Rechtsprechung
LG Hamburg, 29.01.2009 - 327 O 583/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- kanzlei.biz
Prozesskosten bei sofortiger Anerkenntnis der einstweiligen Verfügung
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Unterlassungsanspruch anerkennen, dann Zugang der Abmahnung bestreiten und Kostenlast bestreiten? Zulässig!
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)
Die Kosten einer Einstweiligen Verfügung trägt der Antragsteller, sofern der Antragsgegner den Anspruch sofort anerkennt und ihm vorher keine Abmahnung zugegangen ist
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)
Die Kosten einer Einstweiligen Verfügung trägt der Antragsteller, sofern der Antragsgegner den Anspruch sofort anerkennt und ihm vorher keine Abmahnung zugegangen ist