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   LG München I, 21.03.2018 - 33 O 10281/17   

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https://dejure.org/2018,32270
LG München I, 21.03.2018 - 33 O 10281/17 (https://dejure.org/2018,32270)
LG München I, Entscheidung vom 21.03.2018 - 33 O 10281/17 (https://dejure.org/2018,32270)
LG München I, Entscheidung vom 21. März 2018 - 33 O 10281/17 (https://dejure.org/2018,32270)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 6, § 23 Nr. 2; BGB § 242, § 670, § 677, § 683 S. 1; ZPO § 511 Abs. 1, Abs. 2, § 519 Abs. 1, Abs. 2, § 517, § 520 Abs. 2
    Verletzung der Marke "Ballermann" durch die Bezeichnungen "BALLERMANN PARTY" und "Ballermann Party mit N." für die Bewerbung einer Partyveranstaltung

  • rewis.io

    Verletzung der Marke "Ballermann" durch die Bezeichnungen "BALLERMANN PARTY" und "Ballermann Party mit N." für die Bewerbung einer Partyveranstaltung

  • ra.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 106/11

    VOODOO

    Auszug aus LG München I, 21.03.2018 - 33 O 10281/17
    Soweit die Beklagte auch insoweit den Ausgleich dieser Kosten bestreitet, hat sich ein zunächst bestehender Freistellungsanspruch wegen der ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung der Beklagten mit dem als Anlage K 9 vorgelegten Faxschreiben in einen Zahlungsanspruch umgewandelt (vgl. BGH GRUR 2013, 925 - VOODOO).
  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09

    Kräutertee

    Auszug aus LG München I, 21.03.2018 - 33 O 10281/17
    Die als Anlage K 8 vorgelegte anwaltliche Abmahnung des Prozessbevollmächtigten der Klägerin, mit der die Beklagte erstmals förmlich abgemahnt und u.a. auf Unterlassung in Anspruch genommen worden ist, war berechtigt, denn sie war erforderlich, um dem Schuldner einen Weg zu weisen, den Gläubiger ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen (vgl. BGH GRUR 2010, 354 - Kräutertee).
  • OLG München, 17.03.2016 - 29 U 2878/15

    Irreführung bei geografischer Herkunftsangabe für Bier (Klosterseer)

    Auszug aus LG München I, 21.03.2018 - 33 O 10281/17
    Das Gericht kann das Verständnis des maßgeblichen Durchschnittsverbrauchers bzw. -nachfragers von Party- bzw. Tanzveranstaltungen selbst feststellen, weil es auf Grund seiner ständigen Befassung mit Kennzeichen- und Wettbewerbsstreitsachen in der Lage ist, das Verkehrsverständnis anhand seiner Erfahrungen selbst zu beurteilen (st. Rspr., vgl. nur OLG München GRUR-RR 2016, 270 - Klosterseer).
  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 137/10

    CONVERSE II

    Auszug aus LG München I, 21.03.2018 - 33 O 10281/17
    Die Klägerin ist ausweislich der als Anlage K 1 vorgelegten Bestätigung und Bevollmächtigung vom 01.01.2017 als ausschließliche Generallizenznehmerin an den Klagemarken zur Geltendmachung entsprechender Schadensersatzansprüche aus Markenverletzungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung berechtigt, worin auch eine entsprechende Einziehungsermächtigung liegt (vgl. dazu BGH GRUR 2012, 630 - CONVERSE II mit Verweis u.a. auf BGH GRUR 2007, 877 - Windsor Estate).
  • BGH, 03.02.2011 - I ZR 26/10

    Kuchenbesteck-Set

    Auszug aus LG München I, 21.03.2018 - 33 O 10281/17
    Da die Klägerin zur Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ermächtigt worden ist, kann sie auch die Auskunftserteilung an sich verlangen (vgl. BGH GRUR 2011, 820 - Kuchenbesteck-Set).
  • BGH, 19.07.2007 - I ZR 93/04

    Windsor Estate

    Auszug aus LG München I, 21.03.2018 - 33 O 10281/17
    Die Klägerin ist ausweislich der als Anlage K 1 vorgelegten Bestätigung und Bevollmächtigung vom 01.01.2017 als ausschließliche Generallizenznehmerin an den Klagemarken zur Geltendmachung entsprechender Schadensersatzansprüche aus Markenverletzungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung berechtigt, worin auch eine entsprechende Einziehungsermächtigung liegt (vgl. dazu BGH GRUR 2012, 630 - CONVERSE II mit Verweis u.a. auf BGH GRUR 2007, 877 - Windsor Estate).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus LG München I, 21.03.2018 - 33 O 10281/17
    Dabei genügt es, wenn die Benutzung auch nur den Eindruck aufkommen lässt, dass eine Verbindung im geschäftlichen Verkehr zwischen den betroffenen Dienstleistungen und dem Markeninhaber besteht; die Verletzung wird auch durch einen aufklärenden Hinweis nicht ausgeschlossen (vgl. Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Auflage, § 14 Rdnr. 129 unter Verweis auf EuGH GRUR 2003, 55 - Arsenal Football Club).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus LG München I, 21.03.2018 - 33 O 10281/17
    So kann ein geringer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (st. Rspr., vgl. nur EuGH GRUR 1998, 922 - Canon).
  • OLG München, 27.09.2018 - 6 U 1304/18

    Verletzung der Marke "Ballermann" durch die Bezeichnungen "BALLERMANN PARTY" und

    Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 21.03.2018 (Az. 33 O 10281/17) wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Landgerichts München I vom 21.03.2018 (Az. 33 O 10281/17) wird ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt.

    Das Landgericht hat mit Endurteil vom 21.03.2018 (Az.: 33 O 10281/17) den nachfolgend wiedergegebenen Klageanträgen vollumfänglich stattgegeben:.

    Das Urteil des Landgerichts München I vom 21.03.2018 (Az.: 33 O 10281/17) wird aufgehoben.

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 21.03.2018 (Az.: 33 O 10281/17) wird zurückgewiesen.

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