Rechtsprechung
LG München I, 04.05.2010 - 33 O 14269/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Wettbewerbsverstoß im Internet: Angabe des Diensteanbieters auf der Startseite; Nichtangabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer im Impressum
- webshoprecht.de
Angabe der Umsatzsteuernummer und unvollständiges Impressum als Bagatellverstoß
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG; § 4 Nr. 11 UWG
Ein falsches Impressum ist bisweilen wettbewerbsrechtlich unerheblich - onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Scharmützel unter Gemüsehändlern - Konkurrentin beanstandet fehlende Pflichtangaben auf der Website
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Fehlende Namensnennung im Impressum muss nicht Wettbewerbsverstoß bedeuten
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Fehlende Namensbenennung in Impressum kein Wettbewerbsverstoß
- xing.com (Kurzinformation)
Ist die fehlende USt.-IDNr. im Impressum ein gravierender Wettbewerbsverstoß?
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Pflichtangaben im Impressum
Besprechungen u.ä.
- shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)
Fehlerhaftes Impressum stellt Bagatelle dar
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 195
- GRUR-RR 2011, 75
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG München, 14.07.2009 - 6 W 1774/09
Internetauftritt, Anbieterkennzeichnung, Vertretungsberechtigter, …
Auszug aus LG München I, 04.05.2010 - 33 O 14269/09
Gemäß den Regelungen in § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 6 TMG, bei denen es sich jeweils um Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG handelt (vgl. BGH GRUR 2007, 159 - Anbieterkennzeichnung im Internet zu § 6 TDG; OLG München, Beschluss vom 14.07.2009, Az.: 6 W 1774/09 zu § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG; OLG Hamm MMR 2009, 552 zu § 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG; OLG München, Urteil vom 01.10.2009, Az.: 29 U 2298/09, BeckRS 2010 03107 zu § 5 TMG; aA wohl OLG Jena GRUR-RR 2006, 283 zu § 6 Abs. 1 Nr. 6 TDG), haben Diensteanbieter für geschäftsmäßige Telemedien unter anderem neben dem Namen auch in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a UStG besitzen, diese Nummer leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.a) Mit dem Erfordernis der Spürbarkeit in § 3 Abs. 1 UWG gemäß der UWG-Novelle 2008 sollen solche Fälle unlauterer geschäftlicher Handlungen von der Verfolgung ausgenommen werden, die praktisch keine Auswirkungen auf die anderen Marktteilnehmer haben (vgl. OLG München, Beschluss vom 14.07.2009, Az.: 6 W 1774/09).
5 der UGP-Richtlinie in Verbindung mit Anhang II nicht , dass jede Information als wesentlich zu qualifizieren und bei deren Fehlen eine spürbare Beeinträchtigung zu bejahen ist (so auch OLG München , Beschluss vom 14 . 07 . 2009 , Az . : 6 W 1774/09) .
- OLG München, 01.10.2009 - 29 U 2298/09
Online-Händler bei eBay darf auch in AGB auf Umsatzsteuer hinweisen
Auszug aus LG München I, 04.05.2010 - 33 O 14269/09
Gemäß den Regelungen in § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 6 TMG, bei denen es sich jeweils um Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG handelt (vgl. BGH GRUR 2007, 159 - Anbieterkennzeichnung im Internet zu § 6 TDG; OLG München, Beschluss vom 14.07.2009, Az.: 6 W 1774/09 zu § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG; OLG Hamm MMR 2009, 552 zu § 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG; OLG München, Urteil vom 01.10.2009, Az.: 29 U 2298/09, BeckRS 2010 03107 zu § 5 TMG; aA wohl OLG Jena GRUR-RR 2006, 283 zu § 6 Abs. 1 Nr. 6 TDG), haben Diensteanbieter für geschäftsmäßige Telemedien unter anderem neben dem Namen auch in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a UStG besitzen, diese Nummer leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.: 29 U... BeckRS 2010 03107 , zugrundeliegende Sachverhalt unterscheidet sich wesentlich von der hier zu entscheidenden Fallgestaltung , da im genannten Fall über einen Verstoß einer ausländischen juristischen Person gegen § 5 Abs .
- BGH, 20.07.2006 - I ZR 228/03
Anbieterkennzeichnung im Internet
Auszug aus LG München I, 04.05.2010 - 33 O 14269/09
Gemäß den Regelungen in § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 6 TMG, bei denen es sich jeweils um Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG handelt (vgl. BGH GRUR 2007, 159 - Anbieterkennzeichnung im Internet zu § 6 TDG; OLG München, Beschluss vom 14.07.2009, Az.: 6 W 1774/09 zu § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG; OLG Hamm MMR 2009, 552 zu § 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG; OLG München, Urteil vom 01.10.2009, Az.: 29 U 2298/09, BeckRS 2010 03107 zu § 5 TMG; aA wohl OLG Jena GRUR-RR 2006, 283 zu § 6 Abs. 1 Nr. 6 TDG), haben Diensteanbieter für geschäftsmäßige Telemedien unter anderem neben dem Namen auch in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a UStG besitzen, diese Nummer leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.Entsprechend reicht die Angabe des Namens des Beklagten verbunden mit dem Zusatz "Geschäftsinhaber" auf der Startseite seines Internetauftritts aus (vgl . dazu auch BGH GRUR 2007, 159 - Anbieterkennzeichnung im Internet , dort Tz . 19 und 34) .
- OLG Hamm, 02.04.2009 - 4 U 213/08
Wettbewerbswidrigkeit des Unterlassens der HReg-Nr und der USt-ID in einem …
Auszug aus LG München I, 04.05.2010 - 33 O 14269/09
Gemäß den Regelungen in § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 6 TMG, bei denen es sich jeweils um Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG handelt (vgl. BGH GRUR 2007, 159 - Anbieterkennzeichnung im Internet zu § 6 TDG; OLG München, Beschluss vom 14.07.2009, Az.: 6 W 1774/09 zu § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG; OLG Hamm MMR 2009, 552 zu § 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG; OLG München, Urteil vom 01.10.2009, Az.: 29 U 2298/09, BeckRS 2010 03107 zu § 5 TMG; aA wohl OLG Jena GRUR-RR 2006, 283 zu § 6 Abs. 1 Nr. 6 TDG), haben Diensteanbieter für geschäftsmäßige Telemedien unter anderem neben dem Namen auch in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a UStG besitzen, diese Nummer leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.Der gegenteiligen Auffassung des OLG Hamm in MMR 2009, 552 zum Fehlen der Umsatzsteueridentifikationsnummer vermag sich die Kammer nicht anzuschließen .
- OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - 20 U 17/07
Diensteanbieter nach § 2 Nr. 1 TMG bei Internetpräsentation gewerblicher …
Auszug aus LG München I, 04.05.2010 - 33 O 14269/09
: I-20 U 17/07, 20 U 17/07 , MMR 2008, 682 , zugrundeliegende Sachverhalt ist nicht vergleichbar mit hiesiger Konstellation , da im dortigen Fall die Umsatzsteueridentifikationsnummer nicht gänzlich fehlte , sondern missverständlich als "nicht vorhanden" angegeben wurde . - OLG Jena, 08.03.2006 - 2 U 990/05
Zwischen Internethändlern und regional tätigen Gewerbetreibenden besteht …
Auszug aus LG München I, 04.05.2010 - 33 O 14269/09
Gemäß den Regelungen in § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 6 TMG, bei denen es sich jeweils um Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG handelt (vgl. BGH GRUR 2007, 159 - Anbieterkennzeichnung im Internet zu § 6 TDG; OLG München, Beschluss vom 14.07.2009, Az.: 6 W 1774/09 zu § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG; OLG Hamm MMR 2009, 552 zu § 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG; OLG München, Urteil vom 01.10.2009, Az.: 29 U 2298/09, BeckRS 2010 03107 zu § 5 TMG; aA wohl OLG Jena GRUR-RR 2006, 283 zu § 6 Abs. 1 Nr. 6 TDG), haben Diensteanbieter für geschäftsmäßige Telemedien unter anderem neben dem Namen auch in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a UStG besitzen, diese Nummer leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. - BGH, 28.10.1999 - IX ZR 341/98
Zurückverweisung im Berufungsverfahren
Auszug aus LG München I, 04.05.2010 - 33 O 14269/09
2010 anderes als bloße Rechtsausführungen enthält , war dies gemäß § 296 a ZPO nicht mehr zu berücksichtigen (Zöller/Greger , ZPO , 28 . Auflage , § 132 Rdnr . 4) , eine Wiedereröffnung der Verhandlung nach § 156 ZPO hinsichtlich des neuen Vortrags war nicht geboten (vgl . auch BGH NJW 2000, 142f . und Zöller/Greger , ZPO , 28 . Auflage , § 156 Rdnr . 4) .
- LG Leipzig, 27.05.2016 - 5 O 2272/15
Angabe der bisher zuständigen Aufsichtsbehörde im Impressum eines Maklers nach …
Obwohl es sich bei der Regelung des § 5 TMG um eine Umsetzung der Vorgaben gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2000/31/EG über bestimmte Aspekte der Dienste in der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Verkehrs, handelt, ergibt sich aus Artikel 7 Abs. 5 der UGP-Richtlinie i.V.m. Anhang 11 nicht, dass jede fehlerhafte Information automatisch als wesentlich zu qualifizieren und bei deren Fehlen eine spürbare Beeinträchtigung zu bejahen wäre (LG München, Urteil vom 04.05.2010, Az.: 33 O 14269/09). - LG Köln, 30.08.2016 - 81 O 40/16
Amazon-Händler haften für Schutzrechtsverletzungen Dritter im eigenen Angebot
Durch das Tatbestandsmerkmal der Spürbarkeit werden Bagatellverstöße mit nur geringfügigen Auswirkungen vom Schutz des UWG ausgeklammert (LG München, Urteil vom 04.05.2010 - 33 O 14269/09, zur vergleichbaren Regelung vor Einführung des neuen § 3a UWG).