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   LG München I, 17.10.2017 - 33 O 20488/16   

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https://dejure.org/2017,42037
LG München I, 17.10.2017 - 33 O 20488/16 (https://dejure.org/2017,42037)
LG München I, Entscheidung vom 17.10.2017 - 33 O 20488/16 (https://dejure.org/2017,42037)
LG München I, Entscheidung vom 17. Oktober 2017 - 33 O 20488/16 (https://dejure.org/2017,42037)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    UWG § 3, § 3a; BGB § 312d Abs. 1 S. 1; EGBGB Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 7
    Pflicht zur Verbraucherinformation über den Termin der Warenlieferung im Internethandel

  • webshoprecht.de

    Zu ungenaue Lieferzeitangabe ist unzulässig

  • damm-legal.de

    Die Angabe "Bald verfügbar" ist als Liefertermin zu ungenau

  • JurPC

    Verbraucherinformation über den Termin der Warenlieferung im Internethandel

  • online-und-recht.de

    Lieferzeitangabe "Der Artikel ist bald verfügbar. Sichern Sie sich jetzt Ihr Exemplar!" in Online-Shop nicht ausreichend

  • kanzlei.biz

    "Der Artikel ist bald verfügbar" als Lieferzeitangabe zu unbestimmt

  • Verbraucherzentrale NRW (Kurzinformation und Volltext)

    Mediamarkt darf Liefertermin nicht nur mit "bald verfügbar" angeben

  • rewis.io

    Pflicht zur Verbraucherinformation über den Termin der Warenlieferung im Internethandel

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Die Angabe "Bald verfügbar" ist als Liefertermin zu ungenau

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß durch unzureichende Lieferzeitangabe "Der Artikel ist bald verfügbar. Sichern Sie sich jetzt Ihr Exemplar!"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Lieferzeitangabe "Der Artikel ist bald verfügbar. Sichern Sie sich jetzt Ihr Exemplar!" nicht ausreichend im Online-Handel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Angebotsgestaltung: Der Artikel ist bald verfügbar. Sichern Sie sich jetzt Ihr Exemplar

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    "Artikel bald verfügbar" ist keine ausreichende Lieferzeitangabe

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Verkäufer genügt mit dem Hinweis Artikel ist bald verfügbar nicht seiner gesetzlichen Informationspflicht

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Konkrete Lieferzeitangabe im Onlineshop

  • hoffmann-christlein.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Angabe des Liefertermin im Internethandel mit Verbrauchern

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Online-Shops: Angaben zum Lieferzeitraum erforderlich

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Lieferzeitangabe "Der Artikel ist bald verfügbar. Sichern Sie sich jetzt Ihr Exemplar!" im Online-Handel nicht ausreichend

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 1413
  • MMR 2019, 556
  • K&R 2018, 66
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 08.10.2014 - 29 W 1935/14

    Wirksamkeit einer die Lieferfrist betreffenden Klausel in den AGB eines

    Auszug aus LG München I, 17.10.2017 - 33 O 20488/16
    Abweichend vom Wortlaut kann der Unternehmer auch einen Lieferzeitraum angeben, wenn er sich nicht auf einen bestimmten Zeitpunkt festlegen will (BeckOK/Martens, BGB, 43. Edition, Stand: 15.06.2017, Art. 246a § 1 EGBGB Rdnr. 14 mit Verweis auf BeckOK/Martens, BGB, 43. Edition, Stand: 15.06.2017, Art. 246 EGBGB Rdnr. 17. f.; MüKo/Wendehorst, BGB, 7. Auflage, § 312a Rdnr. 25 f.; OLG München, Beschluss vom 08.10.2014, Az.: 29 W 1935/14 = BeckRS 2015, 01971; Bierekoven in MMR 2014, 263).
  • OLG Köln, 13.12.2013 - 6 U 114/13

    Darstellung von Filmen Dritter innerhalb von Youtube-Videos

    Auszug aus LG München I, 17.10.2017 - 33 O 20488/16
    Abweichend vom Wortlaut kann der Unternehmer auch einen Lieferzeitraum angeben, wenn er sich nicht auf einen bestimmten Zeitpunkt festlegen will (BeckOK/Martens, BGB, 43. Edition, Stand: 15.06.2017, Art. 246a § 1 EGBGB Rdnr. 14 mit Verweis auf BeckOK/Martens, BGB, 43. Edition, Stand: 15.06.2017, Art. 246 EGBGB Rdnr. 17. f.; MüKo/Wendehorst, BGB, 7. Auflage, § 312a Rdnr. 25 f.; OLG München, Beschluss vom 08.10.2014, Az.: 29 W 1935/14 = BeckRS 2015, 01971; Bierekoven in MMR 2014, 263).
  • BGH, 05.10.2010 - I ZR 46/09

    Verbotsantrag bei Telefonwerbung

    Auszug aus LG München I, 17.10.2017 - 33 O 20488/16
    Etwas anderes kann dann gelten, wenn entweder bereits der gesetzliche Verbotstatbestand selbst entsprechend eindeutig und konkret gefasst oder der Anwendungsbereich einer Rechtsnorm durch eine gefestigte Auslegung geklärt ist, sowie auch dann, wenn der Kläger hinreichend deutlich macht, dass er nicht ein Verbot im Umfang des Gesetzeswortlauts beansprucht, sondern sich mit seinem Unterlassungsbegehren an der konkreten Verletzungshandlung orientiert (st. Rspr.; vgl. nur BGH GRUR 2011, 433 - Verbotsantrag bei Telefonwerbung).
  • OLG München, 17.05.2018 - 6 U 3815/17

    Wettbewerbswidrige Werbung mit der Aussage "Der Artikel ist bald verfügbar"

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 17.10.2017, Az. 33 O 20488/16, wird zurückgewiesen.
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