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   AG Offenbach, 07.05.2015 - 33 C 291/14   

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https://dejure.org/2015,9942
AG Offenbach, 07.05.2015 - 33 C 291/14 (https://dejure.org/2015,9942)
AG Offenbach, Entscheidung vom 07.05.2015 - 33 C 291/14 (https://dejure.org/2015,9942)
AG Offenbach, Entscheidung vom 07. Mai 2015 - 33 C 291/14 (https://dejure.org/2015,9942)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Nr 7.6 AHB 2008, Nr 8.1 BBR-PHV
    Tierhaltung in der Mietwohnung als übermäßige Beanspruchung im Sinne der Privathaftpflichtversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tierhaltung in der Mietwohnung als übermäßige Beanspruchung im Sinne der Privathaftpflichtversicherung

  • RA Kotz

    Tierhaltung - übermäßige Beanspruchung der Mietsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Schäden durch Tierhaltung in der Mietwohnung - und die Haftpflichtversicherung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Tierhaltung in der Mietwohnung als übermäßige Beanspruchung i.S.d. Privathaftpflichtversicherung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Tierhaltung in der Mietwohnung als übermäßige Beanspruchung im Sinne der Privathaftpflichtversicherung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Katzenhalter muss bei Schäden einschreiten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Einstandspflicht einer Privathaftpflichtversicherung für Mietschäden durch Katze infolge übermäßiger Beanspruchung - Katze zerstörte ohne Kontrolle durch Mieterin Dichtgummis an Terrassentür

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Saarbrücken, 09.09.2013 - 5 W 72/13

    Risikoausschluss in der Privathaftpflichtversicherung: Übermäßige Beanspruchung

    Auszug aus AG Offenbach, 07.05.2015 - 33 C 291/14
    Der Fall liegt auch anders als der vom OLG Saarbrücken entschiedene (MDR 2013, 1277).
  • BGH, 18.02.2009 - VIII ZR 210/08

    Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel bei Verpflichtung des Mieters zur

    Auszug aus AG Offenbach, 07.05.2015 - 33 C 291/14
    Das ergibt sich mittelbar auch aus dem zitierten Urteil des BGH (VIII ZR 210/08).
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