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   LG München I, 14.07.2020 - 33 O 14041/19   

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LG München I, 14.07.2020 - 33 O 14041/19 (https://dejure.org/2020,18725)
LG München I, Entscheidung vom 14.07.2020 - 33 O 14041/19 (https://dejure.org/2020,18725)
LG München I, Entscheidung vom 14. Juli 2020 - 33 O 14041/19 (https://dejure.org/2020,18725)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    UWG § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1
    Irreführende Werbeaussagen über Fahrassistenzsysteme eines Pkw

  • verkehrslexikon.de

    Irreführende Werbeaussagen über Fahrassistenzsysteme eines Pkw -autonomes Fahren

Kurzfassungen/Presse (12)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Werbung mit Autopilot irreführend für Verbraucher

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Irreführende Werbung mit Tesla-Autopilot

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Irreführung durch Tesla-Werbung für Tesla Model 3 mit "Autopilot" und "Volles Potenzial für autonomes Fahren"

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Autopilot irreführend für Verbraucher

  • lto.de (Kurzinformation)

    Irreführung der Verbraucher: Tesla hat noch lange keinen echten Autopiloten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Werbung mit Autopilot irreführend für Verbraucher

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Volles Potenzial für autonomes Fahren" - Landgericht München I: Diese Reklame des Autoherstellers Tesla ist irreführend

  • datev.de (Kurzinformation)

    Autopilot-Werbung von Tesla verboten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Tesla-Werbung mit Autopilot irreführend und somit wettbewerbswidrig

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Irreführung: Tesla darf nicht mit Autopilot-Funktion werben

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Werben mit Autopilot führt Verbraucher (noch) in die Irre

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Autopilot irreführend für Verbraucher

Papierfundstellen

  • MMR 2020, 874
  • BB 2020, 2835
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 27.07.2017 - I ZR 153/16

    Wettbewerbsverstoß: Vorenthalten von Informationen bei Werbung in Printmedium;

    Auszug aus LG München I, 14.07.2020 - 33 O 14041/19
    Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob die Beklagte im Rahmen des Bestellprozesses in ausreichender Weise auf den klarstellenden Hinweis aufmerksam macht und ob den angesprochenen Verkehrskreisen hierdurch eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme eingeräumt wird (zu den grundsätzlichen Anforderungen an die Herausstellung aufklärender Hinweise vgl. etwa BGH GRUR 2002, 972 - Kopplungsangebot I; BGH GRUR 2002, 979, 981 - Kopplungsangebot II; BGH GRUR 2018, 199 Rn. 23-19 % MwSt. GESCHENKT).

    (1) Nach den für den Bereich der Blickfangwerbung von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen - die auf den vorliegenden Fall nach Auffassung der Kammer wegen vergleichbarer Interessenlage übertragbar sind - beseitigt ein aufklärender Hinweis eine etwaige Irreführung nach § 5 UWG nur dann, wenn die angesprochenen Verkehrskreise darin in zureichender Weise über den genauen Inhalt des Angebots informiert werden (BGH GRUR 2002, 972 - Kopplungsangebot I; BGH GRUR 2002, 979, 981 - Kopplungsangebot II; BGH GRUR 2009, 1180 Rn. 29 - 0, 00 Grundgebühr; BGH GRUR 2018, 199 Rn. 23 - 19 % MwSt. GESCHENKT; BGH GRUR 2016, 207 Rn. 16 f. - All Net Flat; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Aufl. 2020, § 5 Rn. 1.90).

    Als nicht ausreichend wird demgegenüber ein nur pauschaler Hinweis auf an anderer Stelle verfügbare Informationen angesehen (BGH GRUR 2018, 199 Rn. 23 - 19 % MwSt. GESCHENKT).

  • BGH, 05.11.2015 - I ZR 182/14

    Wettbewerbsverstoß: Werbung mit einem durchgestrichenen Preis im Internethandel -

    Auszug aus LG München I, 14.07.2020 - 33 O 14041/19
    Erforderlich ist in diesem Zusammenhang, dass durch die jeweils in Streit stehende Äußerung eine Vorstellung bei den angesprochenen Verkehrskreisen erweckt wird, die mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht in Einklang steht (BGH GRUR 2016, 521 Rn. 10 - Durchgestrichener Preis II; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Aufl. 2020, § 5 Rn. 1.56).

    Vorliegend ist daher im Ergebnis auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers abzustellen, der der Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (BGH GRUR 2004, 793, 796 - Sportlernahrung II; BGH GRUR 2012, 1053 - FrühlingsgeFlüge; BGH GRUR 2016, 521 Rn. 10 - Durchgestrichener Preis II).

    Zwar ist bei der Beurteilung einer bestimmten Werbeaussage als irreführend regelmäßig entscheidend, wie der angesprochene Verkehr die beanstandete Werbung auf Grund des Gesamteindrucks versteht (BGH GRUR 2016, 521 Rn. 10 - Durchgestrichener Preis II; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Aufl. 2020, § 5 Rn. 1.81).

  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 71/01

    BGH lockert Rechtsprechung zu Geschenken im Handel

    Auszug aus LG München I, 14.07.2020 - 33 O 14041/19
    Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob die Beklagte im Rahmen des Bestellprozesses in ausreichender Weise auf den klarstellenden Hinweis aufmerksam macht und ob den angesprochenen Verkehrskreisen hierdurch eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme eingeräumt wird (zu den grundsätzlichen Anforderungen an die Herausstellung aufklärender Hinweise vgl. etwa BGH GRUR 2002, 972 - Kopplungsangebot I; BGH GRUR 2002, 979, 981 - Kopplungsangebot II; BGH GRUR 2018, 199 Rn. 23-19 % MwSt. GESCHENKT).

    (1) Nach den für den Bereich der Blickfangwerbung von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen - die auf den vorliegenden Fall nach Auffassung der Kammer wegen vergleichbarer Interessenlage übertragbar sind - beseitigt ein aufklärender Hinweis eine etwaige Irreführung nach § 5 UWG nur dann, wenn die angesprochenen Verkehrskreise darin in zureichender Weise über den genauen Inhalt des Angebots informiert werden (BGH GRUR 2002, 972 - Kopplungsangebot I; BGH GRUR 2002, 979, 981 - Kopplungsangebot II; BGH GRUR 2009, 1180 Rn. 29 - 0, 00 Grundgebühr; BGH GRUR 2018, 199 Rn. 23 - 19 % MwSt. GESCHENKT; BGH GRUR 2016, 207 Rn. 16 f. - All Net Flat; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Aufl. 2020, § 5 Rn. 1.90).

  • BGH, 02.05.2002 - I ZR 300/99

    FROMMIA; Übertragung einer inländischen Marke zwischen ausländischen Beteiligten;

    Auszug aus LG München I, 14.07.2020 - 33 O 14041/19
    Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob die Beklagte im Rahmen des Bestellprozesses in ausreichender Weise auf den klarstellenden Hinweis aufmerksam macht und ob den angesprochenen Verkehrskreisen hierdurch eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme eingeräumt wird (zu den grundsätzlichen Anforderungen an die Herausstellung aufklärender Hinweise vgl. etwa BGH GRUR 2002, 972 - Kopplungsangebot I; BGH GRUR 2002, 979, 981 - Kopplungsangebot II; BGH GRUR 2018, 199 Rn. 23-19 % MwSt. GESCHENKT).

    (1) Nach den für den Bereich der Blickfangwerbung von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen - die auf den vorliegenden Fall nach Auffassung der Kammer wegen vergleichbarer Interessenlage übertragbar sind - beseitigt ein aufklärender Hinweis eine etwaige Irreführung nach § 5 UWG nur dann, wenn die angesprochenen Verkehrskreise darin in zureichender Weise über den genauen Inhalt des Angebots informiert werden (BGH GRUR 2002, 972 - Kopplungsangebot I; BGH GRUR 2002, 979, 981 - Kopplungsangebot II; BGH GRUR 2009, 1180 Rn. 29 - 0, 00 Grundgebühr; BGH GRUR 2018, 199 Rn. 23 - 19 % MwSt. GESCHENKT; BGH GRUR 2016, 207 Rn. 16 f. - All Net Flat; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Aufl. 2020, § 5 Rn. 1.90).

  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 150/98

    Temperaturwächter; Verwirkung der Ansprüche wegen Patentverletzung

    Auszug aus LG München I, 14.07.2020 - 33 O 14041/19
    Die Verwirkung des lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsanspruchs setzt voraus, dass der Berechtigte über einen längeren Zeitraum untätig geblieben ist, obwohl er den Verstoß kannte oder ihn bei der gebotenen Wahrung seiner Interessen erkennen musste, so dass der Verpflichtete mit der Duldung seines Verhaltens durch etwaige Berechtigte rechnen durfte und sich daraufhin einen wertvollen Besitzstand schuf (BGH GRUR 1993, 151, 153 - Universitätsemblem; BGH GRUR 1998, 1034, 1037 - Makalu; BGH GRUR 2001, 323, 325 - Temperaturwächter).
  • BGH, 28.10.1999 - IX ZR 341/98

    Zurückverweisung im Berufungsverfahren

    Auszug aus LG München I, 14.07.2020 - 33 O 14041/19
    Eine Wiedereröffnung der Verhandlung nach § 156 ZPO hinsichtlich des neuen Vortrags war nicht geboten (vgl. auch BGH NJW 2000, 142 f. und Zöller/Greger, ZPO, 32. Auflage, § 156 Rnr. 4 und 5).
  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 251/90

    Universitätsname als Warenaufdruck

    Auszug aus LG München I, 14.07.2020 - 33 O 14041/19
    Die Verwirkung des lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsanspruchs setzt voraus, dass der Berechtigte über einen längeren Zeitraum untätig geblieben ist, obwohl er den Verstoß kannte oder ihn bei der gebotenen Wahrung seiner Interessen erkennen musste, so dass der Verpflichtete mit der Duldung seines Verhaltens durch etwaige Berechtigte rechnen durfte und sich daraufhin einen wertvollen Besitzstand schuf (BGH GRUR 1993, 151, 153 - Universitätsemblem; BGH GRUR 1998, 1034, 1037 - Makalu; BGH GRUR 2001, 323, 325 - Temperaturwächter).
  • BGH, 19.02.1998 - I ZR 138/95

    "Makalu"; Sittenwidrigkeit des Erwerbs einer Marke

    Auszug aus LG München I, 14.07.2020 - 33 O 14041/19
    Die Verwirkung des lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsanspruchs setzt voraus, dass der Berechtigte über einen längeren Zeitraum untätig geblieben ist, obwohl er den Verstoß kannte oder ihn bei der gebotenen Wahrung seiner Interessen erkennen musste, so dass der Verpflichtete mit der Duldung seines Verhaltens durch etwaige Berechtigte rechnen durfte und sich daraufhin einen wertvollen Besitzstand schuf (BGH GRUR 1993, 151, 153 - Universitätsemblem; BGH GRUR 1998, 1034, 1037 - Makalu; BGH GRUR 2001, 323, 325 - Temperaturwächter).
  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00

    "P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines

    Auszug aus LG München I, 14.07.2020 - 33 O 14041/19
    Dagegen abzuwägen ist das schutzwürdige Interesse der klagenden Partei an einem wirksamen Rechtsschutz (vgl. BGH NJW 2003, 668 Rn. 46 - P-Vermerk).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

    Auszug aus LG München I, 14.07.2020 - 33 O 14041/19
    Mit der wirtschaftlichen Tragweite des potentiellen Kaufentschlusses steigt die jeweils angewendete Sorgfalt bei der Wahrnehmung werblicher Angaben (BGH GRUR 2015, 698 Rn. 10, 19 - Schlafzimmer komplett; BGH GRUR 2000, 619, 621 - Orient-Teppichmuster).
  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 14/07

    0,00 Grundgebühr - Wettbewerbswidrigkeit von fehlerhaften Preisangaben,

  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 202/10

    Marktführer Sport

  • BGH, 22.01.2019 - VI ZR 402/17

    Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten

  • BGH, 15.10.2015 - I ZR 260/14

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Prospektwerbung für Telefondienstleistungen bei

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 275/01

    Sportlernahrung II

  • BGH, 09.11.2017 - I ZR 134/16

    Markenrechtsverletzung: Relevanter Inlandsbezug einer Markenbenutzung bei

  • BGH, 18.12.2014 - I ZR 129/13

    Schlafzimmer komplett - Wettbewerbsverstoß im Möbelhandel: Blickfangwerbung für

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