisikos sowie die Bindung personeller und finanzieller Kräfte eine unangemessene Belastung des Anspruchsgegners zur Folge hat (BGH, GRUR 2000, 1089, 1091 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung - m. w. Nachw.).