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   LG München I, 29.11.2022 - 33 O 14776/19   

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LG München I, 29.11.2022 - 33 O 14776/19 (https://dejure.org/2022,37628)
LG München I, Entscheidung vom 29.11.2022 - 33 O 14776/19 (https://dejure.org/2022,37628)
LG München I, Entscheidung vom 29. November 2022 - 33 O 14776/19 (https://dejure.org/2022,37628)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    UWG § 5; ZPO § 269
    Unzulässige Speicherung von Cookies in Endgeräten von Webseitennutzern

  • stroemer.de

    Cookie-Banner

  • rewis.io
  • rewis.io

    Personenbezogene Daten - Verarbeitung, Datenschutzgrundverordnung, Elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, Vollstreckungsschutz, Richtlinienkonforme Auslegung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Kostenentscheidung, Prozeßbevollmächtigter, Nachgelassener ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Cookie-Banner nach TCF-Standard von FOCUS-Online datenschutzwidrig

  • heise.de (Pressebericht, 19.12.2022)

    Verbraucherschützer klagen erfolgreich gegen Cookie-Banner

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Speicherung von Cookies in Endgeräten von Webseitennutzern

Papierfundstellen

  • MMR 2023, 222
  • K&R 2023, 220
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 28.05.2020 - I ZR 7/16

    Einwilligung in die Speicherung von Cookies

    Auszug aus LG München I, 29.11.2022 - 33 O 14776/19
    Dies sei nach der EuGH-Entscheidung "Planet49" zwischenzeitlich auch vom BGH mit Urteil vom 28.05.2020 (Az.: I ZR 7/16 - "Cookie-Einwilligung II") bestätigt worden.

    Cookies sind Textdateien, die der Anbieter einer Internetseite auf dem Computer des Benutzers speichert und beim erneuten Aufrufen der Webseite wieder abrufen kann, um die Navigation im Internet oder Transaktionen zu erleichtern oder Informationen über das Nutzerverhalten abzurufen (BGH NJW 2020, 2540 Rn. 49 - Cookie-Einwilligung II; BGH GRUR 2018, 96 Rn. 15 - Cookie-Einwilligung I; vgl. auch MAH GewRS Rn. 133).

    Angesichts der unterschiedlichen Gestaltung erscheint es daher naheliegend, dass hierdurch das Wahlrecht der Webseitenbesucher beeinflusst werden soll (vgl. BGH NJW 2020, 2540 Rn. 37 - Planet 49).

  • BGH, 28.05.2020 - I ZR 186/17

    BGH legt EuGH die Frage vor, ob Verbraucherschutzverbände befugt sind, Verstöße

    Auszug aus LG München I, 29.11.2022 - 33 O 14776/19
    Die DSGVO solle auch nicht die kollektiven Interessen der Verbraucher, sondern die Grundrechte und Grundfreiheiten der Bürger schützen (Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, 40. Aufl. 2022, UKlaG § 2 Rn. 29g., zum Meinungsstand m.w.Nachw.: BGH GRUR 2020, 896 - App-Zentrum).

    Auf Vorlage des BGH (BGH GRUR 2020, 896 - App-Zentrum) entschied der EuGH jedoch den Streit in Bezug auf Verbraucherschutzverbände dahingehend, dass Art. 80 Abs. 2 der VO (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.4.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der RL 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) dahin auszulegen sei, "dass er einer nationalen Regelung, nach der ein Verband zur Wahrung von Verbraucherinteressen gegen den mutmaßlichen Verletzer des Schutzes personenbezogener Daten ohne entsprechenden Auftrag und unabhängig von der Verletzung konkreter Rechte betroffener Personen Klage mit der Begründung erheben kann, dass gegen das Verbot der Vornahme unlauterer Geschäftspraktiken, ein Verbraucherschutzgesetz oder das Verbot der Verwendung unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen verstoßen worden sei, nicht entgegensteht, sofern die betreffende Datenverarbeitung die Rechte identifizierter oder identifizierbarer natürlicher Personen aus dieser Verordnung beeinträchtigen kann." (EuGH GRUR-RS 2022, 8637 Rn. 67 ff. - Meta Platforms Ireland/Bundesverband).

  • BGH, 28.10.1999 - IX ZR 341/98

    Zurückverweisung im Berufungsverfahren

    Auszug aus LG München I, 29.11.2022 - 33 O 14776/19
    Soweit die nachgereichten, nicht nachgelassenen Schriftsätze anderes als bloße Rechtsausführungen enthalten, waren sie gemäß § 296a ZPO nicht mehr zu berücksichtigen (vgl. Zöller/Greger, ZPO, 32. Auflage, § 132, Rn. 4), eine Wiederöffnung der Verhandlung nach § 156 ZPO war, auch in Bezug auf den nachgelassenen Schriftsatz der Beklagten vom 09.09.2022 (Bl. 637/645 d.A.), nicht geboten (vgl. auch BGH NJW 2000, 143 f. und Zöller/Greger, 32. Auflage, § 156, Rn. 4 und 5).
  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 7/16

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Datenschutzrichtlinie

    Auszug aus LG München I, 29.11.2022 - 33 O 14776/19
    Cookies sind Textdateien, die der Anbieter einer Internetseite auf dem Computer des Benutzers speichert und beim erneuten Aufrufen der Webseite wieder abrufen kann, um die Navigation im Internet oder Transaktionen zu erleichtern oder Informationen über das Nutzerverhalten abzurufen (BGH NJW 2020, 2540 Rn. 49 - Cookie-Einwilligung II; BGH GRUR 2018, 96 Rn. 15 - Cookie-Einwilligung I; vgl. auch MAH GewRS Rn. 133).
  • BGH, 10.11.2022 - I ZR 186/17

    BGH legt EuGH erneut eine Frage zur Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden

    Auszug aus LG München I, 29.11.2022 - 33 O 14776/19
    iv) Dem steht auch nicht die mit Beschluss des BGH vom 10.11.2022 (Az. I ZR 186/17 - App-Zentrum) erfolgte erneute Vorlage an den EuGH entgegen.
  • EuGH, 01.10.2019 - C-673/17

    Planet49 - Setzen von Cookies erfordert aktive Einwilligung des Internetnutzers -

    Auszug aus LG München I, 29.11.2022 - 33 O 14776/19
    ii) Ob die Einwilligung daneben auch wegen Verstoßes gegen die (gesetzlich nicht geregelten) Informationspflichten (vgl. hierzu etwa EuGH MMR 2019, 732 Rn. 75 - Planet49) unwirksam ist - wofür angesichts des bloßen Umfangs der dargelegten Verarbeitungsvorgänge und des im CMP verwendeten Aufbaus mittels Menüs und Untermenüs erhebliche Gründe sprechen - kam es daher im Ergebnis nicht mehr an.
  • BGH, 27.01.2022 - III ZR 4/21

    BGH verneint für bestimmte Fälle Klarnamenpflicht bei der Nutzung eines sozialen

    Auszug aus LG München I, 29.11.2022 - 33 O 14776/19
    i) Denn zum einen unterfällt das TTDSG als Datenschutzvorschrift (vgl. BGH, Urt. v. 27.01.2022 - III ZR 4/21 -, Rn. 37, juris) dem Anwendungsbereich des § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 11 UKlaG.
  • BGH, 17.01.1951 - II ZR 16/50

    Prozeßführungsrecht des Ehemannes. Klagänderung

    Auszug aus LG München I, 29.11.2022 - 33 O 14776/19
    Es kann mit anderen Worten vom Standpunkt der Prozesswirtschaftlichkeit nicht als sachdienlich angesehen werden, wenn durch die Zurückweisung einer Klageänderung der Kläger geradezu zur Erhebung einer neuen Klage herausgefordert wird (BGH NJW 1951, 311).
  • BGH, 16.09.2008 - IX ZR 172/07

    Zulässigkeit der Revision bei Geltendmachung eines auf Insolvenzanfechtung

    Auszug aus LG München I, 29.11.2022 - 33 O 14776/19
    Eine Klageänderung liegt vor, wenn entweder der Klageantrag oder der Klagegrund ausgewechselt wird (BGH NJW 2008, 3570 m. w. Nachw.).
  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 38/00

    Zugabenbündel

    Auszug aus LG München I, 29.11.2022 - 33 O 14776/19
    Die Anforderungen an die Konkretisierung des Streitgegenstands in einem Unterlassungsantrag sind dabei auch abhängig von den Besonderheiten des jeweiligen Sachgebiets (vgl. BGH GRUR 2002, 1088, 1089 - Zugabenbündel).
  • BGH, 26.01.2017 - I ZR 207/14

    Zur Zulässigkeit der Mitwirkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei der

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 221/01

    Direktansprache am Arbeitsplatz

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 109/06

    Partnerprogramm

  • EuGH, 28.04.2022 - C-319/20

    Verbraucherschutzverbände können gegen Verletzungen des Schutzes

  • BGH, 11.10.2006 - KZR 45/05

    Lesezirkel II

  • OLG Köln, 03.11.2023 - 6 U 58/23

    Drittlandübermittlung

    Solche Verallgemeinerungen wie sie im Antrag zu 1) d) enthalten sind ("insbesondere beim Einsatz von Cookies und ähnlichen Technologien zu Analyse- und Marketingzwecke", "aufgrund der von der Google zur Verfügung gestellten HTML-Elemente, insbesondere Image-Pixel"), stehen jedoch der hinreichenden Bestimmtheit im Streitfall nicht entgegen, nachdem die Klagebegründung sowie entsprechende Erläuterungen bei der Auslegung herangezogen werden können und dem Kläger mangels Einsicht in den Quellcode der Webseite der Beklagten keine präzisere Angabe zu den im Einzelnen verwendeten Technologien möglich ist (zu einer ähnlichen Fallgestaltung LG München, Urteil vom 29.11.2022, 33 O 14776/19, S. 183, vorgelegt als Anlage K9, Bl. 406 GA).
  • LG Berlin, 27.04.2023 - 93 O 167/20

    Werbecookies nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Nutzers zulässig

    Insoweit liegt der Fall auch, wie die Beklagte zu Recht geltend macht, gerade anders als in der Entscheidung des LG München, Urteil vom 29.11.2022 - 33 O 14776/19, GRUR-RS 2022, 39300.

    Denn wenn der EuGH entschieden hat, dass § 80 Abs. 2 der DS-GVO dahin auszulegen sei, dass er einer nationalen Regelung, nach der ein Verband zur Wahrung von Verbraucherinteressen gegen den mutmaßlichen Verletzer des Schutzes personenbezogener Daten ohne entsprechenden Auftrag und unabhängig von der Verletzung konkreter Rechte betroffener Personen nicht entgegensteht, sofern die betreffende Datenverarbeitung die Rechte identifizierter oder identifizierbarer natürlicher Personen aus dieser Verordnung beeinträchtigen kann (EuGH, GRUR-RS 2022, 8637 Rn. 67 ff, - Meta Platform Ireland/Bundesverband), ist nicht ersichtlich, wieso für die Befugnis der Verwendung von Daten ohne Einwilligung des Nutzers nach § 15 IIITMG bzw. § 25 TTDSG etwas Anderes gelten sollte (vgl. LG München, MMR 2023, 222).

  • LG Berlin, 15.06.2023 - 93 O 167/20
    Insoweit liegt der Fall auch, wie die Beklagte zu Recht geltend macht, gerade anders als in der Entscheidung des LG München, Urteil vom 29.11.2022 - 33 O 14776/19, GRUR-RS 2022, 39300.

    Denn wenn der EuGH entschieden hat, dass § 80 Abs. 2 der DS-GVO dahin auszulegen sei, dass er einer nationalen Regelung, nach der ein Verband zur Wahrung von Verbraucherinteressen gegen den mutmaßlichen Verletzer des Schutzes personenbezogener Daten ohne entsprechenden Auftrag und unabhängig von der Verletzung konkreter Rechte betroffener Personen nicht entgegensteht, sofern die betreffende Datenverarbeitung die Rechte identifizierter oder identifizierbarer natürlicher Personen aus dieser Verordnung beeinträchtigen kann (EuGH, GRUR-RS 2022, 8637 Rn. 67 ff., - Meta Platform Ireland/Bundesverband), ist nicht ersichtlich, wieso für die Befugnis der Verwendung von Daten ohne Einwilligung des Nutzers nach § 15 III TMG bzw. § 25 TTDSG etwas Anderes gelten sollte (vgl. LG München, MMR 2023, 222).

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