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   LG Hamburg, 18.04.2013 - 328 T 32/13   

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LG Hamburg, 18.04.2013 - 328 T 32/13 (https://dejure.org/2013,63539)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18.04.2013 - 328 T 32/13 (https://dejure.org/2013,63539)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18. April 2013 - 328 T 32/13 (https://dejure.org/2013,63539)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 1193 BGB, § 726 Abs 1 ZPO
    Vollstreckung aus einer Grundschuld: Offensichtlich fehlerhafte Klauselerteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)

  • AG Münster, 26.06.2018 - 9 K 4/18

    Notarielle Grundschuldbestellungsurkunde, Vollstreckungsklausel,

    Zwar hält die Kammer an ihrer Auffassung fest, dass hinsichtlich der Vollstreckung aus dem Grundschuldkapital eine vom Vollstreckungsgericht zu berücksichtigende offensichtliche Unrichtigkeit der erteilten Klausel mit Kündigungsnachweisverzichts vorliegt, wenn eine Kündigung bei Klauselerteilung noch nicht vorliegen kann (vgl. etwa die Beschlüsse der Kammer vom 8.3.2013 - 328 T 21/13 - sowie vom 18.4.2013 - 328 T 32/13).

    Auch wenn die jeweiligen Vollstreckungsorgane grundsätzlich nur zu prüfen haben, ob eine vollstreckbare Ausfertigung vorhanden ist und diese ordnungsgemäß, d. h. von der zuständigen Amtsperson, erteilt worden ist, mithin die mit der Vollstreckungsklausel bescheinigten sachlichen Erfordernisse der Vollstreckung grundsätzlich der Nachprüfung außerhalb klauselinterner Rechtsbehelfe entzogen sind, hält die Kammer daran fest, dass dies nicht gilt, wenn die Klauselerteilung offensichtlich fehlerhaft ist, wenn etwa eine Kündigung bei Klauselerteilung noch nicht vorliegen kann (vgl. etwa die Beschlüsse der Kammer vom 8.3.2013 - 328 T 21/13 - sowie vom 18.4.2013 -328 T 32/13).

  • OLG München, 13.04.2018 - 34 Wx 381/17

    Zur Voraussetzung der Androhung der Vollstreckung bei Bestehen einer

    Nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen kann eine Nichtigkeit der Klausel anzunehmen und dies auch vom Grundbuchamt oder sonstigen Vollstreckungsorgan zu beachten sein (BGH NJW-RR 2012, 1146 Rn. 15 - 17 sowie 1148 Rn. 12; NJW-RR 2013, 437 Rn. 9; NJW-RR 2017, 510 Rn. 13; Senat vom 11.9.2013, 34 Wx 314/13 = Rpfleger 2014, 133; vom 23.6.2016, 34 Wx 189/16 = Rpfleger 2017, 23; LG Hamburg vom 18.4.2013 - 328 T 32/13, juris; LG Meiningen Rpfleger 2013, 691/692; LG Stade vom 11.6.2015 - 7 T 73/15, juris; LG Hamburg Rpfleger 2016, 305/306; Zöller/Seibel ZPO 32. Aufl. § 726 Rn. 10; MüKo/Wolfsteiner § 724 Rn. 4 f.; Staudinger/Wolfsteiner [Aktualisierung vom 17.1.2017] Vorbem zu §§ 1113 ff Rn. 43.1; Böttcher ZfIR 2017, 161/162 f. m. w. Nachw.).
  • LG Düsseldorf, 23.05.2019 - 25 T 284/19
    Auch wenn die jeweiligen Vollstreckungsorgane grundsätzlich nur zu prüfen haben, ob eine vollstreckbare Ausfertigung vorhanden ist, mithin die mit der Vollstreckungsklausel bescheinigten sachlichen Erfordernisse der Vollstreckung grundsätzlich der Nachprüfung außerhalb klauselinterner Rechtsbehelfe entzogen sind, so gilt dies nicht, wenn die Klauselerteilung offensichtlich fehlerhaft erfolgte (Landgericht Münster, Beschluss vom 10. Dezember 2018, - 5 T 557/18; Landgericht Hamburg, Beschluss vom 18. April 2013, - 328 T 32/13; Stöber-Keller, ZVG, 22. Aufl., § 15 Rn. 114).
  • LG Düsseldorf, 15.04.2019 - 25 T 229/19
    Auch wenn die jeweiligen Vollstreckungsorgane grundsätzlich nur zu prüfen haben, ob eine vollstreckbare Ausfertigung vorhanden ist, mithin die mit der Vollstreckungsklausel bescheinigten sachlichen Erfordernisse der Vollstreckung grundsätzlich der Nachprüfung außerhalb klauselinterner Rechtsbehelfe entzogen sind, so gilt dies nicht, wenn die Klauselerteilung offensichtlich fehlerhaft erfolgte (Landgericht Münster, Beschluss vom 10. Dezember 2018, - 5 T 557/18; Landgericht Hamburg, Beschluss vom 18. April 2013, - 328 T 32/13; Stöber-Keller, ZVG, 22. Aufl., § 15 Rn. 114).
  • LG Hamburg, 09.12.2013 - 328 T 94/13

    Zur Prüfung der Klauselerteilung bei Kapital bzw. Zinsen im Hinblick auf § 1193

    Zwar hält die Kammer an ihrer Auffassung fest, dass hinsichtlich der Vollstreckung aus dem Grundschuldkapital eine vom Vollstreckungsgericht zu berücksichtigende offensichtliche Unrichtigkeit der erteilten Klausel mit Kündigungsnachweisverzichts vorliegt, wenn eine Kündigung bei Klauselerteilung noch nicht vorliegen kann (vgl. etwa die Beschlüsse der Kammer vom 8.3.2013 - 328 T 21/13 - sowie vom 18.4.2013 - 328 T 32/13 ).
  • LG Hamburg, 20.01.2014 - 328 T 94/13

    Zur Prüfung der Klauselerteilung bei Kapital bzw. Zinsen im Hinblick auf § 1193

    Auch wenn die jeweiligen Vollstreckungsorgane grundsätzlich nur zu prüfen haben, ob eine vollstreckbare Ausfertigung vorhanden ist und diese ordnungsgemäß, d. h. von der zuständigen Amtsperson, erteilt worden ist, mithin die mit der Vollstreckungsklausel bescheinigten sachlichen Erfordernisse der Vollstreckung grundsätzlich der Nachprüfung außerhalb klauselinterner Rechtsbehelfe entzogen sind, hält die Kammer daran fest, dass dies nicht gilt, wenn die Klauselerteilung offensichtlich fehlerhaft ist, wenn etwa eine Kündigung bei Klauselerteilung noch nicht vorliegen kann (vgl. etwa die Beschlüsse der Kammer vom 8.3.2013 - 328 T 21/13 - sowie vom 18.4.2013 - 328 T 32/13).
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