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   LG Köln, 09.10.2020 - 33 O 147/15   

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https://dejure.org/2020,35484
LG Köln, 09.10.2020 - 33 O 147/15 (https://dejure.org/2020,35484)
LG Köln, Entscheidung vom 09.10.2020 - 33 O 147/15 (https://dejure.org/2020,35484)
LG Köln, Entscheidung vom 09. Oktober 2020 - 33 O 147/15 (https://dejure.org/2020,35484)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung)

    Zuckerkartell-Urteile

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuG, 06.06.2002 - T-342/99

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG,

    Auszug aus LG Köln, 09.10.2020 - 33 O 147/15
    Diese gehen maßgeblich auf die "Airtours"-Entscheidung des Europäischen Gerichts (EuG, Urt. v. 6.6.2002 - T-342/99, Slg. 2002, II-2585 Tz. 61 f. = WuW/E EU-R 559 - Airtours/First Choice) zurück und kommen in erster Linie im Rahmen von kartellrechtlichen Fusionskontrollentscheidungen zum Tragen.

    Inhaltlich weitestgehend übereinstimmende Formulierungen finden sich in der bereits zitierten Airtours-Entscheidung des EuG (EuG, Urt. v. 6.6.2002 - T-342/99, Slg. 2002, II-2585 Tz. 61 f. = WuW/E EU-R 559 - Airtours/First Choice), in Entscheidungen der Instanzgerichte (OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. Juni 2009 - VI-2a Kart 2 - 6/08 OWi, juris Rn.426f) und in der Literatur (Immenga/Mestmäcker/Thomas, GWB 6. Aufl. 2020, § 36 Rn. 295 ff.).

  • BGH, 28.01.2020 - KZR 24/17

    Schienenkartell II - Erforderlichkeit eines konkreten Schadensnachweises bei

    Auszug aus LG Köln, 09.10.2020 - 33 O 147/15
    Erforderlich ist jedoch eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit (BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - KZR 25/14, BGHZ 211, 146, Rn. 41, "Lottoblock II"; BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17 -, Rn. 35, "Schienenkartell II").

    Dieses Ergebnis hängt vielmehr entscheidend von der konkreten Gestaltung des Kartells und seiner Praxis sowie davon ab, welche weiteren Umstände feststellbar sind, die für oder gegen einen Preiseffekt der Kartellabsprache sprechen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, BGHZ 224, 281, Rn. 41, Schienenkartell II).

  • BGH, 11.11.2008 - KVR 60/07

    E. ON/Stadtwerke Eschwege

    Auszug aus LG Köln, 09.10.2020 - 33 O 147/15
    So hat der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 11. November 2008 - KVR 60/07, juris Rn. 39, m.w.N.) ausgeführt, dass aufgrund der Marktstruktur mit einem dauerhaft einheitlichen Verhalten der Mitglieder des möglichen Oligopols zu rechnen sei, wenn zwischen den beteiligten Unternehmen eine enge Reaktionsverbundenheit bestehe.
  • BGH, 12.07.2016 - KZR 25/14

    Zu den Anforderungen an den Nachweis eines Kartellschadens

    Auszug aus LG Köln, 09.10.2020 - 33 O 147/15
    Erforderlich ist jedoch eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit (BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - KZR 25/14, BGHZ 211, 146, Rn. 41, "Lottoblock II"; BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17 -, Rn. 35, "Schienenkartell II").
  • BGH, 19.06.2007 - KRB 12/07

    Ermittlung des kartellbedingten Mehrerlöses

    Auszug aus LG Köln, 09.10.2020 - 33 O 147/15
    Die dem Simulationsansatz grundsätzlich überlegene Schätzungsmethode besteht nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung in räumlich-zeitlichen Modellen, bei denen Preisunterschiede zwischen dem kartellfreien Vergleichsmarkt und dem kartellierten Markt innerhalb und außerhalb des Kartellzeitraums im Rahmen einer Differenz-der-Differenzen-Methode miteinander vergleichen werden (BGH, Beschluss vom 19. Juni 2007 - KRB 12/07, BGHSt 52, 1-11, Rn. 19).
  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

    Auszug aus LG Köln, 09.10.2020 - 33 O 147/15
    Der Europäische Gerichtshof hat - bezogen auf den gesamten europäischen Markt - bereits in einer Entscheidung aus dem Jahre 1975 (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1975, Suiker Unie u.a. ./. Kommission , Slg. 1975, 1636 ff, NJW 1976, 470 ff.) ausgeführt, dass die Regelungen der Zuckermarktordnung geeignet waren, einer Belebung des Wettbewerbs hinderlich im Wege zu stehen.
  • LG Dortmund, 14.06.2023 - 8 O 30/15
    Zu berücksichtigen sind nämlich die Besonderheiten des Zuckermarktes wie dessen Oligopolstruktur aufgrund einer geringen Anzahl von Wettbewerbern, des Vorliegens eines homogenen Produktes sowie der stabilen Marktbedingungen auf einem mit der Zuckermarktordnung reglementierten Markt (so auch schon LG Köln Urt. v. 9.10.2020 - 33 O 147/15, BeckRS 2020, 28526).

    cc) Gestützt wird dieser Befund auch durch das Urteil des LG Köln (vom 9.10.2020, 33 O 147/15 = NZKart 2020, 618 - Zuckerkartell), welches sich der Mühe der Einholung eines Sachverständigengutachtens unterzogen, auf dessen Grundlage allerdings unter umfassender Gesamtwürdigung wegen der Besonderheiten des Zuckermarktes ebenfalls den Eintritt eines Schadens verneint hat.

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