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   ArbG München, 19.07.2021 - 33 Ca 13634/20   

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ArbG München, 19.07.2021 - 33 Ca 13634/20 (https://dejure.org/2021,36466)
ArbG München, Entscheidung vom 19.07.2021 - 33 Ca 13634/20 (https://dejure.org/2021,36466)
ArbG München, Entscheidung vom 19. Juli 2021 - 33 Ca 13634/20 (https://dejure.org/2021,36466)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB §§ 305 ff., § ... 307 Abs. 1 S. 1, S. 2, Abs. 2, § 310 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 S. 1, § 315 Abs. 3 S. 1.; GewO § 106 S. 1.; BUrlG § 1, § 3 Abs. 1, § 8, § 11 Abs. 1 S. 3; BEEG § 17; PflegeZG § 4 Abs. 4.; SGB III §§ 95 ff.; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3.; KSchG § 1 Abs. 3, § 2; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3a, § 46 Abs. 2, § 61 Abs. 1, § 64 Abs. 3; ZPO §§ 3 ff., § 12, § 17, § 92 Abs. 1 Alt. 2, § 256 Abs. 1, § 495 Abs. 1
    Voraussetzungen der wirksamen Einführung von Kurzarbeit Null und einer aus diesem Grund erfolgten anteiligen Kürzung des Urlaubsanspruchs

  • rewis.io

    Arbeitnehmer, Betriebsvereinbarung, Arbeitgeber, Einkommen, Betriebsrat, Inhaltskontrolle, Urlaubsanspruch, Mitbestimmungsrecht, Kurzarbeit, Arbeitsvertrag, Widerruf, Mitbestimmung, Direktionsrecht, Klausel, Treu und Glauben, berechtigtes Interesse, wirtschaftliche Lage

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    BUrlG §§ 1, 3; SGB III §§ 95 ff.; BGB §§ 305 ff.; GewO § 106, BGB § 315
    Kurzarbeitsklausel, AGB-Kontrolle einer Klausel zur Einführung von Kurzarbeit, Kürzung von Urlaub wegen Kurzarbeit "Null"

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Einführung von Kurzarbeit Null - Kürzung des Urlaubsanspruchs - Voraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Voraussetzungen der wirksamen Einführung von Kurzarbeit Null und einer anteiligen Kürzung ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • LAG Düsseldorf, 12.03.2021 - 6 Sa 824/20

    Coronapandemie: Kurzarbeit Null kürzt den Urlaub

    Auszug aus ArbG München, 19.07.2021 - 33 Ca 13634/20
    Die Klägerin hat aber ein Interesse daran, unabhängig von einem derartigen konkreten Urlaubsantrag bereits vorab den Umfang des ihr zustehenden Urlaubs klären zu lassen (vgl. LAG Düsseldorf vom 12.03.2021 - 6 Sa 824/20 Rn. 23).

    Jedenfalls für die Fälle, in denen konjunkturbedingt für ganze Kalendermonate Kurzarbeit "Null" vereinbart worden ist, gilt nichts anderes (LAG Düsseldorf vom 12.03.2021 - 6 Sa 824/20 Rn. 35 ff., mit umfassender Darstellung des Meinungsstandes auch in der Literatur).

    Dieser Erholungszweck kann während der Monate, in denen Kurzarbeit "Null" vereinbart wurde, nicht eintreten (LAG Düsseldorf vom 12.03.2021 - 6 Sa 824/20).

    Soweit in § 11 Abs. 1 S. 3 BurlG geregelt ist, dass Verdienstkürzungen infolge Kurzarbeit bei der Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht zu haben bleiben, betrifft dies nach Überschrift, Wortlaut und Gesetzessystematik nur die Höhe der Urlaubsvergütung, nicht die davon zu trennende Frage, wie viele Urlaubstage dem Arbeitnehmer zustehen (LAG Düsseldorf vom 12.03.2021 - 6 Sa 824/20 Rn. 42 f.).

    Für die Frage der Entstehung des Urlaubsanspruchs kommt es allein auf die Arbeitspflicht, nicht auf die Frage des konkreten Erholungserfolgs des jeweiligen Arbeitnehmers an (LAG Düsseldorf vom 12.3.2021 - 6 Sa 824/20 Rn. 46).

  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

    Auszug aus ArbG München, 19.07.2021 - 33 Ca 13634/20
    Für eine solche personelle Auswahlentscheidung gelten nicht etwa die Grundsätze zur sozialen Auswahl im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung; es ist daher in einem solchen Fall auch keine soziale Auswahl in entsprechender Anwendung von § 1 Abs. 3 KSchG zwischen den vergleichbaren Arbeitnehmern durchzuführen (BAG vom 23.09.2004 - 6 AZR 567/03).

    Auch dann, wenn berechtigte Belange eines von einer Anordnung des Arbeitgebers betroffenen Arbeitnehmers geringfügig schutzwürdiger sind als die eines von der Weisung nicht betroffenen Arbeitnehmers, kann die Ausübung des Direktionsrechts noch billigem Ermessen entsprechen, wenn der Arbeitgeber ein anzuerkennendes eigenes Interesse verfolgt (BAG vom 23.09.2004 - 6 AZR 567/03).

  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 406/17

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch - Sonderurlaub

    Auszug aus ArbG München, 19.07.2021 - 33 Ca 13634/20
    Dementsprechend verpflichtet § 8 BurlG den Arbeitnehmer, während des Urlaubs keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit zu leisten (BAG vom 19.03.2019 - 9 AZR 406/17 Rn. 23 ff.).

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für Zeiten, in denen ein unbezahlter Sonderurlaub vereinbart wird (BAG vom 19.03.2019 - 9 AZR 406/17) oder für die Freistellungsphase einer Altersteilzeit im Blockmodell (BAG vom 03.12.2019 - 9 AZR 33/19).

  • BAG, 24.01.2017 - 1 AZR 772/14

    Entlohnungsgrundsätze - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung

    Auszug aus ArbG München, 19.07.2021 - 33 Ca 13634/20
    Sie weichen von dem allgemeinen Grundsatz pacta sunt servanda ab (BAG vom 24.01.2017 - 1 AZR 772/14 Rn. 12 zu Widerrufsvorbehalten); zudem wird der Änderungskündigungsschutz des § 2 KSchG unterlaufen.

    Bei einer Klausel, die dem Arbeitgeber die Einführung von Kurzarbeit erlauben soll, erfordert es das Transparenzgebot, dass jedenfalls Anlass, zeitliche Dauer und Umfang einer möglichen Kurzarbeit angegeben werden (vgl. zu den Transparenzanforderungen im Falle eines Widerrufsvorbehaltes BAG vom 24.01.2017 - 1 AZR 772/14 Rn. 14 [es muss zumindest die Richtung angegeben werden, aus der der Widerruf möglich sein soll, z.B. wirtschaftliche Gründe, Leistung oder Verhalten des Arbeitnehmers]; für eine Heranziehung dieser Maßstäbe auf Kurzarbeitsklauseln: Müller/Deeg, ArbRAktuell 2010, 209, 210; Schmeisser/Fauth COVuR 2020, 363, 366/367).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2011 - 17 Sa 2153/10

    Vereinbarung zur einstweiligen Anordnung von Kurzarbeit - fehlende

    Auszug aus ArbG München, 19.07.2021 - 33 Ca 13634/20
    Gleichzeitig ist ein berechtigtes Interesse eines Arbeitgebers anzuerkennen, zur Sicherung des Bestands des Betriebes und der Arbeitsverhältnisse in wirtschaftlichen Notlagen auf der Grundlage einer Vereinbarung Kurzarbeit einzuführen (LAG Berlin-Brandenburg vom 19.01.2011 - 17 Sa 2153/10).

    Angesichts dieser Umstände ist es vorliegend auch unschädlich, dass die Regelung keine Ankündigungsfrist für die konkrete Anordnung von Kurzarbeit vorsieht (a.A. LAG Berlin-Brandenburg vom 19.01.2011 - 17 Sa 2153/10, wobei allerdings im dortigen Fall die Klausel überhaupt keine Eingrenzungen beinhaltete, sodass die Kammer nicht einmal ein Mindestmaß an Planungssicherheit für die dortige Klägerin gegeben sah).

  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 296/11

    Wirksamkeit einer Versetzung - Stationierung einer Purserette bei einer

    Auszug aus ArbG München, 19.07.2021 - 33 Ca 13634/20
    Hierzu gehören die Vorteile aus einer Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensverhältnisse, wie familiäre Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen (BAG vom 13.06.2012 - 10 AZR 296/11).
  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 404/08

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

    Auszug aus ArbG München, 19.07.2021 - 33 Ca 13634/20
    Der Arbeitgeber, der sich auf die Wirksamkeit einer an § 106 GewO zu messenden Maßnahme beruft, trägt die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 106 GewO (BAG vom 21.07.2009 - 9 AZR 404/08 Rn. 23).
  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08

    Keine Erfüllung des Urlaubsanspruch bei nur widerruflicher Freistellung von der

    Auszug aus ArbG München, 19.07.2021 - 33 Ca 13634/20
    Insbesondere besteht keine Vergleichbarkeit zur Rechtsprechung des BAG der widerruflichen Freistellung (hierzu BAG vom 19.05.2009 - 9 AZR 433/08).
  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 491/14

    Betriebsvereinbarung - Kurzarbeit - Annahmeverzug

    Auszug aus ArbG München, 19.07.2021 - 33 Ca 13634/20
    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in Bezug auf Betriebsvereinbarungen zu Einführung von Kurzarbeit ausgeführt, diese müssten (auch) eine Regelung zur Auswahl der betroffenen Arbeitnehmer enthalten (BAG vom 18.11.2015 - 5 AZR 491/14).
  • BAG, 26.04.2005 - 1 AZR 76/04

    Mitbestimmungsrecht bei Lohngestaltung

    Auszug aus ArbG München, 19.07.2021 - 33 Ca 13634/20
    Die Arbeitnehmervertretung kann nämlich über ihr Mitbestimmungsrecht im Interesse der Arbeitnehmer nicht in der Weise verfügen, dass sie in der Substanz auf die ihr gesetzlich obliegende Mitbestimmung verzichtet (BAG vom 26.04.2005 - 1 AZR 76/04).
  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 33/19

    Urlaubsanspruch - Altersteilzeit - Freistellungsphase

  • BAG, 22.10.2019 - 9 AZR 532/18

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • BAG, 27.01.1994 - 6 AZR 541/93

    Kurzarbeit im öffentlichen Dienst

  • EuGH, 13.12.2018 - C-385/17

    Während seines unionsrechtlich garantierten Mindestjahresurlaubs hat ein

  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 196/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.02.2023 - 8 Sa 392/21

    Unwirksame Anordnung von Kurzarbeit - AGB-Kontrolle - Ermessensüberschreitung

    Die Berufungskammer geht daher mit der überwiegenden Ansicht in der Rechtsprechung davon aus, dass strengere Maßstäbe anzulegen sind (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 7. Oktober 2010 - 2 Sa 1230/10 - Rn. 38; ArbG Villingen-Schwenningen 7. Oktober 2021 - 1 Ca 163/21 - Rn. 91, ArbG München 19. Juli 2021 - 33 Ca 13634/20 - Rn. 28; ArbG Frankfurt (Oder) 10. Februar 2021 - 1 Ca 1076/20; Rn. 25 ff., alle zitiert nach juris).

    Insbesondere erwähnt sie nicht die Möglichkeit, dass auch Kurzarbeit "Null" angeordnet werden kann (solches wird aber wohl für notwendig gehalten von LAG Berlin-Brandenburg 7. Oktober 2010 - 2 Sa 1230/10 - Rn. 34 ff.; ArbG Villingen-Schwenningen 7. Oktober 2021 - 1 Ca 163/21 - Rn. 91; ArbG München 19. Juli 2021 - 33 Ca 13634/20 - Rn. 28; ArbG Frankfurt (Oder) 10. Februar 2021 - 1 Ca 1076/20 - Rn. 27, alle zitiert nach juris; Gebel, BB 2015, 2485, 2486).

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