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   LG Hamburg, 29.01.2009 - 327 O 583/08   

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https://dejure.org/2009,39888
LG Hamburg, 29.01.2009 - 327 O 583/08 (https://dejure.org/2009,39888)
LG Hamburg, Entscheidung vom 29.01.2009 - 327 O 583/08 (https://dejure.org/2009,39888)
LG Hamburg, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - 327 O 583/08 (https://dejure.org/2009,39888)
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Volltextveröffentlichung

  • kanzlei.biz

    Prozesskosten bei sofortiger Anerkenntnis der einstweiligen Verfügung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch anerkennen, dann Zugang der Abmahnung bestreiten und Kostenlast bestreiten? Zulässig!

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Kosten einer Einstweiligen Verfügung trägt der Antragsteller, sofern der Antragsgegner den Anspruch sofort anerkennt und ihm vorher keine Abmahnung zugegangen ist

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Kosten einer Einstweiligen Verfügung trägt der Antragsteller, sofern der Antragsgegner den Anspruch sofort anerkennt und ihm vorher keine Abmahnung zugegangen ist

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.12.2006 - I ZB 17/06

    Zugang des Abmahnschreibens

    Auszug aus LG Hamburg, 29.01.2009 - 327 O 583/08
    Eine fehlende Veranlassung zur Einleitung eines Verfahrens im einstweiligen Rechtsschutz bzw. zur Klageerhebung im Sinne des § 93 ZPO ist in Wettbewerbssachen unter anderem dann anzunehmen, wenn dem Antragsgegner bzw. Beklagten kein Abmahnschreiben des Antragstellers bzw. Klägers zugegangen ist (BGH GRUR 2007, 629).
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