Rechtsprechung
LG Hamburg, 09.12.2013 - 328 T 94/13 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- rechtspflegerforum.de (Auszüge)
Zur Prüfung der Klauselerteilung bei Kapital bzw. Zinsen im Hinblick auf § 1193 BGB
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 09.12.2013 - 328 T 94/13
- LG Hamburg, 20.01.2014 - 328 T 94/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Hamburg, 18.04.2013 - 328 T 32/13
Vollstreckung aus einer Grundschuld: Offensichtlich fehlerhafte Klauselerteilung
Auszug aus LG Hamburg, 09.12.2013 - 328 T 94/13
Zwar hält die Kammer an ihrer Auffassung fest, dass hinsichtlich der Vollstreckung aus dem Grundschuldkapital eine vom Vollstreckungsgericht zu berücksichtigende offensichtliche Unrichtigkeit der erteilten Klausel mit Kündigungsnachweisverzichts vorliegt, wenn eine Kündigung bei Klauselerteilung noch nicht vorliegen kann (vgl. etwa die Beschlüsse der Kammer vom 8.3.2013 - 328 T 21/13 - sowie vom 18.4.2013 - 328 T 32/13 ). - LG Hamburg, 15.10.2013 - 328 T 79/13
Auszug aus LG Hamburg, 09.12.2013 - 328 T 94/13
Dies gilt jedoch nicht, soweit - wie vorliegend - die Vollstreckung nur hinsichtlich der Zinsen betrieben wird (vgl. Beschluss vom 15.10.2013 - 328 T 79/13 ).
Rechtsprechung
LG Hamburg, 20.01.2014 - 328 T 94/13 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- rechtspflegerforum.de (Auszüge)
Zur Prüfung der Klauselerteilung bei Kapital bzw. Zinsen im Hinblick auf § 1193 BGB
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 09.12.2013 - 328 T 94/13
- LG Hamburg, 20.01.2014 - 328 T 94/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Hamburg, 18.04.2013 - 328 T 32/13
Vollstreckung aus einer Grundschuld: Offensichtlich fehlerhafte Klauselerteilung
Auszug aus LG Hamburg, 20.01.2014 - 328 T 94/13
Auch wenn die jeweiligen Vollstreckungsorgane grundsätzlich nur zu prüfen haben, ob eine vollstreckbare Ausfertigung vorhanden ist und diese ordnungsgemäß, d. h. von der zuständigen Amtsperson, erteilt worden ist, mithin die mit der Vollstreckungsklausel bescheinigten sachlichen Erfordernisse der Vollstreckung grundsätzlich der Nachprüfung außerhalb klauselinterner Rechtsbehelfe entzogen sind, hält die Kammer daran fest, dass dies nicht gilt, wenn die Klauselerteilung offensichtlich fehlerhaft ist, wenn etwa eine Kündigung bei Klauselerteilung noch nicht vorliegen kann (vgl. etwa die Beschlüsse der Kammer vom 8.3.2013 - 328 T 21/13 - sowie vom 18.4.2013 - 328 T 32/13).