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   LG Köln, 24.01.2017 - 33 O 175/16   

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https://dejure.org/2017,12049
LG Köln, 24.01.2017 - 33 O 175/16 (https://dejure.org/2017,12049)
LG Köln, Entscheidung vom 24.01.2017 - 33 O 175/16 (https://dejure.org/2017,12049)
LG Köln, Entscheidung vom 24. Januar 2017 - 33 O 175/16 (https://dejure.org/2017,12049)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zu den Chancen und Grenzen des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes / eos lip balm

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kugelförmiges Behältnis von EOS lip balm genießt wettbewerbliche Eigenart und ist vor Nachahmungen durch Mitbewerber geschützt

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.05.2009 - I ZR 124/06

    LIKEaBIKE

    Auszug aus LG Köln, 24.01.2017 - 33 O 175/16
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen, so dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenart und einem höheren Grad der Übernahme geringere Anforderungen an die besonderen Umstände zu stellen sind, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. nur Urteil vom 28.05.2009, LIKEaBIKE, I ZR 124/06, Rdnr. 21, zitiert nach juris).

    Eine wettbewerbliche Eigenart liegt vor, wenn die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale des Erzeugnisses geeignet sind, die angesprochenen Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder die Besonderheiten des Erzeugnisses hinzuweisen (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 28.05.2009, LIKEaBIKE, I ZR 124/06, Rdnr. 21, zitiert nach juris).

    Dabei können einzelne Gestaltungsmerkmale in ihrem Zusammenwirken eine wettbewerbliche Eigenart verstärken oder begründen, wenn sie den Gesamteindruck des Erzeugnisses bestimmen (BGH, Urteil vom 28.05.2009, LIKEaBIKE, I ZR 124/06, Rdnr. 34, zitiert nach juris).

    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen, so dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenart und einem höheren Grad der Übernahme geringere Anforderungen an die besonderen Umstände zu stellen sind, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (z.B. BGH, Urteil vom 28.05.2009, LIKEaBIKE, I ZR 124/06, Rdnr. 21, zitiert nach juris).

  • BGH, 29.01.2004 - I ZR 163/01

    "Computergehäuse"; Maßgeblicher Markt bei der Beurteilung des vorbekannten

    Auszug aus LG Köln, 24.01.2017 - 33 O 175/16
    Das von der Antragsgegnerin zitierte Urteil des BGH GRUR 2004, 427-Computergehäuse bezieht sich auf die Prüfung von Geschmacksmusterrechten und den dabei zu berücksichtigenden vorbekannten Formenschatz und ist insofern nicht einschlägig.
  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

    Auszug aus LG Köln, 24.01.2017 - 33 O 175/16
    Bei der Beurteilung der Übereinstimmung oder Ähnlichkeit kommt es grundsätzlich auf die Gesamtwirkung der sich gegenüberstehenden Produkte an (BGH, Urteil vom 11.01.2007, Handtaschen, I ZR 198/04, Rdnr. 32, zitiert nach juris).
  • BGH, 19.11.2015 - I ZR 109/14

    Hot Sox - Wettbewerbsverstoß: Rückschluss auf betriebliche Herkunft bei Angebot

    Auszug aus LG Köln, 24.01.2017 - 33 O 175/16
    Entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin ergibt sich für den vorliegenden Fall auch aus Entscheidung des BGH Hot Sox (BGH GRUR 2016, 720) nichts anderes.
  • LG Bonn, 15.11.2017 - 16 O 21/16

    Wetter-App des DWD ist wettbewerbsrechtlich unzulässig

    Alternativ dazu kann die Formulierung "zu erbringen und / oder erbringen zu lassen" verwendet werden (vgl. beispielsweise LG Köln, Urteil vom 24.01.2017, 33 O 175/16, BeckRS 2017, 108100).
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