Rechtsprechung
   LG Köln, 02.10.2018 - 33 O 88/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,57348
LG Köln, 02.10.2018 - 33 O 88/18 (https://dejure.org/2018,57348)
LG Köln, Entscheidung vom 02.10.2018 - 33 O 88/18 (https://dejure.org/2018,57348)
LG Köln, Entscheidung vom 02. Oktober 2018 - 33 O 88/18 (https://dejure.org/2018,57348)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,57348) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Unzulässiger Werbeanruf nach § 7 UWG durch ehemaligen Mitarbeiter eines Energieversorgers wenn dieser mit einem "Verabschiedungsanruf" einen Anbieterwechsel nahelegt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unerlaubte Werbeanrufe bei ehemaligen Kunden wettbewerbswidrig

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.06.1989 - I ZR 178/87

    Telefonwerbung II

    Auszug aus LG Köln, 02.10.2018 - 33 O 88/18
    Dazu gehört auch die telefonische Ankündigung oder Vereinbarung eines Termins für einen Vertreterbesuch (BGH GRUR 1989, 753 - Telefonwerbung II; BGH GRUR 2000, 818, 819 - Telefonwerbung VI).
  • BGH, 27.01.2000 - I ZR 241/97

    Telefonwerbung VI - Telefon-Werbung

    Auszug aus LG Köln, 02.10.2018 - 33 O 88/18
    Dazu gehört auch die telefonische Ankündigung oder Vereinbarung eines Termins für einen Vertreterbesuch (BGH GRUR 1989, 753 - Telefonwerbung II; BGH GRUR 2000, 818, 819 - Telefonwerbung VI).
  • LG Köln, 14.01.2020 - 33 O 81/19
    Am 27.06.2018 erwirkte die Klägerin eine im Beschlussweg erlassene einstweilige Verfügung der erkennenden Kammer (AZ: 33 O 88/18), mit der der Beklagten unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel untersagt worden ist, geschäftlich im Wettbewerb handelnd, Telefonwerbung für medizinisch-technische Geräte und Waren, insbesondere Hilfsmittel für Laryngektomierte und Tracheotomierte und/oder die logopädische Behandlung von Laryngektomierten und/oder Tracheotomierten gegenüber Verbrauchern und/oder Verbraucherinnen zu betreiben und/oder betreiben zu lassen, ohne dass ein vorheriges ausdrückliches Einverständnis des Adressaten vorliegt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die wechselseitigen Schriftsätze nebst Anlagen, das Protokoll der Sitzung, die beigezogene Akte 33 O 88/18 sowie den sonstigen Akteninhalt Bezug genommen.

    Dass und warum ein solcher Anspruch auf Unterlassung der Telefonwerbung besteht, hat das Landgericht Köln in seinem Urteil vom 2.10.2018 (33 O 88/18) bereits rechtskräftig entschieden und dazu wie folgt ausgeführt:.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht