Rechtsprechung
LG München I, 24.01.2017 - 33 O 7366/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- MIR - Medien Internet und Recht
Titelerschleichung durch Umgehung der prozessualen Wahrheitspflicht - Eine rechtsmissbräuchlich und unter Verstoß gegen Treu und Glauben erwirkte Beschlussverfügung ist aufzuheben
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 242; ZPO § 937 Abs. 2
Rechtsmissbräuchliche Titelerschleichung im Verfügungsverfahren
- JurPC
Rechtsmissbräuchliche Erwirkung einer einstweiligen Verfügung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- online-und-recht.de
Verstoß gegen Treu und Glauben führt zur Aufhebung einer einstweiligen Verfügung
- rewis.io
Rechtsmissbräuchliche Titelerschleichung im Verfügungsverfahren
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Prozessuale Wahrheitspflicht verletzt: Einstweilige Verfügung ohne Bestand!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Erschlichene einstweilige Verfügung ist rechtsmissbräuchlich und aufzuheben - wahrheitswidrige Angabe wonach Gegner nicht auf Abmahnung reagiert hat
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Rechtsmissbräuchlich erwirkte Verfügung ist aufzuheben
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Auszüge)
Verschweigen der Reaktion des Abgemahnten im Verfügungsverfahren ist rechtsmissbräuchlich
- tw-law.de (Kurzinformation)
Verschweigen der Reaktion eines Abgemahnten vor Gericht ist rechtsmissbräuchlich
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Erschlichene einstweilige Verfügung ist wegen Verstoß gegen Treu und Glauben aufzuheben
Verfahrensgang
- LG München I, 09.05.2016 - 33 O 7366/16
- LG München I, 24.01.2017 - 33 O 7366/16
Papierfundstellen
- MDR 2017, 602
- MMR 2017, 423
- MIR 2017, Dok. 011
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamburg, 06.12.2006 - 5 U 67/06
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Weitere Anspruchsverfolgung in …
Auszug aus LG München I, 24.01.2017 - 33 O 7366/16
Denn ein klarer Fall des Rechtsmissbrauchs liegt jedenfalls in der Titelerschleichung unter Umgehung der prozessualen Wahrheitspflicht (…vgl. zur Titelerschleichung MüKo/Braun, ZPO, 5. Auflage, Vor § 578 Rdnr. 12): Indem der Antragstellervertreter die gerichtliche Nachfrage nach einer Reaktion der Antragsgegnerin wahrheitswidrig verneint hat, hat er die von der Kammer als relevant angesehene Beteiligung der Antragsgegnerin an der Entscheidungsfindung vereitelt (vgl. auch KG, Urteil vom 11.10.2016, Az.: 5 U 139/15 = BeckRS 2016, 20975 sowie OLG Hamburg, GRUR 2007, 614 - forum-shopping). - KG, 11.10.2016 - 5 U 139/15
gezielte Gehörsvereitelung - Lauterkeitsrechtliches Eilverfahren: …
Auszug aus LG München I, 24.01.2017 - 33 O 7366/16
Denn ein klarer Fall des Rechtsmissbrauchs liegt jedenfalls in der Titelerschleichung unter Umgehung der prozessualen Wahrheitspflicht (…vgl. zur Titelerschleichung MüKo/Braun, ZPO, 5. Auflage, Vor § 578 Rdnr. 12): Indem der Antragstellervertreter die gerichtliche Nachfrage nach einer Reaktion der Antragsgegnerin wahrheitswidrig verneint hat, hat er die von der Kammer als relevant angesehene Beteiligung der Antragsgegnerin an der Entscheidungsfindung vereitelt (vgl. auch KG, Urteil vom 11.10.2016, Az.: 5 U 139/15 = BeckRS 2016, 20975 sowie OLG Hamburg, GRUR 2007, 614 - forum-shopping).
- OLG München, 05.08.2021 - 29 U 6406/20
Prozessuale Waffengleichheit im kennzeichenrechtlichen Verfügungsverfahren
Denn die Beurteilung der Relevanz tatsächlicher und rechtlicher Ausführungen obliegt nicht der Antragstellerin oder den Antragstellervertretern, sondern dem Gericht (LG München I, WRP 2017, 496 Rn. 14), zumal dieses - wie dargestellt - aufgrund dessen in eigener Verantwortung hätte beurteilen können müssen, ob die zu diesem Zeitpunkt ersichtlich beabsichtigte Entscheidung ohne Beteiligung des Antragsgegners noch sachgerecht war oder aber die Grundsätze der prozessualen Waffengleichheit eine förmliche Beteiligung der Gegenseite am Verfahren erforderten bzw. die besondere Dringlichkeit für eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung anders beurteilt werden musste. - OLG München, 08.08.2019 - 29 W 940/19
Dringlichkeitsschädliches Verhalten im Verfügungsverfahren
Denn wäre dies der Fall, dann wäre im Hinblick auf die dann bislang nicht erfolgte Vorlage dieser Stellungnahme zu erwägen, ob rechtmissbräuchliches Verhalten der Antragstellerin anzunehmen wäre (vgl. hierzu Senat, WRP 2017, 1523 - Vorenthalten der Abmahnungserwiderung; LG München I, WRP 2017, 496 -Titelerschleichung). - LG München I, 14.03.2017 - 33 O 2806/17
Rechtsmissbräuchlicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
Bei der Frage, ob die Interessenlage der Parteien eine Entscheidung im Beschlusswege - insbesondere eine solche ohne Anhörung des Antragsgegners - erfordert bzw. sachgerecht erscheinen lässt, ist auch zu berücksichtigen, ob zuvor eine Abmahnung erfolgt ist und der Antragsgegner daher die Möglichkeit hatte, sich gegenüber dem Abmahnenden zu äußern (…vgl. Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/Retzer, UWG, 4. Auflage, § 12 Rdnr. 374 ff.; LG München I, Urteil vom 24.01.2017, 33 O 7366/16).
Rechtsprechung
LG München I, 09.05.2016 - 33 O 7366/16 |
Verfahrensgang
- LG München I, 09.05.2016 - 33 O 7366/16
- LG München I, 24.01.2017 - 33 O 7366/16