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AG Euskirchen, 05.10.2016 - 33 C 234/16 |
Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
AG Euskirchen verurteilt HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten mit Urteil vom 5.10.2016 - 33 C 234/16 -.
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- BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Euskirchen, 05.10.2016 - 33 C 234/16
Ebenso können diese Kosten zu dem nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB erforderlichen Herstellungsaufwand gehören, wenn eine vorherige Begutachtung zur tatsächlichen Durchführung der Wiederherstellung erforderlich und zweckmäßig ist (BGH NJW 2005, 356; 2007, 1450 m. w. N.).Denn der Geschädigte ist grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes verpflichtet, um einen für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen, wobei für ihn allerdings das Risiko verbleibt, dass er ohne nähere Erkundigungen einen Sachverständigen beauftragt, der sich später im Prozess als zu teuer erweist (BGH NJW 2007, 1450 m. w. N.).
Eine solche Pauschalierung des Honorars trägt dem Umstand Rechnung, dass das Honorar des Sachverständigen die Gegenleistung für die Feststellung des wirtschaftlichen Wertes der Forderung des Geschädigten ist (vgl. BGH NJW 2007, 1450).
- LG Saarbrücken, 22.06.2012 - 13 S 37/12
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Erstattung von Sachverständigenkosten
Auszug aus AG Euskirchen, 05.10.2016 - 33 C 234/16
Aus diesem Grund wird der Geschädigte regelmäßig von der Erforderlichkeit der anfallenden Sachverständigenkosten ausgehen dürfen (LG Saarbrücken, DS 2012, 358).Erst wenn die Nebenkosten diesen Betrag übersteigen, sind sie möglicherweise quasi willkürlich überhöht und stehen Preis und Leistung für den geschädigten Laien erkennbar in einem auffälligen Missverhältnis zueinander (LG Saarbrücken, DS 2012, 358).