Rechtsprechung
AG Frankfurt/Main, 17.12.1975 - 33 C 4831/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Bonn, 20.04.2018 - 204 C 204/17
Wer 40 bis 90 Tauben füttert, muss mit außerordentlicher Kündigung rechnen!
Es ist medizinisch erwiesen, dass gerade der Taubenkot einen besonders hohen Prozentsatz von Ornithoseviren und Salmonellen enthält, die auch für den menschlichen Organismus gesundheitsgefährdende Auswirkungen haben können (AG Frankfurt, Urteil vom 17.12.1975, Aktenzeichen 33 C 4831/74).