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   LG München I, 06.10.2020 - 33 O 4112/20   

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LG München I, 06.10.2020 - 33 O 4112/20 (https://dejure.org/2020,74900)
LG München I, Entscheidung vom 06.10.2020 - 33 O 4112/20 (https://dejure.org/2020,74900)
LG München I, Entscheidung vom 06. Oktober 2020 - 33 O 4112/20 (https://dejure.org/2020,74900)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 138 Abs. 1
    Kein Rechtsmissbrauch wegen Vorenthaltens außergerichtlicher Reaktion nach Eilantragstellung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.03.2019 - I ZR 195/17

    SAM - Markenrechtsverletzung durch Verwendung eines markenrechtlich geschützten

    Auszug aus LG München I, 06.10.2020 - 33 O 4112/20
    Dagegen wird der angesprochene Verkehr in der Verwendung einer nicht als Marke bekannten Modellbezeichnung an einer unauffälligen Stelle in der Angebotsbeschreibung regelmäßig keine markenmäßige Verwendung sehen (BGH, GRUR 2019, 522 Rn. 54 - SAM).

    (b) Unter Anwendung dieser Grundsätze ergibt sich aus Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise, welche hier die Durchschnittsverbraucher und damit auch die Mitglieder der erkennenden Kammer sind (vgl. BGH, GRUR 2019, 522 Rn. 33 - SAM), vorliegend das Folgende:.

    Die Unterschiede der Groß- und Kleinschreibung zwischen der Verfügungsmarke "risa" und dem angegriffenen Zeichen "Risa" stehen nicht entgegen, weil es sich um so geringfügige Unterschiede handelt, dass sie einem Durchschnittsverbraucher entgehen können (vgl. BGH GRUR 2019 522 Rn. 19 f. m.w.N. - SAM).

  • BGH, 11.04.2019 - I ZR 108/18

    Unterlassungsanspruch des Inhabers einer Marke unter dem Gesichtspunkt der

    Auszug aus LG München I, 06.10.2020 - 33 O 4112/20
    (1) Eine beeinträchtigende Benutzung des Zeichens liegt vor, wenn es durch den Dritten markenmäßig oder - was dem entspricht - als Marke verwendet wird und diese Verwendung die Funktionen der Marke und insbesondere ihre wesentliche Funktion, den Verbrauchern die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, beeinträchtigt oder beeinträchtigen kann (BGH, GRUR 2019, 1289 Rn. 21 - Damenhose MO).

    (a) Für die Beurteilung, ob eine Bezeichnung in Verkaufsangeboten im Internet als Herkunftshinweis erkannt werden, hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung GRUR 2019, 1289 Rn. 33 ff. - Damenhose MO folgende Grundsätze aufgestellt:.

    Anders als in BGH GRUR 2019, 1289 Rn. 33 ff. - Damenhose MO in Bezug auf Rechnungen ausgeführt, ist das Zeichen hier nicht derart in eine Abfolge von Zahlen und Buchstaben integriert, dass es nur als Modellbezeichnung wahrgenommen werden würde.

  • OLG München, 08.06.2017 - 29 U 1210/17

    Missbrauchseinwand bei Nichtvorlage der Reaktion auf die Abmahnung im

    Auszug aus LG München I, 06.10.2020 - 33 O 4112/20
    Anders als im Verfahren OLG München, BeckRS 2017, 124245 lag der Antragstellerseite unstreitig im Zeitpunkt der Antragstellung keine Reaktion der Gegenseite vor, sondern erst 13 Tage später (13 Tage nach Antragstellung und weit über 2 Wochen nach Ablauf der in den Abmahnungen gesetzten Fristen).

    Eine rechtsmissbräuchliche "planmäßig-gezielte Gehörsvereitelung zur Erschleichung eines Titels" wie in OLG München, BeckRS 2017, 124245 kann der Antragstellerseite bei den vorliegenden Zeitläufen jedoch nicht vorgeworfen werden.

  • BGH, 09.11.2017 - I ZR 134/16

    Markenrechtsverletzung: Relevanter Inlandsbezug einer Markenbenutzung bei

    Auszug aus LG München I, 06.10.2020 - 33 O 4112/20
    Denn der Anbieter ist ein deutsches Unternehmen und es profitiert auch von der Erreichbarkeit des Angebots amazon.fr in Deutschland und bietet die Lieferung auch nach Deutschland an (vgl. BGH, BeckRS 2017, 142274 Rn. 37 - Resistograph).
  • OLG Hamburg, 28.11.2019 - 5 U 65/18

    Rock Isha, Rock Isha - Markenrechtsverletzung im Internet-Versandhandel:

    Auszug aus LG München I, 06.10.2020 - 33 O 4112/20
    In der Gesamtbetrachtung nimmt der Durchschnittsverbraucher das Zeichen "Risa" hier lediglich als reine Modellbezeichnung war (vgl. ähnlich OLG Hamburg, BeckRS 2019, 30799 - "Chiemsee Damen Kleid Rock Isha" verletzt "Isha" nicht).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus LG München I, 06.10.2020 - 33 O 4112/20
    Denn "Barts" wird als Herstellerangabe und Beanie als beschreibende Bezeichnung für die Mützenart verstanden, sodass "Isha" eine selbständig kennzeichnende Stellung einnimmt (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 Rn. 30 - THOMSON LIFE).
  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 125/07

    Bananabay II

    Auszug aus LG München I, 06.10.2020 - 33 O 4112/20
    d) Ein Unterlassungsanspruch nach § 14 Abs. 2 MarkenG scheidet aber für das Angebot, abgebildet auf Seite 1 des Anlagenkonvoluts, aus, weil es an einer markenmäßigen Verwendung fehlt, welche nicht nur für die Verwechslungsgefahr nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, sondern auch im Fall der Doppelidentität nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, wollte man eine solche hier annehmen, erforderlich ist (BGH GRUR 2011, 828 Rn. 18 - Bananabay II; BGH GRUR 2011, 1135 Rn. 11 - GROSSE INSPEKTION FÜR ALLE).
  • BGH, 14.04.2011 - I ZR 33/10

    GROSSE INSPEKTION FÜR ALLE

    Auszug aus LG München I, 06.10.2020 - 33 O 4112/20
    d) Ein Unterlassungsanspruch nach § 14 Abs. 2 MarkenG scheidet aber für das Angebot, abgebildet auf Seite 1 des Anlagenkonvoluts, aus, weil es an einer markenmäßigen Verwendung fehlt, welche nicht nur für die Verwechslungsgefahr nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, sondern auch im Fall der Doppelidentität nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, wollte man eine solche hier annehmen, erforderlich ist (BGH GRUR 2011, 828 Rn. 18 - Bananabay II; BGH GRUR 2011, 1135 Rn. 11 - GROSSE INSPEKTION FÜR ALLE).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2018 - 20 U 153/17

    Streitgegenstand bei unberechtigter Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus LG München I, 06.10.2020 - 33 O 4112/20
    Auch nach der Rechtsprechung kommen Aufschriften auf Hangtags als Herkunftshinweis durchaus, wenn auch nicht zwingend in Betracht (LG Düsseldorf, GRUR-RR 2018, 446 Rn. 38 f. - Hang Tag Think Green).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus LG München I, 06.10.2020 - 33 O 4112/20
    So kann ein geringer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (st. Rspr., vgl. nur EuGH GRUR 1998, 922 - Canon).
  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06

    METROBUS

  • OLG München, 05.08.2021 - 29 U 6406/20

    Prozessuale Waffengleichheit im kennzeichenrechtlichen Verfügungsverfahren

    Auf die Berufung der Antragsgegnerin werden das Urteil des Landgerichts München I vom 06.10.2020, Az. 33 O 4112/20, und die einstweilige Verfügung des Landgerichts München I vom 21.04.2020 in der Fassung des genannten landgerichtlichen Urteils aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag - soweit er nicht bereits zurückgenommen wurde und vom Landgericht zurückgewiesen wurde - zurückgewiesen.
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