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LG Köln, 07.05.2009 - 33 O 214/08 |
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Verfahrensgang
- LG Köln, 07.05.2009 - 33 O 214/08
- OLG Köln, 14.08.2009 - 17 W 182/09
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 14.08.2009 - 17 W 182/09
Erstattungsfähigkeit; Mitwirkung eines Patentanwalts
Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers des Landgerichts Köln vom 07.05.2009 (33 O 214/08) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Aufgrund des am 02.12.2008 vor der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln geschlossenen Vergleichs (33 O 214/08) sind von den Beklagten 10.353,90 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 07.03.2009 an die Klägerin zu erstatten.