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   LG Köln, 14.01.2020 - 33 O 81/19   

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LG Köln, 14.01.2020 - 33 O 81/19 (https://dejure.org/2020,21380)
LG Köln, Entscheidung vom 14.01.2020 - 33 O 81/19 (https://dejure.org/2020,21380)
LG Köln, Entscheidung vom 14. Januar 2020 - 33 O 81/19 (https://dejure.org/2020,21380)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 59/14

    Kosten für Abschlussschreiben II - Kosten eines Abschlussschreibens nach

    Auszug aus LG Köln, 14.01.2020 - 33 O 81/19
    Rechtsgrundlage sind die Grundsätze der GoA, §§ 677, 683, 670 BGB (BGH GRUR 2015, 822 - Kosten für Abschlussschreiben II).

    Dabei ist es im Regelfall geboten und ausreichend, wenn der Gläubiger eine Wartefrist von zwei Wochen, gegebenenfalls unter Beachtung des § 193 BGB, einhält (für Urteilsverfügung: BGH GRUR 2015, 822 - Kosten für Abschlussschreiben II; für Beschlussverfügung: BGH GRUR 2017, 1160).

    Die Klägerin hat der Beklagten auch die erforderliche angemessene Frist zur Abgabe der Abschlusserklärung von mindestens zwei Wochen eingeräumt (vgl. BGH, GRUR 2015, 822 - Kosten für Abschlussschreiben II).

    Der Höhe nach ist eine 1, 3 Gebühr aus 62.500 Euro anzusetzen (BGH GRUR 2015, 822 - Kosten für Abschlussschreiben II).

  • LG Köln, 02.10.2018 - 33 O 88/18

    Unzulässiger Werbeanruf nach § 7 UWG durch ehemaligen Mitarbeiter eines

    Auszug aus LG Köln, 14.01.2020 - 33 O 81/19
    Am 27.06.2018 erwirkte die Klägerin eine im Beschlussweg erlassene einstweilige Verfügung der erkennenden Kammer (AZ: 33 O 88/18), mit der der Beklagten unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel untersagt worden ist, geschäftlich im Wettbewerb handelnd, Telefonwerbung für medizinisch-technische Geräte und Waren, insbesondere Hilfsmittel für Laryngektomierte und Tracheotomierte und/oder die logopädische Behandlung von Laryngektomierten und/oder Tracheotomierten gegenüber Verbrauchern und/oder Verbraucherinnen zu betreiben und/oder betreiben zu lassen, ohne dass ein vorheriges ausdrückliches Einverständnis des Adressaten vorliegt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die wechselseitigen Schriftsätze nebst Anlagen, das Protokoll der Sitzung, die beigezogene Akte 33 O 88/18 sowie den sonstigen Akteninhalt Bezug genommen.

    Dass und warum ein solcher Anspruch auf Unterlassung der Telefonwerbung besteht, hat das Landgericht Köln in seinem Urteil vom 2.10.2018 (33 O 88/18) bereits rechtskräftig entschieden und dazu wie folgt ausgeführt:.

  • BGH, 30.03.2017 - I ZR 263/15

    BretarisGenuair - Verletzung einer Unionsmarke: Tatbestandswirkung der

    Auszug aus LG Köln, 14.01.2020 - 33 O 81/19
    Dabei ist es im Regelfall geboten und ausreichend, wenn der Gläubiger eine Wartefrist von zwei Wochen, gegebenenfalls unter Beachtung des § 193 BGB, einhält (für Urteilsverfügung: BGH GRUR 2015, 822 - Kosten für Abschlussschreiben II; für Beschlussverfügung: BGH GRUR 2017, 1160).
  • BGH, 27.01.2000 - I ZR 241/97

    Telefonwerbung VI - Telefon-Werbung

    Auszug aus LG Köln, 14.01.2020 - 33 O 81/19
    Dazu gehört auch die telefonische Ankündigung oder Vereinbarung eines Termins für einen Vertreterbesuch (BGH GRUR 1989, 753 - Telefonwerbung II; BGH GRUR 2000, 818, 819 - Telefonwerbung VI).
  • BGH, 08.06.1989 - I ZR 178/87

    Telefonwerbung II

    Auszug aus LG Köln, 14.01.2020 - 33 O 81/19
    Dazu gehört auch die telefonische Ankündigung oder Vereinbarung eines Termins für einen Vertreterbesuch (BGH GRUR 1989, 753 - Telefonwerbung II; BGH GRUR 2000, 818, 819 - Telefonwerbung VI).
  • OLG Köln, 15.06.2020 - 6 U 27/20

    Wettbewerbswidrigkeit der Kontaktaufnahme eines Außendienstmitarbeiters ohne

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 14.1.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 33 O 81/19 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    Sie beantragt, das Urteil des Landgerichts vom 14.1.2020 - 33 O 81/19 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

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