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LG München I, 16.12.2014 - 33 O 5430/14 |
Kurzfassungen/Presse
- diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
LG München legt EuGH die Frage vor ob die HCVO auch für Fachkreiswerbung gilt
Verfahrensgang
- LG München I, 16.12.2014 - 33 O 5430/14
- Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2016 - C-19/15
- EuGH, 14.07.2016 - C-19/15
Papierfundstellen
- GRUR Int. 2015, 980
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 22.10.2015 - 13 U 47/15
Wettbewerbswidrigkeit der Veröffentlichung von Erfahrungsberichten für ein …
Die Beklagte weist ferner darauf hin, dass das Landgericht München mit Entscheidung vom 16. Dezember 2014 (Az. 33 O 5430/14) dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Entscheidung vorgelegt hat, ob die Vorschriften der Health-Claims-VO auch für kommerzielle Mitteilungen bzw. Werbung gelten, die sich ausschließlich an Fachkreise richte.(5) Anlass, dass Verfahren gem. § 148 ZPO auszusetzen, hat der Senat auch in Anbetracht dessen, dass das Landgericht München im Zusammenhang mit einer ausschließlich an Ärzte gerichteten Werbung für das Nahrungsergänzungsmittel Vitamin D3 dem Gerichtshof der Europäischen Union die Frage zur Entscheidung vorgelegt hat, ob Art. 2 Abs. 2 HCVO so auszulegen ist, dass die Vorschriften der Verordnung auch für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben gelten, die in kommerziellen Mitteilungen bei der Werbung für Lebensmittel gemacht werden, die als solche an den Endverbraucher abgegeben werden sollen, wenn sich die kommerzielle Mitteilung bzw. Werbung ausschließlich an Fachkreise richtet (Beschl. v. 16. Dez. 2014 - 33 O 5430/14, Anl. B 19, Bl. 217 f. GA II), nicht.