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   LG Köln, 19.12.2017 - 33 O 39/17   

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https://dejure.org/2017,52708
LG Köln, 19.12.2017 - 33 O 39/17 (https://dejure.org/2017,52708)
LG Köln, Entscheidung vom 19.12.2017 - 33 O 39/17 (https://dejure.org/2017,52708)
LG Köln, Entscheidung vom 19. Dezember 2017 - 33 O 39/17 (https://dejure.org/2017,52708)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • kanzlei.biz

    Erwerber einer Domain kann sich auf Rechte des Vorbesitzers berufen

  • rabüro.de

    Erwerber einer Domain kann sich auf Rechte des Vorbesitzers berufen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Erwerber einer Domain kann sich auf Priorität der Kennzeichenrechte des Vorbesitzers berufen

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Internetrecht: Ältere Domain setzt sich auch bei Inhaberwechsel gegen jüngeren Namen durch

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Domain-Inhaber kann sich auf Rechte des Voreigentümers berufen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2018, 334
  • K&R 2018, 207
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.04.2008 - I ZR 159/05

    afilias. de

    Auszug aus LG Köln, 19.12.2017 - 33 O 39/17
    Die in Anwendung der Rechtsprechung des BGH (BGH, Urt. v. 24.04.2008, I ZR 159/05, BeckRS 2008, 21615 - afilias.de) in casu vorzunehmende Interessenabwägung fällt indes zu Gunsten des Beklagten aus.

    Der BGH hat als Ausnahmefall angesehen, wenn das Kennzeichen- bzw. Namensrecht des Berechtigten erst nach der Registrierung des Domainnamens durch den Domaininhaber entstanden ist (BGH, Urt. v. 24.04.2008, I ZR 159/05, BeckRS 2008, 21615, Rn. 30 - afilias.de).

    Tragende Erwägung in der vom BGH entschiedenen Konstellation war, daß der Dritte, der den Domainnamen als Unternehmenskennzeichen verwenden möchte, vor der Wahl einer Unternehmensbezeichnung, die er auch als Internet-Adresse verwenden möchte, unschwer hätte prüfen können, ob der entsprechende Domainname noch verfügbar ist (BGH, Urt. v. 24.04.2008, I ZR 159/05, BeckRS 2008, 21615, Rn. 33 - afilias.de).

  • OLG Köln, 13.09.2018 - 10 U 8/18

    Verletzung des Namens durch Nutzung einer ".de"-Domain

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 19.12.2017 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 39/17 - wird zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, den Beklagten unter Abänderung des am 19.12.2017 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln, Az.: 33 O 39/17, zu verurteilen, 1. es bei Meidung von Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 EUR - ersatzweise Ordnungshaft - oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, das Zeichen "T" als Teil einer Second-Level-Domain mit der Top-Level-Domain "de", nämlich "T.de" zu verwenden;.

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