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   AG Duisburg, 31.05.2010 - 33 C 325/10   

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https://dejure.org/2010,32209
AG Duisburg, 31.05.2010 - 33 C 325/10 (https://dejure.org/2010,32209)
AG Duisburg, Entscheidung vom 31.05.2010 - 33 C 325/10 (https://dejure.org/2010,32209)
AG Duisburg, Entscheidung vom 31. Mai 2010 - 33 C 325/10 (https://dejure.org/2010,32209)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Geschädigter muss nicht eine von der gegnerischen Versicherung benannte Mietwagenfirma beauftragen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • captain-huk.de

    Beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Duisburg, 31.05.2010 - 33 C 325/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa Urteil vom 09.05.2006, Az. VI ZR 117/05) kann der Geschadigte vom Schädiger nach § 249 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf.
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus AG Duisburg, 31.05.2010 - 33 C 325/10
    Ausgangspunkt für die Betrachtung bildet der am Markt übliche Normaltarif. Nach der Rechtsprechung ist es zulässig, zu dessen Bestimmung in Ausübung tatrichterlichen Ermessens gemäß § 287 ZPO auf den "Schwacke-Automietpreis-Spiegel" im Postleitzahlengebiet der Geschädigten zurückzugreifen (vgl. BGH, Urteil vom 11.03.2008, Az. VI ZR 164/07).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 12.11.2008 - 22 S 59/08

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Mietwagenkostenersatz; wettbewerbswidrige

    Auszug aus AG Duisburg, 31.05.2010 - 33 C 325/10
    Ihr Bemühen, die zu ersetzenden Kosten möglichst gering zu halten ist verständlich, kann jedoch nicht dazu führen, dass die Freiheit des oder der Geschädigten, ihren Vertragspartner für das Mietfahrzeug zu wählen, dahingehend eingeschränkt wird, dass bei Nichtanmietunq eines Fahrzeugs bei der von der Beklagten genannten Mietwagenfima der Vorwurf der Verletzung der Schadensminderungspflicht zu einen nicht erstattungsfähigen Restbetrag und damit zu einem wirtschaftlichen Schaden des oder der Geschädigten führt (vgl. dazu auch LG Weiden, NJW-RR 2009, 675).
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