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   LG Köln, 07.03.2017 - 33 O 116/16   

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https://dejure.org/2017,8416
LG Köln, 07.03.2017 - 33 O 116/16 (https://dejure.org/2017,8416)
LG Köln, Entscheidung vom 07.03.2017 - 33 O 116/16 (https://dejure.org/2017,8416)
LG Köln, Entscheidung vom 07. März 2017 - 33 O 116/16 (https://dejure.org/2017,8416)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • kanzlei.biz

    Keine Markenrechtsverletzung durch Lageplan einer Messe

  • online-und-recht.de

    Nutzung eines geschützten Logos auf Lageplan ist keine Markenverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Markenmäßige Nutzung ist Basis für erfolgreiche Markenrechtsklagen

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Gebrauch fremder Marke zur Hervorhebung des eigenen Standorts ist keine markenmäßige Benutzung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine Markenrechtsverletzung wenn Marke auf einem Messe-Lageplan zur örtlichen Beschreibung eines Messestandes verwendet wird

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Nutzung einer geschützten Marke auf Messe-Lageplan erlaubt

  • loebisch.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Markenverletzung durch Abbildung auf Lageplan

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Markenrechtliche Nutzung im Markenrechtsstreit

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Markenverletzung durch Abbildung auf Messe-Lageplan?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fremde Marken auf dem Messelageplan

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Markenmäßige Nutzung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Die Nennung einer Marke in einem Lageplan ist keine Verletzung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Die Nennung einer Marke in einem Lageplan ist keine Verletzung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Nürnberg, 07.04.1998 - 3 U 4052/97

    Verwendung des Namens eines Drittunternehmens in der Werbung zur Beschreibung der

    Auszug aus LG Köln, 07.03.2017 - 33 O 116/16
    Die Verwendung des Namens eines Drittunternehmens in der Werbung zur ausschließlichen Beschreibung der örtlichen Lage des eigenen Geschäftsbetriebs stellt keine kennzeichenmäßige Benutzung dieses Namens dar (OLG Nürnberg Urt. v. 07.04.1998 - 3 U 4052/97, juris).

    Die möglicherweise mit der Klägerin verbundenen Gütevorstellungen werden vom Verkehr durch eine rein örtliche Bezugnahme nicht auf die Beklagte und deren Produkte übertragen, denn mit der bloßen Lage oder Größe eines Messestandes werden grundsätzlich keine besonderen Gütevorstellungen verbunden (vgl. OLG Nürnberg Urt. v. 07.04.1998 - 3 U 4052/97, juris).

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 60/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; Markenverletzung durch Ausstattung eines Produkts

    Auszug aus LG Köln, 07.03.2017 - 33 O 116/16
    Die Verletzung einer Klagemarke setzt zunächst voraus, daß die angegriffene Bezeichnung im geschäftlichen Verkehr als Marke benutzt wird, also im Rahmen des Produkt- oder Leistungsabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer dient (vgl. EuGH GRUR 2003, 55 - Arsenal Football Club/Reed; BGH GRUR 2010, 835 - POWER BALL; BGH GRUR 2002, 809 - FRÜHSTÜCKS DRINK I).
  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

    Auszug aus LG Köln, 07.03.2017 - 33 O 116/16
    Diese Verpflichtung trifft auch die Gerichte eines jeden Mitgliedsstaates und schließt die Pflicht ein, sich bei der Auslegung nationalen Rechts soweit als möglich an dem Wortlaut und an Sinn und Zweck der Richtlinie zu orientieren, das nationale Recht also richtlinienkonform auszulegen (vgl. EuGH, Urteil v. 13.11.1990, C-106/89 - Marleasing, Slg. 1990 I S. 4135; EuGH, Urt. v. 14.07.1994, C-91/92 - Faccini Dori, Slg. 1994 I S. 3325, Rn. 26).
  • EuGH, 25.01.2007 - C-48/05

    DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN

    Auszug aus LG Köln, 07.03.2017 - 33 O 116/16
    § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG muß dahin ausgelegt werden, daß der Tatbestand die Benutzung eines mit der Marke identischen Zeichens für von dem Dritten vertriebene Waren oder erbrachte Dienstleistungen betrifft, die mit denjenigen identisch sind, für welche die Marke eingetragen ist (vgl. EuGH, Urteil v. 25.01.2007, C-48/05 - Opel-Blitz, juris zu Art. 5 Abs. 1 lit. a MRL).
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 215/99

    "Lottoschein"; Begriff des Mitbewerbers bei Branchenverschiedenheit der Angebote

    Auszug aus LG Köln, 07.03.2017 - 33 O 116/16
    Bloße Markennennungen sind grundsätzlich zulässig, sofern keine besonderen Begleitumstände vorliegen, wie eine Irreführung, Ruf- oder Aufmerksamkeitsausbeutung oder Herabsetzung (vgl. BGH, Urt. v. 17.01.2002 - I ZR 215/99, GRUR 2002, 828; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. 2010, § 14 Rn. 312).
  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 51/08

    POWER BALL

    Auszug aus LG Köln, 07.03.2017 - 33 O 116/16
    Die Verletzung einer Klagemarke setzt zunächst voraus, daß die angegriffene Bezeichnung im geschäftlichen Verkehr als Marke benutzt wird, also im Rahmen des Produkt- oder Leistungsabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer dient (vgl. EuGH GRUR 2003, 55 - Arsenal Football Club/Reed; BGH GRUR 2010, 835 - POWER BALL; BGH GRUR 2002, 809 - FRÜHSTÜCKS DRINK I).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus LG Köln, 07.03.2017 - 33 O 116/16
    Die Verletzung einer Klagemarke setzt zunächst voraus, daß die angegriffene Bezeichnung im geschäftlichen Verkehr als Marke benutzt wird, also im Rahmen des Produkt- oder Leistungsabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer dient (vgl. EuGH GRUR 2003, 55 - Arsenal Football Club/Reed; BGH GRUR 2010, 835 - POWER BALL; BGH GRUR 2002, 809 - FRÜHSTÜCKS DRINK I).
  • EuGH, 13.11.1990 - C-106/89

    Marleasing / Comercial Internacional de Alimentación

    Auszug aus LG Köln, 07.03.2017 - 33 O 116/16
    Diese Verpflichtung trifft auch die Gerichte eines jeden Mitgliedsstaates und schließt die Pflicht ein, sich bei der Auslegung nationalen Rechts soweit als möglich an dem Wortlaut und an Sinn und Zweck der Richtlinie zu orientieren, das nationale Recht also richtlinienkonform auszulegen (vgl. EuGH, Urteil v. 13.11.1990, C-106/89 - Marleasing, Slg. 1990 I S. 4135; EuGH, Urt. v. 14.07.1994, C-91/92 - Faccini Dori, Slg. 1994 I S. 3325, Rn. 26).
  • OLG Köln, 14.07.2017 - 6 U 194/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Produkten ohne Angaben zum Grundpreis

    Die Beklagte beantragt, das am 10.11.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Köln, Az. 33 O 116/16 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
  • LG Köln, 03.04.2018 - 31 O 298/17

    Entstehen des Schutzes des Unternehmenskennzeichens bei von Haus aus

    Dies gebietet eine Auslegung der gültigen Fassung von § 23 Nr. 1 MarkenG im vorgenannten Sinne (vgl. LG Köln, Urt. v. 07.03.2017, 33 O 116/16 [zur Auslegung von § 23 Nr. 3 MarkenG im Lichte von Art. 14 Abs. 1 lit. c MRL-2015]; OLG Frankfurt, Urt. v. 01.06.2017, 6 U 17/17 [zu Art. 10 Abs. 3 lit. d MRL-2015]; a.A.: Thiering, in: Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Auflage 2018, § 23, Rn. 137).
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