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   LG Coburg, 21.08.2008 - 33 S 66/08   

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LG Coburg, 21.08.2008 - 33 S 66/08 (https://dejure.org/2008,24793)
LG Coburg, Entscheidung vom 21.08.2008 - 33 S 66/08 (https://dejure.org/2008,24793)
LG Coburg, Entscheidung vom 21. August 2008 - 33 S 66/08 (https://dejure.org/2008,24793)
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Kurzfassungen/Presse (3)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Zum Umfang der Aufsichtspflicht von Eltern für ihr knapp acht Jahre altes, Rad fahrendes Kind

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Grenzen der elterlichen Aufsichtspflicht bei fahrradfahrenden Kindern

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Umfang der Aufsichtspflicht von Eltern für ihr knapp acht Jahre altes, Rad fahrendes Kind

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Coburg, 26.06.2008 - 11 C 1760/07

    Haftung - Kinder als Schädiger - Zusammenstoß mit offener Tür

    Auszug aus LG Coburg, 21.08.2008 - 33 S 66/08
    (AG Coburg, Urteil vom 26. Juni 2008, Az: 11 C 1760/07; LG Coburg, Hinweisverfügung vom 21. August 2008, Az: 33 S 66/08; rechtskräftig).
  • LG Saarbrücken, 13.02.2015 - 13 S 153/14

    Haftung wegen Aufsichtspflichtverletzung: Aufsichtspflicht der Eltern eines in

    Deshalb ist auch eine unbeaufsichtigte Teilnahme am Straßenverkehr durch fahrradfahrende Kinder in verkehrsberuhigten Zonen - wie hier - ohne weiteres zulässig (Staudinger aaO Rn. 137; Kuhn, 51. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2013, Schriftenreihe, S. 43, 53), da nur in diesen Verkehrsbereichen die Defizite der Kinder durch entsprechend vorsichtiges und verantwortungsbewusstes Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer ausgeglichen werden (Staudinger aaO Rn. 137; vgl. für eine Sackgasse auch LG Coburg, Hinweisbeschluss vom 21.08.2008 - 33 S 66/08, Pressemitteilung vom 26.09.2008 Nr. 386/08, abgedruckt in juris).

    Denn er war - wie sich aus der Anhörung der Zweitbeklagten und der Vernehmung des Kindes nachvollziehbar ergibt - im Radfahren geübt und hatte bis zum streitigen Vorfall durch seine Fahrweise keinen Anlass gegeben, ihn "engmaschiger" zu überwachen (vgl. hierzu auch LG Coburg, Hinweisbeschluss vom 21.08.2008 - 33 S 66/08, Pressemitteilung vom 26.09.2008 Nr. 386/08, abgedruckt in juris).

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   LG Coburg, 01.09.2008 - 33 S 66/08   

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